Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1863)
- Date
- 1863-07-14
- Page
- Seite 443 (sequence 5)
- Language
- German
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443 Reciprocität auf diese Weife vollständig sei. Drittens: I wer hat die Schließung dieses Verttages uachgesucht? I Die ministerielle Note beginnt mit den Worten: „Der I Wunsch nach Schließung des Handelsverttages ist von I der schweizerischen Regierung ausgegangen. Endlich glaube! ich auch, daß das Interesse und der Bortheil, die für uns aus diesem Berttage fließen, nur gering ist. Trotz I aller Würdigung dieser Gründe gehe ich nicht so weit, I meine Zustimmung zu diesem Vertrage geradezu zu ver- I weigern. Denn wenn wir das zu Grunde liegende Prin-! cip consequent durchführen wollten, würden wir auf große I Schwierigkeiten stoßen. Es ist eine ttaurige Wahrheit, daß solche mittelalterliche Gesetze auch noch in anderen Staaten des civilisirten Europa's bestehen. Können wir Liese alle zwingen, duldsam und gerecht zu sein? haben wir irgend Mittel dazu? — Nach den Tagesblättern finden Unterhandlungen zu einem gleichen Berttage zwischen Frankreich und der Schweiz statt, und hat Frankreich die Gleichstellung der Christen und Israeliten zur Vorbedingung gemacht. Ich würde mich glücklich schätzen, wenn Frankreich durchdringt; dann wäre auch für uns jede Schwierigkeit gehoben: aber Frankreich kann der Schweiz ein Aequivalent bieten, wir haben ein solches nicht. Der Herr Minister des Auswärtigen sieht also, daß ich mich auf einen für ihn günstigen Standpunkt stelle. Soll ich aber noch weiter gehen und meine Zustimmung geben, so habe ich eine conäitio sine qua non. Als der Minister die Unterhandlungen führte, mußte er wissen, welche Folgen dieser Berttag für die holländischen Bürger des israelitischen Cultus haben würde, daß der Art. 1 dieses Verttages für einen Theil der niederländischen Nation in einem Theile der Schweiz ein todter Buchstabe sein würde, ja daß dieser Theil vor Mißhandlungen in einigen Cantonen nicht geschützt sei. Er mußte dies wissen, oder ich müßte an eine sehr leichtsinnige Behandlung dieser Angelegenheit glauben. Dann aber hatte er die Verpflichtung, vor dem Abschluß des Verttages aus die kräftigste Weise gegen die Folgen dieser Uebereinkunft zu protestiren. Er mußte dies thun, nicht, wie der geehrte Vorredner gesagt, weil das gegenwärtige Cabinet liberale Principien verttitt, denn Liberalismus und Conservatismus haben mit dieser Sache nichts zu schaffen, sondern weil er Mitglied einer niederländischen Regierung ist, der Regierung eines Landes, welches bürgerliche und staatsbürgerliche Freiheit und Gleichberechtigung in ihrer ganzen Vollständigkeit zur Grundlage hat. Hat uun der Minister seine Pflicht erfüllt? Von der Beantwortung dieser Frage hängt meine Abstimmung ab. Ist der Berttag ohne einen solchen ernstlichen Protest gegen die Zurücksetzung der israelitischen Holländer abgeschlossen worden, so rufe ich: Nein, und abermals nein'. — Eine solche Frage ist bereits in dem Kammerausschusse erhoben worden, aber die Regierung antwortete: Die Sache sei sicherlich bei der Bundesregierung zur Sprache gebracht und sei ein lebhafter Briefwechsel darüber geführt worden, der jedoch nicht vorgelegt werden könne, weil er verwandte Entwürfe befasse. Dies sieht, offen gestanden, nur nach einer Ausflucht aus. Denn der Verttag ist ein zu unbedeutender Gegenstand, um ein Staatsgeheimniß daraus zu machen. Und wenn die Offenbarung dieses großen Staatsgeheimnisses im Ganzen nicht möglich wäre, warum der Kammer nicht den betteffenden Theil der Correspondenz vorlezen? Oder ist eben dies das Geheimniß, daß jener Protest nicht erhoben worden, oder nur auf eine Weise, die das Tageslicht scheuen muß? Es ist mir sonst unerklärlich, was die Regierung zurückhalten könne, zu zeigen, daß sie das gethan, was | die Ehre des Landes, was die Ehre und das Interesse eines ansehnlichen Theiles seiner Bürger erfordert. Es liegt daher die Vermuthung nahe, daß der Vertrag bereits geschloffen war, als die Regierung auf das geschädigte Recht unserer israelitischen Landesgenoffen aufmerksam gemacht wurde. Ich sehe es als eine Vermuthung an, und der Minister wird in seiner Antwort den Gegenbeweis liefern. Hiervon wird meine Abstimmung abhängen. Abg. van Lynden stimmt dem Vorredner bei und führt Einzelheiten noch weiter aus, besonders gegen die Ansicht der Regierung, daß sie bei der Ueberzengung, daß ihr Protest doch nichts nützen werde, die übrigen Interessen nicht habe aufopfern dürfen. Ich entgegne, sagt der Redner, daß das Interesse von gewöhnlichen Töpferarbeiten, Papier, baumwollenen Decken, Flaschen und Stearinlichtern das Interesse von Gewissensfreiheit nicht aufwiegt. Allerdings glaubt der Redner, daß in unserer Zeit keine Regierung auf die Dauer dem Principe der Gewissensfreiheit Widerstand leisten könne : aber er frägt, warum die holländische Regierung in dieser Angelegenheit nicht ganz so wie Frantteich gehandelt habe? — wobei er einen heftigen Tadel über die Unthätigkeit des Ministeriums bei der jüngsten Verfolgung von Protestanten in Spanien ausspricht. Abg. van Goltstein bespricht zuerst den Verttag I vom handelspolitischen Standpunkte und findet, daß der-