Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1863)
- Date
- 1863-06-23
- Page
- Seite 401 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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401 wie sie, im Widerstreite mit den Humanitätsprincipien unseres Jahrhunderts, noch in vielen schweizerischen Cantonen beibehalten sind, gehörige Rücksicht genommen ist. Wenn man liest, wie auf Seite 2 der erwähnten Nota enthalten ist, könnte man leicht aus den Gedanken kommen, als ob sämmtliche Holländer ohne Unterschied, was das Recht auf Ansiedlung, Aufenthalt und Ausübung von Geschäften betrifft, in der Schweiz auf gleicher Stufe ständen, und daß ebenso wenig mit Einigen eine Ausnahme gemacht wird, wie es in Holland mit schweizerischen Bürgern geschieht; dem ist aber nicht so. Selbst nachdem der Tractat in's Leben getreten sein wird, wird in einigen Cantonen der Schweiz ausschließlich den Katholiken und den Protestanten der Aufenchalt gestattet, hingegen verboten sein, daß ein niederländischer Israelit sich ohne bestimmte polizeiliche Erlaubniß dort auch nur eine Nacht aufhalte, sich ansiedle, Güter ankaufe, Handel treibe oder endlich Geschäfte ab schließe. Bereits seit geraumer Zeit sind von Seiten fremder Regierungen Versuche gemacht, dieser ungerechten Behandlung der Israeliten in der Schweiz ein Ende zu machen. Der dort wohnhafte Resident der Vereinigten Staaten hat sich deshalb, wie aus seinem kürzlich erschienenen Berichte vom 26. Mai 1559 zu ersehen ist, an den Bundesrath gewandt. Frankreich ist sogar noch weiter gegangen. Dieser Staat hat, ehe er seinen Handelsvertrag mit der Schweiz für gültig anerkennt, erst ernste Verhandlungen begonnen, um diesem Uebel abzuhclsen. Er hält also die Sache für sehr wichtig und fährt fort, solchen Bestimmungen sich zu widersetzen, welche für einen Theil seiner Unterthanen kränkend und erniedrigend sind. Warum, muß man da wohl ftagen, hat die holl. Regierung, nachdem sie einmal wegen eines Handelsvertrages mit der Schweiz Verhandlungen angeknüpft hatte, sich nicht ebenfalls die Sache der niederländischen Israeliten angelegen sein laffen? Einige Mitglieder entgegneten hierauf, daß solche Bemühungen zu Nichts geführt haben würden. (Folgt eine Auseinandersetzung im Sinne dieser Minorität, daß man die einzelnen Cantone nicht zur Emancipation der Israeliten zwingen könne. Der Bericht fährt fort:) Man antwortete hierauf, daß die Regierung wenigstens Versuche hätte anstellen können, die aus mehr als einem Grunde wahrscheinlich nicht erfolglos geblieben wären. Das mächtige Princip des Aufhörens jeder religiösen Trennung hat ganz Europa auf seiner Seite; und gerade Holland hat in Hinblick auf seine Vergangenheit und Zukunft die Pflicht, auf die Stimme jenes Principes wohl zu achten. Noch kürzlich bei Gelegenheit des Vertrages mit Timor hat man diesseits den Grundsatz aufgestellt, alle Verträge, welche Ausschließungen auf Grund der Confession enthalten, seien verwerflich. (Nach dem Beweise, daß Holland sich bei dem Abschlüsse des Berttages in sehr günstiger Stellung befand und deshalb wohl Forderungen hätte stellen können, heißt es:) Bei dem schweizerischen Bundesrath haben, wie man erfährt, die Principien, für die jetzt gestritten wird, in der letzten Zeit derartige Fortschritte gemacht, daß nur noch zwei halbe und zwei ganze Cantone sich der vollkommenen Gleichberechtigung der Israeliten widersetzen. In jedem Falle hätte man von Seiten unserer Regierung bei dem schweizerischen Vorschlag 'wegen eines Handelsvertrages einen so nahe liegenden Punkt wohl berücksichtigen sollen. Der belgische Minister des Auswärtigen, schließt der Bericht, habe wenigstens die Gründe auseinandergesetzt, weshalb er die Rechte der Israeliten nicht habe wahren können; der niederländische habe dies nicht einmal für nöthig gehalten. Man müsse also an den Minister die Frage richten, ob er die Interessen der Israeliten bei dem Handelsverträge berücksichtigt habe oder nicht, und im Bejahungsfälle die Mittheilung der betreffenden Actenstücke fordern. Freilich machte eine Minorität dagegen geltend, daß die Glaubensfreiheit eine innere Frage der Schweiz, noch dazu von sehr zarter Natur, sei, und daß das kleine Holland kein Recht habe, sich in die Verfassungsfragen anderer Staaten zu mischen. Die Juden hätten sich über die Cantonalregierungen, nicht über die holländische zu beklagen, und um dieses zwar gerechten, aber doch nebensächlichen Bedenkens könne man die Handelsinteressen ganz Hollands nicht vernachlässigen. Rußland. Kalisch, im Juni. (Privatmitth.) Herr Louis Mamroth aus Kalisch ist, auf einer Badereise begriffen, in einem Alter von 63 Jahren, in Berlin am 2. Juni gestorben. Diese Trauerbotschaft ist hier in allen Kreisen mit dem tiefsten Schmerze ausgenommen 26