Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 27 (30.6.1863)
- Date
- 1863-06-30
- Page
- Seite 416 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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416 Eure Excellenz! Mit Zuschrift der 1. k. Statthalterei-Abtheilung vom 31. v. M., Zahl 1989, ist mir bekannt gegeben worden, daß aus Grund eines Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. September 1859, Zahl 11,896, das im Gesetzartikel 29 vom Jahre 1840 enthaltene Verbot, durch welches den Juden in Ungarn das Halten christlicher Gesellen und Lehrjungen untersagt war, aufgehoben sei. Diese Verfügung traf gerade in jener Zeit ein, wo man in Erwägung der beklagenswerthen Folgen, welche das Halten christlicher Dienstboten und Säugammen von Seiten der Juden für jene in religiös-moralischer Hinsicht immer nach sich zieht, mit dem Vorhaben umging, sich auf den 1. Artikel des Concordats stützend, bei der hohen Regierung einzuschreiten, damit das in den österreichischen Erbländern Böhmen, Mähren und Galizien bis zu der Zeit bestandene, mit den canonischen Satzungen, namentlich Cap. II., V., VIII., XIII. de Judaeis so vollkommen übereinstimmende Verbot, demgemäß Juden keine christlichen Dienstboten und Säugammen halten dürfen, auch auf Ungarn ausgedehnt werden möge. Dadurch ist aber auch das Wenige, was den Juden bei uns durch das Landesgesetz in dieser Hinsicht verboten war, mit dem gedachten Minifterial-Erlasse aufgehoben worden. Ich kann es nicht vor Eurer Excellenz verhehlen, wie sehr diese den Juden zum Nachtheile der christlichen Interessen gegen alles Erwarten erwiesene Begünstigung mich schmerzt, und mir die dringende Nothwendigkeit auferlegt. Eure Excellenz diensthöflich zu ersuchen, daß, sollte jene obbeklagte Verfügung nicht rückgängig gemacht werden können, wollen Hochdieselben wenigstens dahin geneigtest wirken, daß nachträglich auch ein Edict ergehen möge, mittelst welchem den Juden strengstens untersagt werde, den bei ihnen bediensteten christlichen Individuen in Erfüllung chrer Religions- Pflichten irgend welche Hindernisse und Schwierigkeiten zu legen. Genehmigen rc. Gran, 12. Februar 1860. Joh. Cardinal Scitowskh, Primas. Pesth, im Juni. (Privatmitth.) Sie haben in No. 24 nach einem hiesigen Blatte einen Passus aus dem Adelsdiplom des Hrn. Schoßberger, des Präses des jetzigen Vorstandes der israel. Cultusgemeinde, mitgetheilt. Wichtiger ist aber der Passus, der die Motive zu dieser Rangerhöhung ausspricht und der sicherlich für unsere ganze Zeit und für die Stellung der Israeliten insonders sehr charakteristisch ist. Er lautet: „Wir, Franz Joseph I. u. s. w. u. s. w. geben hiermit kund Allen, die es betrifft: daß wir in gnädiger Berücksichtigung und huldvoller Anerkennung der steten Treue und nützlichen Dienste, durch welche Simon Wilhelm Schoßberger, Pesther Großhändler, Unser Getreue zu verschiedener Zeit und Gelegenheit gegen unsere Majestät und Unser erhabenes Herrscherhaus, so wie im Interesse unseres Königsreichs Ungarn sich bekundete und auszeichnete, namentlich jene Verdienste, welche er um vaterländische Landwirthschast, Production, Industrie und Handel zu Unserer Zufriedenheit, zum Vortheile des Staates, wie zum allgemeinen Wohle Unseres Königreiches Ungarn sich erwarb, der als Besitzer großer Oelfabriken die Rapsproduction und Oelerzeugung in Unserem Königreiche Ungarn mächtig hob, und den Aufschwung des vaterländischen Tabakbaues mit unermüdetem Fleiße durch That und Geldopfer außerordentlich förderte, aus diese Weise die Quellen der Einkünfte des fleißigen Volkes und Besitzers mehrte, der 1852 zur Gründung des Militärspitals, 1853 zur Unterstützung der im italienischen Feldzuge verwundeten Krieger, 1858 bei Gründung der wohlthätigen Anstalten zur steudigen Erinnerung der Geburt Unseres Sohnes Rudolph, Erzherzogs und Kronprinzen, dann zur Bildung der Töchter im activen Dienste stehender ungarischer Soldaten, zur Gründung der Pesther Handelsacademie und Förderung anderer edler Gemeinzwecke, stets mit Bereitwilligkeit und reichlicher Freigebigkeit beitrug, und da er endlich gegen Uns und Unser allerhöchstes Herrscherhaus seine unerschütterliche Unterthanentreue in den gefahrvollsten Zeiten thatsächlich bewiesen und wie wir gnädig glauben auch in Zukunft beweisen wird, mit ähnlicher Treue und Standhaftigkeit, haben wir ihn u. s. w. u. s. w." *) Raab, im Juni. (Privatmitth.) Die Weigerung des katholischen Clerus, die jüdischen Schulen ferner zu beaufsichtigen, hat, wie allgemein bekannt, seine Quellen überall eher als in der Duldsamkeit. Es ist diese Weigerung nichts anders als eine aus dem umfangreichen Arsenale des Ultramontanismus hervorge- *) Wir theilen das interessante Diplom vollständig im „Jüdischen Bolksblatt" mit. Die Redactivn.