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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-08-25 · Heft 35 (25.8.1863) · p. Seite 543

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 35 (25.8.1863)
Date
1863-08-25
Page
Seite 543 (sequence 13)
Language
German
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543 obdachlos herum; 5 bis 6 Familien erbetteln gemeinschaftlich Unterkunft in einem beengten Raume, der sonst für eine einzige Familie kaum ausreichte; die meisten verlausen sich in naheliegende Dorfschaften, ohne Nahrung, ohne Kleidung, da die Rettung eine Unmöglichkeit war, beraubt ihrer sämmtlichen Habe, chres ganzen Vermögens, sie, die sich sonst eines ziemlichen Wohlstandes erfreuten. Das Gotteshaus, das vor zwei Jahren zu unserer größten Freude und Erhebung solenn eingeweihet wurde, ist verwüstet, die Gemeinde- Localitäten, das Schulgebäude, Wohnungen der Gemeindebeamten wie des Kreisrabbiners, des Lehrers, Cantors und Gemeindedieners als Bewohnungen unkenntlich gemacht, und diese auch ihrer Archive und Büchersammlungen völlig beraubt. Glaubensbrüder und Menschenfreunde! Nicht haben wir in unserer tiefgedrückten Lage in unserem schwerbeengtem Herzen der Worte hinreichende, um dieses immense Unglück nach seinem wahren Sachverhalte zu schildern, wofür cs nur ein Auge, ein Herz, nicht Worte giebt; und eilet Ihr nicht herbei zu unserer Hülfe und Unterstützung, so sehet Ihr eine Gemeinde schwinden aus dem Verbände der Gemeinden Böhmens, die stets die entsprechendsten Anstalten zur Gcmeindebildung besaß und im Begriffe der Entwicklung, des Aufschwunges war; so sehet Ihr eine beträchtliche Anzahl von Männern, die sonst opfersähig und opserwillig, die von dem Geiste des Heiligen und Bessern beseelt waren, zu Euch um den Bissen Brodes betteln kommen. Erbarmt Euch unser! u. s. w. u. s. w. Die Gaben sind an das unterfertigte israelitische Cultus - Comite in Polna (Böhmen) zu richten. Schweiz. Aus dem Aargauischen, 4. August. (Privatmitth.) Die Beschlüsse des National- und des Ständerathes, welche das Ausschließungsdecret der aargauischen Cantonalbehörden vom 17. Juni c. aufheben und den aargauischen Israeliten alle schweizerisch - eidgenössischen Bürgerrechte zusprechen, sind nicht zu unterschätzen. Sie sind allerdings der erste Schritt zur völligen Gleichstellung, und glauben wir nicht, daß sich ihnen die Cantonalregierung widersetzen werde. Die freisinnige Presse in der Schweiz erkennt dies an und feiert den Sieg von ganzem Herzen. Freilich steht zu vermuthen, daß die Gegenpartei darum noch nicht ruhen werde. Sie wird zunächst den Pöbel im Aargau wieder aufhetzen; das hat aber nichts zu sagen. Herr Schleuniger wird alsdann in die Kriegstrompete gegen die Bunresbehörden und die Bundesverfassung stoßen; aber auch diese Machinationen werden erfolglos bleiben. Es ist möglich, daß ein kleiner Sturm über die Schweiz hinfahren werde, der aber nur beweisen wird, wie unerschütterlich fest der noch junge Bundesstamm beretts gewurzelt hat. Nachtrag. Paris, im August. Herr Zickel-Köchlin (Christ) hatte an den französischen Minister des Aeußeren eine Denkschrift über den französisch-schweizerischen Handelsvertrag in Bezug auf die ungünstige Stellung der Juden in der Schweiz gerichtet, und erhielt von ihm eine sehr befriedigende Antwort. Zum Schluffe heißt es in derselben: „Ich bin jetzt schon im Stande, Ihnen die Versicherung zu geben, daß, wenn der Vertrag zum Abschlüsse kommt, auch eine besondere Bestimmung den französischen Israeliten dieselbe Behandlung sichern wird, wie sie allen anderen Unterthanen des Kaisers wird zugestanden werden, sowohl was die Niederlassung als die freie Ausübung ihres Handels und ihrer Industrie in der Schweiz betrifft." (Temps.) — Isidore Kahen, Rcdacteur des Arch. isr., ist zum Officier (4. Klaffe) des türkischen Medjidie-Ordens ernannt worden. Prag, 1b. August. In den vom Staate zu kreirenden Unterrichtsrath ist auch Herr Prof. Wessely berufen worden. Aus Kurhessen, 7. August. (Privatmitth.) Am 31. v. M. wurde dem kurhessischen Landrabbinate (bestehend aus den 4 Provinzialrabbinern, dem Kreisrabbiner Wetzler zu Guckensberg und noch einigen wissenschaftlich-gebildeten Israeliten) eine Beschwerde mitgetheilt, nach welcher der Pfarrer Sölden zu Winne (Kreis Marburg) am 5. Juli c. in seiner Predigt vor versammelter Gemeinde sprach: „Kein Jude würde sich ein Gewissen daraus machen, wenn er

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