Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-09-08 · Heft 37 (8.9.1863) · p. Seite 562

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 37 (8.9.1863)
Date
1863-09-08
Page
Seite 562 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226364-3226402--21515-3301428
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

562 Zeugung leiden unb sterben müsse, sondern indem man ihm eine ganz außerordentliche Wirkung zuschrieb: die Erlösung der sündigen Menschen, die Läuterung derselben zum ewigen Leben, selbstverständlich nur für den, der an diese Erlösung glaube. In diesem Falle konnte aber dieser Tod nicht für den eines Menscheu angesehen werden, da es nicht ersichtlich sein konnte, wie dem Tode eines Menschen eine solche Kraft einwohnen konnte. Folgerichtig mußte daher dieser Stifter für mehr als einen Menschen, für einen Gott erklärt werden, der sich zwar als Mensch dem Tode hingab, aber doch zugleich als Gott darunter litt und duldete. Nahm man nun in der Gottheit erst zwei Persönlichkeiten an, so war es folgerichtig, uoch eine dritte zu constatiren, „den heiligen Geist", durch dessen Vermittelung „der Sohn" in die menschliche Erscheinung trat, und welcher dauernd die Vermittelung zwischen Gott und den Menschengeisteru vollführe. War dieses an sich folgerichtig, so traf man eben auf das Hinderniß, daß die Religion, an welche man anknüpfte, die Lehre von einem einzigen Gotte in so unbedingter Weise aussprach, und dieses Axiom doch dem Heidenthume gegenüber und bei der nothwendig festzuhaltendeu Lehre von der Einheit der geschaffenen Welt nicht entbehrt werden konnte. Man mußte daher zu der Jnconsequenz greifen: an der Spitze der Religion einen einzigen Gott zu lehren und doch in diesem eine dreifache Persönlichkeit anzunehmen. Das Dogma von der Erlösung führt folgerichtig zu der Annahme, daß alle Menschen etwas iu sich trügen, wovon sie erlöst werden müßten; daß alle Menschen von Geburt an eine Sünde iu sich trügen, welche durch eigene Reue und Buße nicht gesühnt werden könne, also eine Erbsünde. Hierdurch aber gerieth man in die zweite Inconsequenz, daß der Mensch als Gott ebenbildlich anerkannt werden mußte, und dennoch mit dieser unermeßlichen Erbsünde behaftet in die Welt trete; ferner, daß Gott allbarmherzig ist, und dennoch diese Sünde durch sich selbst nicht versöhnen könne; endlich, daß Gott die Welt vollkommen erschaffen habe, und dennocb der Mensch mit einer durch das Individuum unverschuldeten Sünde geboren werde. Glaubte mau nuu diesen letzten Einwand dadurch zu beseitigen, daß man die Deranlaffung zu dieser Erbsünde in der ersten Sünde des ersten Menschenpaares finden wollte, so war man doch wiederum hierdurch gevöthigt, die Existenz eines „bösen Princips" avzunehmen, den „Satan", der im A. T. nur eine poetische Figur gespielt hatte, in den Kreis des fixirten Glaubens einzuführen und so zu dem alten persischen Dualismus zurückzukehren, der iu 'o incousequenter Weise dem jüdischen Monotheismus angehestet wurde. Drittens erkannte man die Einheit des Menschengeschlechts an, aber man gelangte aus dem Dogma von der Erlösung sofort dahin, eine Unterscheidung zwischen den „Gläubigen" und den „Ungläubigen" zu machen, zwischen beiden eine wesentliche Ausschließung zu constatiren. Wenn auch dogmatisch diese Unterscheidung vielmehr für den Himmel, für das jenseitige Leben gemacht wurde, so lehrt doch die Geschichte bis auf den heutigen Tag, welche factische Gewalt dieses Dogma auch auf das bürgerliche Leben geübt hat, und wie es zu Verbannung, Unterdrückung und Ausrottung ganzer Bölkerstämme geführt. Aus ihm heraus floß das Motiv, die Verbreitung der Religion auch mit dem Schwerte zu bewirken, eine Folge, die sich aus gleichem Dogma und in noch erweitertem Maße auch im Islam gezeigt hat. — Die bedeutendste Inconsequenz lag aber darin, daß das Christenthum sich lediglich als eine Religion des Individuums ankündigte, die deshalb mit der Gesellschaft, ihrer Verfaffung, ihren Gesetzen, dem in ihr geltenden Rechte, also auch mit ihren Zuständen nichts zu schaffen habe. Es war dies allerdings folgerichtig, insofern das Christenthum den Schwerpunkt des individuellen Lebens in das jenseitige Leben verlegte, ihm die Vorbereitung des Individuums für das Jenseits als das Hauptmoment des religiösen Lebens des Individuums erschien, so daß der von der Welt sich völlig zurückziehende Mensch, der die bürgerlichen Berhältniffe völlig von sich abstreift, sich dem Himmel am nächsten dünkte. Aber es ist dies ivconsequent, und zwar von den nachhaltigsten Wirkungen, weil das Individuum, in eine den Grundsätzen und Lehren der Religion völlig entgegengesetzte bürgerliche Welt versetzt, durchaus nicht umhin kann, bei tausendfachen Gelegenheiten jenen Lehren und Grundsätzen zuwider zu handeln, die so geartete Gesellschaft zahllose Individuen von Religion und Sittlichkeit abwenden, und die Gesammtheit der Individuen als Staat verüben wird, was den Individuen als Sünde und Frevel von der Religion gelehrt wird. Müssen wir die Gesellschaft als die eigentliche Pflanz- und Erziehungsstätte der Individuen ansehev, so ist es die größte Inconsequenz, das Individuum religiös-sittlich erziehen zu wollen, jene eigentliche Pflan;- und Erziehungsstätte aber dem Heidenthume zu überlaffen. Die jetzt fast zweitausendjährige Geschichte zeigt denn auch, welche traurigen Folgen diese Lehre, daß die Religion mit der bürgerlichen Gesellschaft nichts zu schaffen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.