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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-09-01 · Heft 36 (1.9.1863) · p. Seite 550

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 36 (1.9.1863)
Date
1863-09-01
Page
Seite 550 (sequence 4)
Language
German
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530 des Menschengeschlechts als Einheit, alle Menschen ans einem Ursprünge stammend, als Kinder des einzigen Schöpfers und VaterS betrachtend. Folgerichtig stellt sie daher für die menschliche Gesellschaft die Grundsätze der Gleichheit, Bruderliebe und persönlichen Freiheit auf. Hier ist es aber, wo sie auf die realen Verhältnisse traf, zu deren Ueberwindung sie ihre Grundsätze niemals aufgab, aber nur auf die allmähliche Entwicklung der Menschheit rechnen durfte. War sie daher gezwungen, ihre ganze Lehre inmitten aller in das Heidenthum versunkenen Völker an eine hierzu erzogene Nation zu richten, von Beginn an aber mit der Tendenz und Gewißheit, daß im Laufe der Jahrtausende die ganze Menschheit sich dieser Lehre zuwenden werde, indem von Zeit zu Zeit aus ihr große Strömungen in die Menschheit eivdringen würden: so waren auch innerhalb dieser dazu bestimmten Nation die realen Hindernisse zu beachten und zu überwinden. Indem sie daher jene obersten Grundsätze für die Gesellschaft dieser Nation proclamirte, mußte sie in der folgerichtigen Verwirklichung derselben durch das Specialgesctz an Zeit und Ort gebunden sein. Wenn sie die Gleichheit durch den Wegfall aller Geburts- und Standesunterschiede thatsächlich ausführte, so mußte sie andererseits ein Hinderniß durch die Heiligkeit des Ei genthums, das wiederum in der persönlichen Freiheit seine Vollberechtigung hatte, finden, und konnte daher uur die unaufhörlichen Schwankungen des Besitzes und die daraus erfließende Ungleichheit durch die mögliche Vermeidung der Gegensätze, d. i. des übermäßigen Reichthums und der übermäßigen Armuth, vermittelst des Gesetzes vom Erlaß- und Jubeljahre zu vermindern suchen. Ebenso traf sie für die persönliche Freiheit auf das heidnische Sclavenrhum, und konnte dies nur dadurch zu beseitigen hoffen, daß sie dasselbe in eine zeitweise Vermiethung verwandelte, ganz wie sie den Verkauf der Erbgüter in eine zeitweise Verpachtung verwandelt, beide noch durch das beständige Lösungsrecht beschrankend. Um so freier war sie in Bezug der Bruderliebe, die sie auch dadurch vor jedem Mißverständniß sicherte, daß sie ausdrücklich hinzufügte: „Liebe den Fremdling wie dich selbst". Sie stellt daher die Hülfeleistung für jeden Hülfsbedürf tigen in Gefahr und Noth als ein volles Anrecht des Letzteren auf und verkörperte dies außer der allgemeiuen Aussprache im Specialgesetz iu einer Reihe von Verordnungen, die sich freilich zunächst an die Zustände eines ackerbauenden Volkes lehnten. Weiterhin lief dieses Moment auch in die schonende Behandlung des Viehes aus und deutete noch ferner auf die Bewahrung und Beachtung aller natürlichen Einrichtungen und der naturgemäßen Einfachheit hin. Folgerichtig baute sie aber die ganze Gesellschaft auf der Familie auf, schützte diese in ihrer ganzen Heiligkeit, indem sie insonders durch das Ehe- und Keuschheitsgesetz jede Ausschweifung und Entartung verhinderte. Hier angekommen, bethätigte sie folgerichtig jene von ihr anerkannte harmonische Einheit des Körpers und Geistes im Menschen, indem sie nachhaltige Störungen derselben seitens des Körpers, nachtheilige Einflüsse desselben auf die Reinheit der Seele durch die Reinigkeitsgesetze, wohin auch die Speisegesetze gehören, zu beschränken suchte. Auf diese Weise innerhalb der Gesellschaft bei dem Individuum angelangt, weckte und pflegte sie iu diesem vorzugsweise das Bewußtsein, Glied einer großen religiösen und nationalen Gemeinschaft zu sein, erzog es dann zu den Gefühlen der Ehrfurcht vor Gott, der Anhänglichkeit und Treue für seine Ueberzeugung, zur Unterdrückung aller bösen Begierden, zur Bekämpfung aller schlechten Leidenschaften und zur Vermeidung aller Unrechten Handlungen. — Es war daher schließlich die fünfte Folgerichtigkeit, daß sie diese ihre großen im Allgemeinen ausgestellten, im Specialgesetz mit Beachtung und nach Maßgabe von Zeit und Ort verarbeiteten Grundsätze durch die strengste Uebung des Rechts in der Gesellschaft vermittelst der unparteiischesten, öffentlichen und mündlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausrottung aller Selbsthülfe, Selbstrache, Foltern, Gottesurtheile rc. und im Individuum vermittelst der Verantwortlichkeit vor Gott und Menschen sicherte. — Dies ist in großen Zügen eia Bild der vollendeten Cousequenz, welche der Mosaismus als Grundlage für das Judenthum durchführte. Es ist hier nun nicht der Ort, zu zeigen, wie dieser der israelitischen Religion ausgeprägte Charakter sich in der ganzen Geschichte des Judenthums realisirte. So viele Hindernisse die realen Verhältnisse uud deren geschichtlicher Wandel auch mit sich brachten, so gab doch das Judenthum diese Consequenz niemals auf, was Folgen hatte, die wir weiter unten näher in Betracht ziehen werden. Stellen wir zuvörderst eine ähnliche Betrachtung hinsichtlich deS Christeuthums an. (Fortsetzung folgt.)

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