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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-23 · Heft 26 (23.6.1863) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 26 (23.6.1863)
Date
1863-06-23
Page
Seite 395 (sequence 3)
Language
German
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395 Zweifel mehr möglich ist. Der Preußische Landtag hat mit den Fragen der Verfassung, der Preßfreiheit und aller anderen ewigen und unveräußerlichen Dolksrechte, auch die der Glaubensfreiheit in ihrer umfassendsten Anwendung moralisch entschieden. Seine Verhandlungen und Abstimmungen über die rechtliche Gleichstellung der Juden — Abstimmungen, deren wenn auch schwache Majorität, die in einem Falle durch das Fehlen einer einzigen Stimme zur Minorität wurde, eine hohe Bedeutung gewinnt, wenn man die mächtigen Einflüsse erwägt, die mit der größten Hartnäckigkeit auf der anderen Seite wirkten — haben der Sache der Rechtsgleichheit der Juden unwiderruflich ihren Platz angewiesen neben den edelsten Freiheits-Bestrebungen Preußens und Deutschlands, so daß sie nun darauf zahlen darf, auch ihre Siege zu theileu, wie ste langst und zu allen Zeiten ihre Niederlagen getheilt hat. Nur geben wir uns nicht der verderblichen Täuschung hin, daß der Kampf beendet sei, weil er begonnen hat! Glauben wir uns nicht am Ziele, weil die Schranken zum Wettlauf zum ersten Male weit geöffnet sind! Wähnen wir nicht den Preis errungen zu haben, weil die Bedingungen siegreichen Ringens um ihn endlich gegeben sind! Verdoppeln wir vielmehr jede ehrenwerthe Anstrengung! Zu keiner Zeit war es höhere Pflicht, als in der Gegenwart, einzusteheu für Recht und Freiheit auf dem angewiesenen Posten, auszuharren und auszukämpfen bis zum Siege! Heil und Segen dem glücklichen Streiter, der die reichste Fülle frischer, ungeschwächter und ungebrochener Kraft dem neu auflodernden Kampfe widmen und dem es vergönnt sein wird, die Fahne des Sieges zuerst auf dem erklimmten Walle der Freiheit aufzupflanzen! Wir, die wir unsere beste Kraft unter minder günstigen Aussichten mit redlichem Wollen gern der guten Sache gewidmet haben, wir wollen ihm fröhlich zujauchzen und ihm, der errungen hat, was wir erstrebten, freudig den Lorbeer reichen! Wenn mein erster Dank den edlen Sympathien galt, die Sie dem bisher von so geringem Erfolge gekrönten Kampfe um bürgerliche Freiheit schenken, so gilt der zweite der mir sehr erfreulichen Erwähnung, welche Ihr Schreiben den ehrenwerthen Bestrebungen Ihres Vereines auf dem Gebiete des inneren, des religiösen Fortschritts widmet. So wenig ich durch Kenntniß oder Geistesrichtllng befähigt bin, ruf diesem Gebiete der Reform irgend eine selbständige Thätigkeit zu entwickeln, so innig ist die Theilnahme und Hochachtung, die ich dem Wirken Anderer auf demselben Gebiete stets zugewendet habe. Und so hatte ich schon vor dem Empfang Ihrer werthen Zuschrift mit Freuden von den Einrichtungen gehört, die Sie in dieser Hinsicht, unterstützt von dem trefflichen Geistlichen, den Ihre Gemeinde zu besitzen das Glück hat, getroffen haben. Auch diese Frage der Reform hat durch den geistigen Umschwung der letzten Jahre eine freiere, edlere, bedeutsamere Stellung erhallen. Sie werden sich erinnern, daß vor nicht langer Zeit häufig den Juden gegenüber das Gebot der Aufklärung zum Vorwände der Unterdrückung hat dienen müssen. Während der herrschende Glaube eine Hinweisung auf die eigene Unduldsamkeit, das eigne Vorurtheil, den eignen Wahn leicht als Lästerung würde gebrandtmarkt haben, wühlten die Bertheidiger des geltenden Unrechts begierig in den verschollenen Urkunden des unterdrückten Glaubens, um darin Stoff zum Vorwurf, Anlaß zur Hinhaltung des Anspruchs auf Gerechtigkeit zu finden. Gleich als sei nirgends sonst in der Geschichte der Religionen oder in dem Inhalte ihrer der Form nach noch gültigen Dogmen etwas Vernunftwidriges, etwas mit den Lehren reiner Menschenliebe Unverträgliches zu finden; gleich als sei nirgends sonst ein Widerspruch zu entdecken zwischen dem Scheinleben eines den verstorbenen Anschauungen der Vergangenheit entsprossenen Systems und den lebenswarmen Ueberzeugungen der Lebenden: legte man den Maßstab der Vernunft und der reinsten Menschlichkeit nur an die oft genug entstellten Lehren des Judenthums; man beachtete den Widerspruch nicht, den das einstimmige Bewußtsein der Gegenwart gegen das ihr aufgebürdete, verzerrte Ungethüm der Vergangenheit erhob; oder, wenn man ihn beachtete, so geschah es nur, um den Zwiespalt zwischen der freien Ueberzeugung der Einzelnen und demjenigen, was man als das geltende Judenthum aufzufrssen beliebte, als einen ganz unerhörten anzuklagen, der erst gelöst sein müsse, ehe von bürgerlicher Gleichstellung die Rede sein könne. Dieser Behandlungsweise gegenüber hat sich die Rechtsliebe jederzeit auf die Seite des angeklagten Vorurtheils gestellt. Wie groß auch der verpönte Jrrthum sein mag, der Jrrthum, der ihn durch die eigne Unfehlbarkeit heilen und ihn, bis diese Heilung gelungen, durch Rechtsentziehung strafen will, ist jedenfalls größer und sträflicher. Wie entschieden auch die Besten in unserer Mitte gegen Finsterniß und Vorurtheil mit den Waffen des Lichtes und der Einsicht kämpfen, das Bündniß mit der Gewalt haben sie stets zurückgewiesen, und ein der Aufklärung gebotenes Privilegium statt des Allen, die ihre 26*

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