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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-08-11 · Heft 33 (11.8.1863) · p. Seite 501

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 33 (11.8.1863)
Date
1863-08-11
Page
Seite 501 (sequence 3)
Language
German
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501 unmittelbar vom Sinai, also göttlichen Ursprungs seien, und daß überhaupt die Ausspruche, Folgerungen und Festsetzungen der Weisen dieselbe Verpflichtung wie die heilige Schrift für die Bekenner des Judeuthums haben. Das schriftgemäße Judenthum kennt also zwei Glaubenssätze, die es als seine Basis dem Glauben übergiebt: das Dasein Gottes und den unmittelbaren Ursprung der Lehren MosiS und der Propheten aus Gott. Ueber diese beiden Sätze hinaus stellt es durchaus keine Forderung an das bloße Glauben, sondern überlaßt den ganzen Inhalt dieser Lehren der Prüfung unseres Verstandes und Herzens, um sich mit ihnen in völliger Uebereinstimmung zu befinden, gewiß, daß diese nicht ausbleiben könne. Wie verhält sich nun das Judenthum unserer Zeit hierzu? Wie sich von selbst versteht, sieht es den ersten Glaubenssatz ebenfalls völlig als seine Basis an, und betrachtet denjenigen, der den Glauben an Gott in Frage stellt, nicht mehr als Juden. Es wird dem Einzelnen nicht verwehren, auch über das bloße Dasein Gottes für sich zu philosophiren — wie dies ja auch Maimonides und Mendelssohn gethan — aber so wie er zu einem abweichenden Resultate käme, hätte er sich ganz außerhalb des Judenthums gestellt. Wir stehen dabei völlig auf dem talmudischen Standpunkte und fordern vom Juden unbedingt das Bekenntniß, daß der Ewige, unser Gott, einzig ist. Hinsichtlich des zweiten Glaubenssatzes befindet sich das neuere Judenthum nicht mehr auf dem Standpunkte des unbedingten Glaubens, wie das talmudisch-rabbinische Judenthum. Denn es gestattet dem Juden immerhin die Frage: ob er sich in Uebereinstimmung finde mit dem Glauben, daß die Lehre unmittelbar von Gott eingegeben, oder ob sie das geschichtliche Eigenthum und Erbtheil des jüdischen Stammes sei? Allerdings wird die eigentliche Theorie auch des gegenwärtigen Judenthums auch diesen zweiten Glaubenssatz aufrecht erhalten und mit aller Kraft diese Ueberzeugung pflegen und nähren, wie der Schreiber dieses in allen seinen Schriften gethan; aber in der Praxis kann man das Wesen des Zudenthums noch immer als bewahrt und gerettet auch in den jüdischen Individuen ansehen, welche sich hinsichtlich des zweiten Glaubenssatzes entweder als im fraglichen Zustande, oder gar in Zweifel und Widerspruch erklären. Dies ist das jüdische Glauben. Es wird als eine unbedingte Forderung der Religion für ihren Inhalt durchaus nicht beansprucht, vielmehr dieser überall als mit unsrer Vernunft und unsrem Gefühle in Ueberein- 'timmung vorausgesetzt. Es wird nur im Allgemeinen für das Dasein Gottes als Basis aller Religion und im Besondern für den Ursprung der Lehre vorausgesetzt. Vergleichen wir es nun mit dem christlichen Glauben. (Fortsetzung folgt.) Die Excesse gegen die Juden in Srürm und Lemberg. Die „Presse" spricht sich in einem Leitartikel vom 30. Juli folgendermaßen über diese verdammungswürdigen Vorgänge aus: „In den letzten Tagen haben wir wiederholt die traurige Pflicht gehabt, über Exceffe, welche gegen die Juden verübt wurden, berichten zu müssen. Brünn und Lemberg waren der Schauplatz dieser Excesse, und wenn dieselben auch an keinem der beiden Orte einen ernsthaft gefährlichen Charakter angenommen, sondern nur Ausbrüche pöbelhaften Uebermuthes der allerniedrigsten, kaum noch zurechnungsfähigen Bevölkerungsklasse waren, so glauben wir doch diese Thatsachen nicht vorübergehen lassen zu dürfen, ohne ein Wort darüber zu verlieren. Dazu provocirt noch insbesondere die irgendwo ausgesprochene Besorgniß, daß die Judenhetzen nun in Oesterreich epidemisch zu werden drohen. Wir theilen diese Meinung nicht. Ein innerer Zusammenhang zwischen dem, was in Brünn, und dem, was in Lemberg geschehen, besteht nicht, wenigstens deutet nicht das leiseste Symptom darauf hin, und die Gleichzeitigkeit ist eine rein zufällige. Dort wie hier war es ein, an jedem Orte anderer nichtiger Borwand, mittelst dessen ein paar böswillige, vielleicht nur rauflustige übermüthige Buben die Straßenjugend zu Insulten gegen Juden aufboten, und an beiden Orten ist die Sache auch relativ harmlos verlaufen: es hat Schlage, zerbrochene Fensterscheiben und einige Verhaftungen gegeben. Nichts hat verrathen, daß etwa irgend ein Ereigniß den Anlaß zu einer liefergehenden Aufregung gegeben, und es bleibt noch den judenfressenden Organen Vorbehalten zu entdecken, ob etwa der Beschluß des Abgeordnetenhauses, die Juden zum Notariat zuzulassen, die sittliche Entrüstung der Gassenjungen der Hauptstävte von Mähren und Galizien herausbeschworen hat. Glücklicherweise ist es auch jetzt nicht um die Osterzeit, und im Juli wäre es doch 33*

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