Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 27 (30.6.1863)
- Date
- 1863-06-30
- Page
- Seite 410 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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410 gehalten. Sie haben sich nur für das, was sie sind, Religionsgemeinden, angesehen, nur die Dinge behandelt, welche diese angehen, und haben diese Schranken niemals überschritten. Die große Mehrheit der preußischen Gemeinden find nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1847 organisirt, sind innerhalb dieser zu Frieden und Einigkeit gekommen und haben auch in cultueller Beziehung den Weg mäßiger Entwickelung und allmaligen Fortschritts nicht verlaffen. Man kann daher nicht absehen, was diesen Gemeinden geschehen, in wie fern sie beschrankt werden könnten. Auch die „neue Aera" hatte es nicht über sich vermocht, den jüdischen Gemeinden zu ihrem Cultus- und Schulwesen irgend eine Staatsunterstützung zu gewähren und wir können daher eine solche nicht verlieren. Wenn das Gesetz den städtischen Communen auferlegt, den als öffentliche erklärten Schulen der Juden einen Beitrag zu zahlen, so haben wir in diesem Blatte ein von den Herren v. Bethmann-Hollweg und Graf Schwerin unterzeichnetes Rescript mitzutheileu gehabt, durch welches den städtischen Behörden für den bezeichneten Fall vorgeschrieben wird, nur einen Minimalsatz, nur den möglich kleinsten Beitrag zu gewähren. Darunter kann kein nachfolgendes Ministerium gehen. Ebenso wenig möchte es, sowohl innerhalb der bestehenden Gesetze als auch der obwaltendeu Verhältnisse in der Möglichkeit und, glauben wir, in den Absichten des gegenwärtigen Ministeriums liegen, die materiellen bürgerlichen Rechte für die große Masse der Industriellen irgendwie anzutasten. Dies geht überhaupt nicht mehr, und der frühere Zustand von Beschränkungen der Gewerbsthätigkeit und der Freizügigkeit aus confessionellen Motiven läßt sich nicht mehr zurückführen, und liegt der Versuch dazu in keines Menschen Interesse. Es bliebe also nichts übrig, als die allgemeinen politischen Rechte, nämlich das Wahlrecht und die Anstellung im Staatsdienste. Das Wahlrecht war den Juden auch in der Manteuffel'schen Periode in keiner Weise verkümmert, und saß ein Jude selbst im Herrenhause (Wilhelm Beer). Jedenfalls hat das Wahlrecht, das active wie passive, nur dann einen wahren Werth, wenn es nach freien Grundsätzen ausgeübt werden kann. Da nun das Wahlrecht den Juden in Preußen nur verkümmert werden könnte, wenn eine neue Wahlverordnung mit ganz eigenthümlichen Beschränkungen und Ausschließungen erflösse, so würden wir Juden es kaum zu bedauern haben, wenn wir zur Theiluahme an einem solchen nicht berufen sein würden. Auf diesem Felde könnten die Juden von Neuem auch aus den Kreislandtagen wieder ausgeschlossen werden, wohin ihnen Graf Schwerin den Zugang eröffnet hatte. Anlangend den Staatsdienst ist es bekannt, daß die „neue Aera" einige jüdische Aerzte zu Kreisphhsikern und einige jüdische Gerichtsaffefforen zu Rechtsanwälten und Notaren gemacht hat. Weiter ist sie nicht gegangen, und in allen anderen Branchen bewahrte sie die völlige Ausschließung in derselben Weise wie ihre Vorgängerin. Es konnten daher bei den ungünstigsten Absichten doch nur einige wenige Individuen, die eine gleiche Ernennung zu aspiriren hätten, von der gegenwärtigen Strömung betroffen werden. Es wäre dies immerhin zu bedauern, ist aber kein Gegenstand allgemeiner Besorgniß. So verhält sich die Sache bei Lichte besehe», und mögen nun die Ansichten über die allgemeine Lage in Preußen noch so entschieden sein, so glauben wir nicht, daß für die Lage unserer Glaubensgeuoffenschaft eine wesentlich schlimmere Aussicht vorhanden ist, als wir sie in der halbliberaleu Periode hatteu, die jetzt hinter uns liegt. Der Congreß?u Ferrara. Aus Oberitalien, 14. Juni. (Privannitthcilung.) Das jüngste Heft des Educatore bespricht die vom 12. bis 17. v. Mts. in Ferrara stattgehabte Versammlung der Abgeordneten von beinahe sämmtlichen israel. Gemeinden des Königreichs Italien. Ein vor eia Paar Tagen vom Vorsitzenden der Versammlung an die Berwaltungsräthe sämmtlicher betheiligten Gemeinden zugeschickter gedruckter Bericht enthält die Ergebnisse der stattgefundeuen Berathungen. Ich will Ihnen hiemit von Beidem einen kurzen Auszug mittheilen, s. 31 theils größere, theils kleine Gemeinden ließen sich durch 22 Abgeordnete vertreten, da einige Deputirte von mehreren Gemeinden Mandate erhielten. Die größeren Gemeinden schickten eigene Mitglieder, manche kleinere erwählten bekannte Persönlichkeiten von Ferrara zu ihren Repräsentanten. Ein schönes Beispiel von Bescheidenheit und brüderlichem Zutrauen. Zwei Rabbiner uud ein vr. Finzi von Ferrara vertraten drei piemontesische Gemeiuden und Herr Leon Ravenna von Ferrara