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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-02 · Heft 23 (2.6.1863) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 23 (2.6.1863)
Date
1863-06-02
Page
Seite 355 (sequence 11)
Language
German
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nehmen! Eine Zeitung ist nicht der Ort zur Charakterisirung geistlicher Reden — sonst würden wir mit Leichtigkeit Nachweisen, wie der Niagarastrom der Schulze'- schen Improvisationen sehr oft alle Logik mit in die Catarakte hinab reißt und wie hinter dem krystallenen Bogen des mächtigen Wasservorhanges die Guineen und Bärthaler zu sehen sind, welche in die Tiefe mit hinab tanzen. Uns berührt nur die politische Seite, die Attacke auf eine achtbare Klasse der Mitbürger, deren Steuern ein hoher Fiscus ohne Gewissensscrupel bisher angenommen hat. Seit dem Jahre 1622, in welchem der an hiesiger Schloßkirche fungirende Diaconus Rabbi Gerson in den Fluchen der Saale bei Latdorf seinen Tod fand, hat man den Frieden und die Ruhe der Juden von der Kanzel herab in unserm Lande nicht gestört. Nach 241 Jahren dämmert diese neue Aera an demselben Himmel auf, an welchem die Bastiane, Balentiner, Scholz, Klaus und Consorten ihren Nebelstreif ziehen, zu derselben Zeit, in welcher der frühere Feuerbachianer und jetzige Teufelsprediger Teichmüller im Gymnasium den Religionsunterricht ertheilt, und über dasselbe Land, welches auf der großen Schüssel Deutschland wie ein unreifes grünes Perlzwiebelchen anzusehen ist. Vor allem über dieselbe Stadt Bernburg, deren Beamte sonst weit und breit durch ihre Humanität und Gradheit geachtet waren, indessen heute die meisten von ihnen nicht ihren Morgenkaffee zu trinken wagen, ehe sie nicht wahrgenommen haben, wie die Wetterfahne auf unserm „Eulenspiegel" weht. So bewährt es sich denn auch bei uns, was ein Zeitgenosse Christi, der römische Philosoph Seneca, ausgesprochen hat: Religio apud eos, cum bene agitur, postrema, cum male, prima est. „Sie haben die Religion nur im Munde, wenn sie — das Land nicht beglücken." Frankfurt a/M., 15. Mai. Der König von Sachsen hat den hiesigen Bürger und Handelsmann Jacob Gerson zum Consul bei hiesiger freien Stadt ernannt. —. Juden werden jetzt so häufig zu Consuln und General-Consuln ernannt, daß wir längst keine Meldung davon mehr machen. Aber wer die Verhältnisse der Juden in Sachsen und Frankfurt vor 20 Jahren noch kennt, dem erscheint Obiges doch als ein bedeutsames Zeichen der Zeit. —. In der heutigen Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung kam ein Senatsvortrag vor, den ersten Canzlisten und die Gerichtsboten des Oberappellationsgerichts zu Lübeck betreffend. Da in dem genannten Paragraphen unter den Erfordernissen für die Canzlistenstelle auch das christliche Glaubensbekenntniß vorkömmt, so sprach sich Herr l)r. Fried leben gegen diese Beschränkung als nicht mehr zeitgemäß aus, und die Versammlung beschloß, die Uebereinkunft nur unter der Bedingung des Wegfalls jener Worte zu genehmigen. — Erlau (Ungarn), 16. Mai. (Exceß gegen Juden.) Man schreibt dem Lloyd: In dem eine Meile von Erlau entfernten Markte M. brach am 14. dies. Morgens 2 Uhr beim erzbischöflich-herrschaftlichen Regalienpachter S. Stern aus noch unermittelter Ursache Feuer im „Alias" aus. Durch das Sturmgeläute der Glocken aus dem Schlafe ausgeschreckt, gewahrten der Pächter und die Seinen alsbald das über sie hereingebrochene Unglück, und bemühten sich eiligst, zur Einhaltung des Feuers und Rettung dessen, was noch zu retten war, Anstalt zu treffen. Anstatt aber in diesem ihrem Bemühen von den Einwohnern des Marktes unterstützt zu werden, traten diese vielmehr den Rettungsversuchen hindernd in den Weg. Es geschah gewiß blos zufällig, daß die Feuerspritze erst dann auf dem Platze erschien, als das Feuer in sich zu erlöschen begann; allein hierauf beschränkte sich das Mißgeschick des Betroffenen nicht, vielmehr kam, anstatt der das gefährdete Eigenthum rettenden Nächstenliebe, eine allgemeine Plünderungslust im Volke zum Vorscheine, und man begann zu entfremden, was und wo man konnte. Als der ohnehin schwer heimgefuchte Pächter diesem Treiben Einhalt zu thun versuchte, stürzte sich die anwesende Volksmasse unter dem Gebrülle: „Nieder mit dem Juden!" auf ihn, der sich nur durch Flucht in seine Wohnung und Absperren derselben retten konnte. Der Erzieher der Kinder des Hauses aber wurde vom Volke erfaßt und jämmerlich mißhandelt. Nicht nur, daß man den armen jungen Mann durchprügelte, ihn bei den Haaren herumriß und seinen linken Fuß derart verletzte, daß er gegenwärtig gelähmt ist, so wollte man ihn zuletzt sogar ins Wasser werfen unv dort in den Wellen des Baches ersäufen, eine Gefahr, aus welcher den Unglücklichen blos die Dazwischenkunft des Kerecsender Panduren Czudar rettete. Inzwischen ward auch die Familie des Pächters selbst bedroht und an den verschlossenen Thüren gerüttelt, ja diese einzubre- 23**

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