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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-23 · Heft 26 (23.6.1863) · p. Seite 396

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 26 (23.6.1863)
Date
1863-06-23
Page
Seite 396 (sequence 4)
Language
German
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396 Bürgerpflichten erfüllen, gebührenden Rechtes, würden sie abgelehnt haben. Es haben sich aber in dieser Hinsicht die Dinge in mehrfacher Hinsicht jetzt ganz anders gestaltet. Zuerst ist das Verhältniß der herrschenden Gewalten zn der Sache der Aufklärung allmalig fast ohne Ausnahme ein entgegengesetztes geworden. So lange man i» der Aufklärung ein Werk äußerlicher Dressur, beliebter Uniformirung erblickte, ein Mittel polizeilichen Einstusses mehr zu den übrigen, hat man sie von oben herab gefördert. Seitdem man erkannt hat, daß es sich um ein Inneres, daß es sich auch hier um Geistesfreiheit, um männliche Selbständigkeit der Ueberzeugung handelt, ist man da, wo man überhaupt dem Fortschritt der Geister abgeneigt ist, auch der Aufklärung in unserer Mitte feindlich entgegengetreten. Hiernack erscheint die hohe Ungunst als ein günstiges Zeichen, der Rückschritt als ein Fortschritt, der in verschiedenen Ländern zu sehr verschiedenen Zeiten, aber unter im Wesentlichen gleichen Umständen eingetreten ist. Wie weit man in dieser Richtung in Bayern gegangen ist, nachdem man noch wenige Jahre vorher unter dem Wallerfieinischen Ministerium religiöse Reformen als vorbereitend für bürgerliche Gleichstellung zu fordern sich wenigstens den Schein gegeben und Synoden zu solchem Zwecke berufen hatte, verdient hervorgehoben zu werden. Der verächtlichste, dem Wesen des Judenthums fremdeste Pöbel - Aberglaube — der Glaube an Amulette z. B. — ist dort, wie actenmäßig zu erweisen ist, von Staatswegen für das rechte, verpflichtende Judenthum erklärt, jeder leise Schimmer einer edleren, reineren, göttlicheren und zugleich menschlicheren Auffassung ist geächtet, einer der wackersten und geachtetsten der Vertreter dieser Auffassung unter den Rabbinern des Landes ist dieser seiner Ansicht wegen unter polizeiliche Aufsicht gestellt und wäre vom Amte entfernt worden, wenn nicht die Verehrung und die Ausdauer der großen Mehrheit der Mitglieder seiner Gemeinde ihn trotz aller Jntriguen und Gewalt-Maßregeln gehalten hätte. Es thut Noth, solche Vorgänge dem Gedächtniß einzuprägen und ihrer zu gedenken für den Fall, daß der Wind sich einmal wieder drehen und man dann den Juden, die das versagte Menschenrecht von dem Gesetze fordern, wieder ihre religiösen Vorurtheile entgegen halten sollte. Aehnliches wie dort, zeigt sich auch anderer Orten, wenn auch in minder greller Weise. Es ist namentlich nicht zu verkennen, daß der mächtige Geld-Einfluß, der hie und da der s. g. Orthodoxie zu Gebote steht, stets ohnmächtig, wo er in unserer eigenen Mitte sich geltend zu machen versucht hat, in einzelnen Fällen glücklicher gewesen ist, wo er auf Rabbinen-Wahlen und die Leitung religiöser Angelegenheiten von außen und von oben her einzuwirken versucht hat. Alle diese traurigen Erfahrungen müssen uns bestärken in der Ansicht, daß für die Sache der Reform kein Heil und keine Stütze zu finden, als in der Entwickelung der eignen freien Ueberzeugung, keine andere, wahrhaft geeignete Form, als die der freien Vereinigung, daß legislative Maßregeln, administrative Einmischungen, selbst wenn sie sich als der Sache der Austlärung förderlich ankündigen, um so mehr zurückgewiesen werden müssen, da eben die Erfahrung lehrt, daß sie, zu Gunsten des Lichtes und des Fortschritts beginnend, im Laufe der Zeit fast ohne Ausnahme zu Dienern der Finsterniß und des Rückschritts geworden sind. Der Gewissenszwang, der den jüdischen Gemeinden des Großherzogthums Weimar wider ihren Willen einen deutschen Gottesdienst aufgedrungen, dann, von Gewalt zu Gewalt fortschreitend, Vereinigungen zu Andachtsübungen in der alten Form untersagt und zuletzt sogar die Theilnahme an der neuen Form durch Androhung von Nachtheilen zu erzwingen wenigstens versucht hat — dieser Gewissenszwang war, gleich viel, ob er der Sache der Reform mag Gewinn gebracht haben oder nicht, ebenso verwerflich und unsittlich, wie der umgekehrte Gewissenszwang, der ein Viertel- Jahrhundert lang den zahlreichen Gemeinden Preußens, die nach dem Worte des Gebetes und der Predigt in der Muttersprache verlangten, deren Gebrauch untersagt und ihnen die unverständlich gewordene Sprache, die widerwärtig gewordenen Formen gewaltsam aufgedrängt hat. Heißen wir das eine Verfahren gut, so geben wir damit auch die Berechtigung zu dem anderen zu; nur das Recht, das wir auch der widerstrebenden Meinung zuerkennen, dürfen wir für die unsere in Anspruch nehmen. Die Form der freien Vereinigung, die nicht nach der Anerkennung der Staatsgewalt fragt, die vom Staate nichts fordert, als daß er sie gewähren lasse, von der Gewalt nichts, als daß sie sie nicht unterdrücke, — diese Form, welcher überhaupt der Zukunft der religiösen Gestaltungen angehören wird, so bald die von beiden Theilen ersehnte Trennung des Bürgerlichen und Kirchlichen vollendet sein wird, kann uns allein ohne Gewissenszwang nach der einen wie nach der anderen Seite zu dem erwünschten Ziele führen; sie ist allein im Staude, das gegenwärtige Bedürfniß der Fortgeschrittenen zu befriedigen und die Zurückgebliebenen durch die Macht des

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