Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-09-08 · Heft 37 (8.9.1863) · p. Seite 563

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 37 (8.9.1863)
Date
1863-09-08
Page
Seite 563 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226364-3226402--21516-3301429
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

563 habe, gehabt, und daß es erst einer, von der Religion unabhängigen, selbstständigen civilisatorischen Entwickelung bedurfte und bedarf, um die offenbarsten heidnischen Einrichtungen und Grundsätze aus dem Staatsleben, und zwar immer noch in unvollkommener Weise herauszuschaffen. Nur so war es möglich, daß nach der Verbreitung des Christenthums wieder eine Zeit der rohesten Barbarei, ein tausendjähriges Mittelalter eintreten konnte, ja daß die Kirche selbst mit heidnischen Einrichtungen wie dem Sclaventhum sich unmittelbar vertrug. — Aber auch selbst in der Religion des Individuums erblicken wir darin eine Jnconsequenz, daß die Liebe und das Recht voneinander völlig unterschieden wurden, und der Liebe allein die Eigenschaft des religiösen Lebens beigelegt wurde. Das Judenthum betrachtet Liebe und Recht zwar nicht als identisch, aber als aus einheitlicher Wurzel entspringend, so daß im höheren Sinne die Liebe zum höchsten Rechte, und das Recht zum integrirenden Wesen der Liebe wird, wie etwa Denken und Fühlen verschiedene Thätigkeiten des Geistes sind, dieser aber in seiner Einheitlichkeit eins mit dem anderen verbindet, eins ohne das andere nicht sein läßt. Die christliche Lehre aber läßt die Liebe weit über das Recht hinausgehen, so daß jene dieses beeinträchtigt und verletzt, dem Rechte vor der Liebe die Existenz abgesprochen wird. Wenn das Christenthum die aus der Liebe entspringende Duldung so weit verlangt, daß dem Räuber und Gewaltthätigen auch noch das gegeben werde, was er nicht geraubt, so heißt dies nichts Anderes, als dem Unrechte und der Gewaltthätigkeit freien Spielraum gewähren, dem Rechte vor dem religiösen Tribunal das Recht absprechen, abgesehen davon, daß dadurch dem Sünder die Gelegenheit und Veranlassung zu immer größerer Sünde gegeben wird. Daß durch diese Verschiedenheit des innersten Wesens zwischen Judenthum und Christenthum der Gegensatz ein vollendeter wurde, ist leicht einsichtlich, und man wird hieraus erkennen, daß es sich bei der Differenz der beiden Religionen durchaus nicht allein um die Glaubenssätze handelt, sondern um alle Consequenzen derselben bis in die letzten Ausströmungen innerhalb des Lebens. Der Mosaismus hatte die Identität der Idee und des Lebens aufgestellt, begründet und durchgeführt; er konnte sich das Leben nicht ohne die durchgreifende und erfüllende Herrschaft der Idee, und die Idee nicht ohne die Realisiruvg im realen Leben denken; ihm war die Idee ohne Realität, und die Realität ohne die Idee nichts; verhielten sich ihm nicht etwa wie Schale und Kern, sondern wie ein Erzeugniß deffelben Geistes, wie dasselbe Wesen. Das Äudenthum hat dies festgehalten, so weit ihm nur Raum dazu gegeben war. Das Christenthum trennte Idee und Leben, bildete jene als Ideal aus und überließ das letztere sich selbst. Können wir dies hier noch nicht weiter verfolgen, so ist es doch nöthig, einige Blicke auf die Wirkungen dieser entgegengesetzten Principien und Anschauungen zu werfen. Es läßt sich nicht verkennen, daß das Christenthum allein durch diese Gestaltung seines Inhalts befähigt ward, in die heidnische Welt einzudriagen und große Massen sich zuzuwenden. Abgesehen von der Annäherung an die heidnische Anschauungswelt, sowohl principiell auf dem Boden des unbedingten Glaubens, d. h. des Phantasielebens, als auch in den Dogmen, würde das Christenthum, wenn es den Staat und die ganze bürgerliche Gesellschaft hätte nach bestimmten Grundsätzen ergreifen, umkehren und umgestalten wollen, wenn es sich den Rechten und Sitten der heidnischen Völker nicht anschmiegen gekonnt, von vornherein auf solche Schwierigkeit gestoßen und einem so erbitterten Kampfe auf Tod und Leben gegenüber gestanden haben, daß an einen Sieg nicht zu denken gewesen wäre. Sollte also das Christenthum seine weltgeschichtliche Mission haben übernehmen können, so mußte etz gerade in der Weife Vorgehen, wie es geschehen ist: es mußte lediglich die Individuen beanspruchen und die staatlichen Zustände sich selbst überlassen, so daß alle herrschenden Parteien sich ohne Beschädigung ihrer Macht zu ihm bekennen konnten. Je vollständiger wir aber dies würdigen, desto weniger wird man es uns verargen dürfen, wenn wir das so gestaltete Christenthum eben darum nur als für eine, wenn auch noch so große Phase der menschengeschlechtlichen Geschichte bestimmt und geeignet ansehen. — Im Gegentheil war das Judenthum durch seine Consequenz, durch seine Jdentificirung der Lehre und des Lebens um so geeigneter, die bestimmte Nation, welche es zu seinem Gefäße und Träger gemacht, festzuhalten und mitten in dem Wandel der Zeiten und in dem furchtbarsten Drange der Verhältnisse unbedingt an sich zu fesseln. So realisirte sich die providenzielle Absicht mit beiden: durch das Christenthum einen Theil der Gotteslehre in die heidnische Welt auszuströmen, in der israelitischen Nation aber die Gotteslehre in ihrer vollendeten Consequenz zu bewahren. Aber auch nachtheilige Folgen mußten sich an beide 37*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.