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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-16 · Heft 25 (16.6.1863) · p. Seite 385

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 25 (16.6.1863)
Date
1863-06-16
Page
Seite 385 (sequence 9)
Language
German
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385 halten. Sollte man das aber nicht auch schon in Rom einsehen? Es ist kaum glaublich. Für das Ministerium kann auf dem ganzen Gebiete der Reform der Gesetzgebung jetzt nichts wichtiger sein, als den Concordatsbann zu beschwören, und man hat alle Ursache, den Erfolgen des nach Rom als Unterhändler gesendeten Bischof Feßler mit größter Spanuung entgegenzusehen. Sollte er indessen auch nichts als Roms unerbittliches „Non possumus“ heimbringen, so wird das unsere Hoffnungen auf die Reform nicht vernichten. Im Gegentheil. Denn wenn die römische Curie selbst das Mittel von sich weist, das die kaiserliche Regierung zu einer loyalsten Revision des Concordats darbietet, so wird eben Oesterreich seine unveräußerlichen Rechte ausüben müssen — trotz Rom." Gr.-Becökerek, 2. Juni. (Privatmitth.) Die Verhandlungen der ungarischen k. Statthalterei bezüglich der Organisation und Jnspection der israel. Schulen in Ungarn. Den israelittschen Schulen in Ungarn steht jetzt eine höchst wichtige Umgestaltung bevor, da dieselben von dem bisher von der katholischen Geistlichkeit ausschließlich innegehabten Rechte der Schulaufsicht befreit und die Jnspection derselben jüdischen aus der Mitte der Gemeinden gewählten Organen anvertraut werden soll. Die Leser dieser Zeitung werden sich wohl zu erinnern wissen, daß wir seit vielen Jahren diesen wichtigen Gegenstand besprochen, und öfters die Monopole Aufsicht der kacholischen Geistlichkeit mit Ausschließung jedweden gemeindlichen und synagogalen Einflusses in diesen Blättern krttisch beleuchtet. In Ungarn mußte diese Ausschließung um so mehr von den Gemeinden schmerzlich empfunden werden, weil dieselben bis ungefähr 1853 in Schulangelegenheit die freieste Autonomie besaßen, da sich bis dahin die ungarische Statthalterei und noch weniger der Landtag um das jüdische Schulwesen im Allgemeinen nicht das mindeste kümmerte. Selbst die ungarische Geistlichkeit sträubte sich anfangs sehr und zwar aus rein dogmatischen Motiven gegen das ihr von dem vormaligen Cultusminister Thun zuerkannte Recht der Jnspection der jüdischen Volksschulen. Wir haben in einem frühern Jahrgang dieser Zeitung die darüber mit dem Cultusministerium gepflogenen intereffanten Verhandlungen mit dem ungarischen Clerus mitgetheilt. Aus dem weiter folgenden Actenstücke wird der Leser ersehen, daß der ungarische Clerus bei seiner ursprünglichen Meinung beharrt und durch die gezwungenen Widerlegungen des Cultusministeriums sich nicht eines Besseren überzeugt hält. Seit dem Erlasse des October- Diploms haben auch manche Gemeinden gegen die Bevormundung der katholischen Geistlichkeit protestirt und der ungarische Clerus, der bekanntlich zu den Liberalsten in Oesterreich zählt, hat nun selbst diesem Rechte entsagt und so sicht sich nun die hohe k. Hofianzlei veranlaßt, den Gemeinden mit Vorbehall der Oberaufsicht des Staates, die Jedermann als nothwendig und heilsam wohl voraussetzt und wünscht, die Autonomie in Schulangelegenheiten einzuräumen. Wir theilen Ihnen ein Statthalterei-Jntonat, welches, wie die Zeitungen berichten, durch die Pesther Stadtgemeinde an den israelitischen Vorstand in Pefth herabgelangt ist, vollständig mit, das auch bereits dem hiesigen Vorstand zur Kenntniß gebracht wurde. „Z. 33169. An die Commune der k. Freistadt Pefth. Da in einigen Kirchen-Diöcesen die katholische Geistlichkeit sich von der bisher von ihr über die israelitischen Schulen ausgeübten Beaufsichtigung gänzlich zurückgezogen hat, wurde in Folge dieses Umstandes in Vorschlag gebracht, außer den gegenwärtigen Directoren der einzelnen Schulen unmittelbar aus der Mitte der Israeliten zu wählende besoldete Schulinspectoren zu systemiren, deren Besoldung die israelitischen Cultusgemeinden des Distrikts, wie behauptet wird, mit Freuden übernehmen würden. Um in dieser Beziehung sichere Daten für die bereits im Zuge befindliche Verhandlung rücksichtlich der Ordnung und Leitung der israelitischen Schulen und der darüber auszuübenden Aufsicht zu erlangen, wird die Communität dieser Stadt hiemit aufgefordert, die dortigen israelitischen Cultusgemeinden über diese Schulinspectoren und speciell über den Vorstand, ob sie im Falle ihrer Errichtung bereit wären, ihre Kosten zu decken, zu vernehmen und ihre diesfällige Aeußerung anher zu verbreiten. Gegeben zu Ofen vom k. ung. Statthaltereirathe am 28. April 1863." — Daß es die Aufgabe der Presse ist, alles mögliche Material herbeizuschaffen, um die hohe k. Statthalterei über die Verhältnisse der israelittschen Schulen in Ungarn aufzuklären, so wie auch die Gemeinden über die Wichtigkeit des Gegenstandes und deren Tragweite zu belehren, brauchen wir wohl gar nicht erst zu bemerken. Vorzüglich müssen hier alle religiösen und 25

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