Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 35 (25.8.1863)
- Date
- 1863-08-25
- Page
- Seite 544 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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544 alle Christen vergiften könnte, denn sie stehen nicht mit uns auf gleichem Boden". Zum Text seiner Predigt soll er Petri 2, 1. gehabt haben. „So legt nun ab alle Bosheit und allen Betrug und Heuchelei und Neid und alles Afterreden" — gerade ein Vers, nach welchem er solches hätte unterlassen müssen. Vom Landrabbinate, als Vertreterin der beleidigten Juden und des Judenthums in Kurhessen, wird nun erwartet, daß solchem Treiben energisch entgegengetreten und der Vorfall der Justizbehörde zur Untersuchung übergeben werde. — Nach dem Kirchenrechte vom 12. Juli 1657 und Kap. 2, §.2 der Reformationsordnung, sowie von 1656 Kap. 2, §.11 ist alles Schmähen und Lästern auf den Kanzeln untersagt und nach §. 9 des Gesetzes vom 29. October 1848 sind Schmähungen Andersgläubiger zur Bestrafung vor die ordentlichen Gerichte zu bringen. Z. Anzeigen. Die hiesige zum 1. k. Mts. vacante, mit einem jährlichen firen Gehalte von 100 Thlr. und circa 125Thlr. Nebeneinkünften verbundene Cantor- und Schäcbterstellc, soll bald wieder entweder definitiv oder interimistisch besetzt werden. Privatunterricht in Religion und anderen Gegenständen würden lohnende Beschäftigung gewähren. Bewerber wollen stch bald melden. Reisekosten werden nicht erstattet. Tirschtieg el im Großhzgth. Posen, im August 1863. Der Spnagogen-Gemeinde-Vorstand. Moritz Krause. In hiesiger Gemeinde soll sofort oder bis spätestens zum 1. Januar k. I. die Stelle eines Vorsängers, Schächters und zweiten Rcligionslchrcrs wieder besetzt werden. Das Einkommen betragt incl. der Emolumente circa 300 Thlr. jährlich. Zu Nebencinkünftcn durch Privatunterricht und zur weitern Ausbildung ist vielfach Gelegenheit geboten. Erforderlich sind neben der Befähigung zu diesem Amte auch einige musikalische Kenntnisse. Bei getreuer Pflichterfüllung und genügender Tüchtigkeit ist auf eine dauernde Stellung zu rechnen. Reficctanrcn wollen ihre Zeugnisse dem Unterzeichneten portofrei einsenden. Sondershausen, den 14. August 1863. PH. Herdenheim, Bezirksrabbiner und Oberlehrer der hiesigen Fürsil. Realschule. Ein geprüfter, verheirathetcr Lehrer, Schächter und Vorbetcr sinder, womöglich sogleich, eine Anstellung bei der jüdischen Gemeinde in Regcnw alde in Pommern. Das Einkommen beträgt 300 Thlr. Der Vorstand. C o n c n x An der hiesigen 3klasfigen israel. Schule ist eine Lchrerstelle für das Hebräische und Deutsche und das Schreibfach mit einem Gehalt von 600 fl. ö. W. nebst Aussicht auf Gehaltserhöhung und Privatunterricht sogleich oder zum nächsten Wintercurs zu besetzen. Qualificirte wollen sich mit ihrem gehörig belegten Gesuche und einem hebräischen Aufsatze bis 10. k. Mts. an den gefertigten Vorstand wenden. Der Acceptirte erhält die Reisekosten vergütet. Unverheirathete und im Gesang zu unterrichten Befähigte erhalten den Vorzug. Bielitz in k. k. Schlesien, im August 1863. Der israel. Schul-Vorstand. Jos. Paneth. W Moldauer. Paul Roth. Ein Schächter, Cantor und emp bra, welcher seit circa 18 Jahren bei einer Gemeinde in der Lausitz fungirt und sich gegenwärtig noch im Amte befindet, auch eraminirter und von der Königl. Regierung zu Frankfurt a/Q. bestätigter jüdischer Religionslehrer ist, sucht unter bescheidenen Ansprüchen zum baldigen Antritt oder vom 1. October ab ein anderweitiges Engagement. Offerten zu richten an den Rcdacreur Herrn ör. Phi» lippsvN in Bonn unter Chiffre 8. Die israelitische Bürgerschule zu Fürth wünscht zum 1. October d. I. einen tüchtigen, streng religiösen Elementarlehrer zu enzagiren. Bewerber, welche den ersten französischen Unterricht ertheilcn können, erhalten den Vorzug. — Gehalt 6 bis 700 st. — Rcfleclircnde wollen ihre Zeugniffe baldigst portofrei einsenden an vr. Sg. Auerbach, Dircctvr der israel. Bürgerschule. Ein israelitischer Lehrer von 21 Jahren, der als bestellter Lehrer für den Gcsammtjugenduntcrricht seit mehreren Jahren mit dem besten Erfolge fungirt, wünscht zum Zwecke seiner Ausbildung in der französischen Sprache eine Stellung als Hauslehrer in einer religiösen Familie zu Paris. Die besten Zeugnisse über Capacität und Charakter können producirt werden. Auskunft ertheilt Chiffre 8. W. No. 14. der Herr Rabbiner vr. Philip pson in Bonn. Ein Hauslehrer, mosaischer Religion, der zugleich Deutsch unterrichtet, wird unter günstigen Bedingungen gesucht. Dungen bei Locken (Ostpreußen). L. Lipsky.