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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-08-18 · Heft 34 (18.8.1863) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 34 (18.8.1863)
Date
1863-08-18
Page
Seite 522 (sequence 8)
Language
German
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522 Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 30. Juli. Heute gelangte folgende Proclamation in einer Unzahl von Exemplaren zur Vertheilung an das Volk, namentlich an Handwerker christlichen und jüdischen Glaubens: „Aufruf an die Bewohner der Stadt Lemberg. Zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung Lembergs griff seit Kurzem eine Lerstimmung Platz, welche die Feinde der nationalen Sache ausbeuten, um immer traurigere, dem polnischen Volke zum Schaden gereichende Conflicte hervorzurufen. Die polnische Nation verkündete der Welt offen und rückhaltlos die Grundsätze, die sie als das Fundament ihres socialen und politischen Daseins betrachtet, und zu diesen Grundsätzen gehört die Gleichheit und Brüderlichkeit aller Stände und aller Glaubensbekenntnisse. Diesen Grundsatz führt die Nation überall ins Leben, sie besiegelt ihn mit ihrem theuerften, auf den Schlachtfeldern gleichmäßig von Magnaten und Bauern, von Christen und Juden vergossenen Blute, und bekräftigt ihn mit jenen Opfern, welche die moskowitischen Galgen zieren. Wer diesem Grundsätze entgegenhandelt, oder ihn durch Wort und Thal zu verdächtigen beiträgt, ist unfehlbar ein Feind der nationalen Sache, denn er fügt ihr Schaden zu und lähmt die Entwicklung der Principien unseres Volkes, indem er in demselben niedere Leidenschaften weckt und es vor der Welt in dem Lichte erscheinen läßt, als sei es noch nicht geheilt von veralteten Vorurtheilen, und daher nicht würdig, in der Reihe der freieren Nationen den ihm gebührenden Platz einzunehmen. An euch wenden wir uns daher, Bürger der Stadt Lemberg! Ihr gäbet bis nun so viele Beweise des Patriotismus, ihr lhatet dar, daß ihr die nationale Sache so hoch stellt über jeglichen Privatzweck, wendet nunmehr euren Einfluß auf, um die Ehre der Nation vor dem Schandfleck niederer Leidenschaften zu bewahren. Tretet strenge und entschieden auf gegen die gegenseitigen Austeizungen der Christen und Juden; präget der Jugend die Grundsätze ein, welche die polnische Nation auf ihre Fahnen geschrieben, und welche sie mit dem Blute ihrer Märtyrer besiegelt u. s. w. Carlsbad, im August. (Privatmitth.) Es wird manchen zukünftigen Besucher Carlsbads interessiren, zu erfahren, daß sich hier für den israel. Gottesdienst ein geregelter Chorgesang gebildet, auf dessen Jnstruirung der in dieser Saison hier weilende Obervorsänger aus Pesth, Herr Friedemann, durch thatkräftige Beihülfe besonders gewirkt hat. 8. Fünfkirchen, im August. (Privatmitth.) Als Beitrag zur Aufklärung, woher das Mißbehagen zwischen den israel. Gemeinden und ihren Lehrern an öffentlichen Schulen rührt, und zum Verfalle der sogenannten Musterhauptschulen beiträgt, möge folgender Bericht dienen: Vor einigen Monaten ist dem hiesigen israel. Cultus-Vorstand vom k. Schulrath oder Ober-Director in Raab, Hochwürd. Herrn von Kados, der amtliche Bericht mitgetheilt worden, es haben bei der k. Ungar. Statthalterei folgende 4 Lehrer, als: Herr Nathan Fischer, Jacob Weiß, Franz Kohn und Jacob Becher, um die erledigte Lehrerstelle an der hies. israel. Musterhauptschule concurrirt, und die hohe k. ungar. Statthalterei räume der israel. Gemeinde das Recht ein, einen Terno-Vorschlag zu machen, aus denen ganz gewiß Einer ernannt werden wird. Die hiesige Gemeinde machte also in dankbarer Anerkennung von dem ihr eingeräumten Rechte Gebrauch, und machte folgenden Terno-Vorschlag: 1. Herr Nathan Fischer, 2. Jacob Weiß und 3. Franz Kohn, und die hohe k. ungar. Statthalterei ernannte -Herrn Jacob Becher. Einer Bemerkung hierüber muß ich mich enthalten. Wien, 3. August. Ein Ueberbleibsel aus „alter Zeit" ist wohl die Verordnung, die beim Magistrate besteht und mit seltener Consequenz durchgeführt wird: daß dort Israeliten nur in Gegenwart ihres Rabbiners einen Eid schwören dürfen. Während Eide der wichtigsten Gattung und von größter Tragweite vor allen Gerichtshöfen und bei allen Stellen in Oesterreich von Juden ohne Zuziehung des Rabbiners abgelegt werden können, drückt die Uebung beim Magistrate denselben ihr Mißttauen aus, darauf hinweisend, daß ohne geistliche Assistenz (die, nebenbei bemerkt, nur in der stummen Anwesenheit eines israelitischen Geistlichen besieht) sie bei Gelegenheit des Antrittes des Bürger- oder Staatsbürgerrechts sich wohl verleitet sehen könnten — einen Meineid zu schwören. — Der Lemberger israelitische „Verein für Bildung und Geselligkeit" hat die

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