Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1863)
- Date
- 1863-07-28
- Page
- Seite 478 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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478 weniger als 300 Häuser sammt Synagoge und Lehrhaus niedergebrannt und mehr als 120O0 Familien dem größten Elende anheim gefallen. Nur vier oder fünf Häuser sind stehen geblieben. Es ist selbstverständlich, daß die Wohlthätigkeit der Umwohnenden zur Abhülfe der gräßlichsten Noch nicht genügen kann, wenn auch z. B. unser Vorsteher Deiches sofort 1500 fl. zur Ernährung der Unglücklichen spendete. Möge der Allgütige die Herzen vieler wohlthätiger Menschen rühren. Der hiesige Rabbiner, Herr Simon Schreiber, wird gern Gaben der Mildthätigkeit entgegennehmen. Rußland. Von der russischen Grenze, im Juli. (Privatmitth.) Wenn in Kurland die Angriffe auf die Juden noch immer nicht zu den Seltenheiten gehören, so ist es dagegen erfreulich zu sehen, wie die öffentlichen Blätter, z. B. die „Riga'sche Zeitung", das „Inland" u. s. w. stets geneigt sind, angemessene Erwiderungen und Abwehr aufzunehmen. In solchen Fällen ist dann die Oeffentlichkeit ein wahrer Segen, da die Ungerechtigkeit derartiger Beschuldigungen vor den Augen der Welt dargelegt und vor ähnlichen Praktiken gewarnt wird. So hatte in No. 121 der „Rig. Ztg." der Versuch stattgefunden, die jüdischen Kaufleute von Mitau der eigennützigsten Machinationen gegenüber der Mitau'schen Dampfschissfahrtsgesellschaft zu zeihen. Dieselbe Zeitung stand aber nicht an, in No. 136 eine Entgegnung aufzunehmen, welche das Schwert umkehrte und mit unwiderlegbaren Thatsachen erwies, daß nicht allein die Voraussetzungen grundfalsch waren, aus welchen der Gegner seine gravirenden Folgerungen gezogen, sondern daß gerade er die Gesellschaft durch übertheuren Ankauf unnützen Materials benachtheiligt habe und die Auflösung der Gesellschaft erstrebe, um daraus bedeutenden stutzen zu ziehen, daß endlich aber alles dasjenige, was die Stellung der Mitau'schen Kaufleute zu der Dampfschifffahrtsgesellschaft wirklich beträfe, ebenso sehr von christlichen wie von jüdischen Kaufleuten ausgehe, also nicht den letzteren allein aufgebürdet werden könne. Die Abwehr war eine durchaus siegreiche und behauptete unbestritten den Platz. — Die ritterschastliche Conferenz über die Reform der bäuerliches Verhältnisse hat wirklich die Ausschließung der Juden von jeder Möglichkeit, bäuerlichen Grundbesitz zu erwerben, stricte ausgesprochen. Jndeß diejenigen, welche einen tieferen Einblick in die Bedürfnisse des Landes und in den Gang der Entwickelung haben, nehmen an, daß auch diese Ausschließung die längste Zeit gewährt habe, und daß auch sie in nicht allzu ferner Zeit fallen müsse und werde. Jndeß ist die Ausschließung vom Lande, wo doch nur einige wenige Juden ihr Leben als Milchpächter kümmerlich fristen, oder in der Rolle eines Factors dem Adel dienen, lange nicht so empfindlich für uns, wie die Zurücksetzungen seitens der Zünfte und Bürger in den Städten, die wir zu ertragen haben. Unser Heil haben wir nur in Petersburg zu suchen. Aber weder sind uns die Zeitereignisse günstig, noch erweisen die bemittelten Juden in den Städten so viel Jntereffe und solchen Opfermuth für die Besserstellung ihrer Glaubensgenossen, wie nöthig wäre, um eine ersprießliche Wirkung erhoffen zu lassen. — Einem in der „Balt. Wochenschr." abgedruckten Artikel über den Handel Kurlands entnehmen wir: Die Zahl der Kaufleute in Kurland betrug im Jahre 1862: 607, von welchen 325 ebräische; zur ersten Gilde steuerten 8 christliche, 3 ebräische, zur zweiten 47 christliche, 11 ebräische, zur dritten 227 christliche, 411 ebräische. Der Kleinhandel ist überwiegend in den Händen der Ebräer. Von den 879 Kaufläden wurden gehalten von Ebräern 655. 9k a d> t v a <$♦ Wim, 16. Juli. Die von Dr. Mühlfeld im Abgeordnetenhause eingebrachte Petition der Juristen israelitischen Glaubens lautet: „Hohes Abgeordnetenhaus! Seitdem das Princip der confessionellen Gleichberechtigung staatlich anerkannt ist, war die hohe Regierung bestrebt, die früher bestandenen, die sociale Stellung der Juden beeinträchtigenden Gesetze aufzuheben. Eine wesentliche gesetzliche Beschränkung wurde jedoch bisher auftecht erhalten, nämlich die Bestimmung des §. 7 der Notariats-Ordnung vom 21. Mai 1855, mit welcher Juden vom Notariate ausgeschlossen wurden.. Der Fortbestand dieser Beschränkung, welche in