Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1863)
- Date
- 1863-07-28
- Page
- Seite 473 (sequence 5)
- Language
- German
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473 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Lübeck, im Juli. (Privatmitth.) In der hiesigen „Bürgerschaft" wurde in der Sitzung vom 18. Juni ein neues „Regulativ für die Verwaltung des Werk- Hauses und Zuchthauses zu St. Annen" berathen. Aus dem Protocolle theile ich Ihnen folgende Stelle mit: Zum §. 22 beantragte Rabbiner Adler für al. 2 die veränderte Fassung: „Auch den Pfleglingen anderer Religionsbekenntnisse ist, soweit dies in der Anstalt selbst möglich ist, Gelegenheit zu religiöser Erbauung und zur Belehrung durch einen Geistlichen ihres Bekenntnisses zu geben." Die Bürgerschaft erklärte sich dem Anträge zustimmig. Für §. 23 beantragte Adler folgende Fassung: Israelitischen Pfleglingen des WerkhauseS ist die Feier des Sabbaths, wie auch der jüdischen Festtage (des Passah-, Wochen-, Neujahrs-, Versöhnungs-, Hütten- und Beschlußfestes, ebenso des Tags der Trauer über die Zerstörung Jerusalems) zu gestatten. Die wöchentliche Fleischkost (§.14), sowie die Speisen am Passahfeste dürfen ihnen nach Maßgabe der dieserhalb von der Vorsteherschast zu erlassenden Vorschriften, von ihren Glaubensgenossen dargereicht werden. Für den Fall der Ablehnung des Antrages von Adler stellte Advocat Görtz den eventuellen Antrag, daß in der Aufzählung der jüdischen Festtage die zehn Bußtage gestrichen werden. Die Bürgerschaft genehmigte den Adler'scheu Antrag in getrennter Abstimmung über die beiden Abschnitte desselben, und erklärte sich dann in schließlicher Gesammtabstimmung dem Anträge des Senates mit vorstehend beschlossenen Abänderungen zustimmig. — Sie können daraus ersehen, wie der Geist unserer „Bürgerschaft" sich so wacker entwickelt hat. Allein schwerlich würde einem Andern, als dem in so hohem Ansehen stehenden Mitgliede derselben, Rabbiner Adler, einem überaus trefflich wirkenden Manne, eine solche Concession gemacht worden sein. Worms, im Juli. (Privatmitth.) Vor einiger Zeit sah unsere Synagoge, die ihres Alters wegen sehr oft von Fremden aus weiter Ferne besucht wird, einen sehr hohen Gast in ihren ehrwürdigen Mauern. Se. Königl. Hoheit, unser gnädiger Großherzog, höchst dessen Besuch früher angekündigt war, erschien in Begleitung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Ludwig, Schwiegersohns, der KöniginVictoria von England, und mehrerer anderer Personen, die sich dem Gefolge anschlossen, in unserer Synagoge und geruhten daselbst, sowie in der damit verbundenen Raschi-Eapelle, einige Zeit zu verweilen. Der Großherzog wurde, an dem vor der Synagoge befindlichen Platz angelangt, von den dort harrenden Vorstandsmitgliedern ehrfurchtsvoll empfangen und in den inneren Vorhof geleitet, wo mehrere Personen versammelt waren und die Confirmandinnen, weißgekleidet, Spalier bildend, sich aufgestellt hatten. Am Eingänge der Synagoge standen die Geistlichen und geleiteten den Landeshcrrn in den inneren Raum des Gotteshauses, wo sie den üblichen Segen sprachen. Einen tiefen Eindruck machten die wenigen, aber gehaltvollen Worte der Begrüßung, welche unser verehrter Geistliche, Herr I>r. Rosenfeld, an Se. Königl. Hoheit richtete und in welchen er in sinniger und edler Weise den Gefühlen der Achtung und Perehrung der israelitischen Gemeinde gegen ihren hochherzigen LandeSherrn einen würdigen Ausdruck verlieh. Se. Königl. Hoheit unterhielt sich dann in huldvoller Weise mit den Geistlichen, erbat sich Auskunft über manche Gegenstände, zeichnete höchst Ihren Namen in das in der Raschi-Eapelle befindliche Fremdenbuch und äußerte beim Weggehen dem Vorstande höchst Ihren Dank und Wunsch für das fernere Gedeihen der hiesigen israelitischen Gemeinde, geruhte auch, dem Vorstände eine angemessene Summe zum Synagozenbau überreichen zu lassen. Solche Wohlwollensbezeugungen, welche so sehr die erfreulicheren Lichtpunkte der Zeit darftellen, sind sicherlich nicht zu unterschätzende Momente im Entwickelungsgange des israelitischen Lebens, und hat dieses Ereigniß auch nicht verfehlt, in der hiesigen Gemeinde eine freudige Sensation zu erregen, um so mehr, da seit Menschengedenken keines Regenten Fuß unsere an Alter so hervorragende Synagoge je betrat. Was die Restauration unserer Synagoge betrifft, so ist das Bedürfniß hierzu nicht allein längst anerkannt, sondern es sind auch von Seiten des Vorstandes umfassende Maßregeln hierzu getroffen, und was