Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 28 (7.7.1863)
- Date
- 1863-07-07
- Page
- Seite 430 (sequence 6)
- Language
- German
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420 lang fand am 21. Juni in Bad-EmS statt und war von 50 Vorstehern, welche 45 Cultusgemeinden repräsentirten, besucht. — Es waren sowohl die Städte als das Land vertreten, und es gereichte zur Befriedigung, wie Alle von Nah und Fern, gleichviel welcher religiösen Richtung angehörend, ein Wunsch beseette und wie Alle ein gemeinschaftliches Interesse vereinigte. — Die Hauptverhandlungen betrafen das Religionsschulwesen, welches sich leider bei uns nicht in einem der Zeit entsprechenden Zustande befindet, und beschloß die Versammlung bei der Herzoglichen Landesregierung zu beantragen, daß das bisher von dem Hrn. Bezirksrabbiner Dr. Hochstätter geleitete und staatlich subventionirte Seminar aufgehoben und für die Folge die jüdischen Seminaristen in dem evangelischen Landes- Seminar ausgebildet, daselbst als Seminarlehrer für die Religionsfacher einer der nass. Rabbinen angestellt und vom Staate besoldet, daß dagegen das Land für die Folge nur in zwei Rabbinatsbezirke eingetheilt werde. Es würden aus diese Weise tüchtige Lehrer gebildet, die Rabbineu besser gestellt und die Gemeindelasten erleichtert. Es soll ferner nach den Beschlüffen jener Versammlung eine pragmattsche Dienstordnung für die Lehrer, die Aufhebung des bisherigen Kündigungsrechts und die Anstellung der Religionslehrer als HülfSlehrer an den christlichen Civilschulen, sowie die Verpflichtung der Civilgemeinden zu den Besoldungen der jüdischen Religionslehrer zu contribuiren, beantragt werden. — Die Gründung eines Synagogenraths wurde ebenwohl als dringendes Bedürfniß allgemein anerkannt, und soll die Regierung gebeten werden, dieses Institut baldigst ins Leben zu rufen und ihm die Oberaufsicht über das gesammte Cultusweseu, die Abgabe von Gutachten auf Requisition der Behörden, die Mitwirkung bei Anstellung von Geistlichen und Lehrern, die Schlichtung von Differenzen und Strettigkeiten in religiösen Angelegenheiten zwischen Lehrern, Gemeinden und Rabbinen übertragen werden, und wurde beantragt, diese Behörde aus einem Rabbinen und acht von sämmtlichen Vorstehern zu wählenden Personen zu bilden. Wir hoffen, daß die edlen Bestrebungen der nass. Cultusvorstande mit dem gewünschten Erfolge gekrönt werden mögen und zweifeln nicht, daß die durch ihre Toleranz bekannte Regierung zu den erbetenen Verbesserungen gerne die Hand bieten wird. — Aus Württemberg, im Juni. (Privatmitth.) Ich habe heute von einem Acte Sr. Majestät unseres vielgeliebten Königs zu berichten, der abermals Zeugniß davon giebt, wie unter Seiner humanen und gerechten Regierung die israelitischen Cultbeamten unseres Landes derselben Würdigung wie die der christlichen Kirchen sich zu erfteuen haben und dem Verdienste ohne Unterschied des Bekenntnisses Anerkennung gezollt werde. Dem israelitischen Kirchenvorsteher in Jebenhausen, welcher seit 1838 ununterbrochen als Mitglied des dortigen Kirchenvorsteher-Amtes der Gemeinde seine Dienste widmete, wurde in Anerkennung dessen von Sr. Majestät unterm 26. v. M. die „silberne Civilverdienft- Medaille" gnädigst verliehen und von dem K. Bezirksbeamten, Herrn Oberamtmann Mayer unter Zuziehung des dorttgen Rabbinen Herz am 31. deffelben Monats feierlich überreicht. — Der von der K. israelitischen Oberkirchen-Behörde und den Vorständen der istaelittschen Gemeinden des Landes schon zu wiederholten Malen und erst in jüngster Zett wieder von dem in der Eßlinger Versammlung gewählten Comite in Sachen der Gleichstellung der Israeliten des Landes an die K. Regierung gerichteten Bitte um Erlaffung eines Gesetzes, dem zu Folge die istaelittschen Ottsarmen in gleicher Weise wie die der christlichen Confessionen, so weit die betteffenden Armeustiftungcn nicht zureichen, aus den Mitteln der polittschen Gemeindekasse ihre Unterstützungen erhalten, wird nun in nächster Zeit entsprochen werden. Die Regierung wird dem im Ottober d. I. zusammentretenden Landtage eine dahin zielende Vorlage machen und hat sie bereits zu diesem Behufs von sämmtlichen israelttischen Kirchenvorsteher-Aemtern des Landes Berichte darüber eingezogen, wie groß in den jüngsten 6 Etatsjahren in jeder Gemeinde die Zahl der unterstützungsbedürftigen Israeliten gewesen, wie viel in dieser Periode zur Versorgung derselben durch Umlage auf die israelitischen Gemeindegenossen, wie viel aus Armen-Kassen und wie viel aus Stiftungen verwendet wurde. — Dagegen würde manche Landgemeinde, welche nach bisherigen Normen von den selbständigen Israeliten, die auswärts domiciliren, aber noch in der Heimathgemeinde bürgerlich sind, die Hälfte der von denselben zu entrichtenden Vermögens- und einen Theil der Personal-Steuer bezog, beträchtliche Einbuße in ihren Einkünften erleiden, wenn, wie es heißt, mit der Creirung jenes Gesetzes hinsichtlich der gemeinschaft-