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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-02 · Heft 23 (2.6.1863) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 23 (2.6.1863)
Date
1863-06-02
Page
Seite 350 (sequence 6)
Language
German
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350 gegen das unschuldige Lied nichts einwenden, und er mußte, um demselben als Folie zu dienen, das alte Judenweib in eine alte Zauberin verwandeln, „die mit einem rostigen Schwert in alle Ecken der Stuben lauft, und meint also die Teufel, sammt allen Gespenst zu vertreiben." Doch wir wollen mit dem geehrten Leser nicht länger bei Erscheinungen verweilen, von denen man stch mit gerechtem Widerwillen und Ekel abwendet, und kehren lieber zu der trefflichen „Familie" von Riehl zurück, die uns so viele Parallelen darbietet. Wir heben z. B. folgende Stelle hervor, weil jeder Leser deren Aehnlichkeit mit den noch heule üblichen jüdischen Gebräuchen und Sitten leicht bemerken kann. „Jahrhunderte lang hat in Teurschland die Polizei gekämpft gegen das Uebermaß der Feste des Hauses, bei Bürgern und Bauern. Die Beschränkung der Hochzeit- und Kinderlaufen ist ein stehender Artikel in unfern Landordnungen u. s. w. Die Hochzeit selber war das eigentliche Prunk- und Schaustück unter allen Festen des Hauses. Sie mußte sich daher nicht nur durch großen Reichthum, sondern auch durch besondere Förmlichkeit auszeichnen: in dem bürgerlichen Hause wird für diesen Tag eine Art Hofetikette statuirt. Es wird ein besonderer Hochzeitsmarschall ernannt, welcher die Festordnung vor Beginn der Hochzeit zu verlesen und dann zu handhaben hat u. s. w. Auch arme Leute hielten üppige Hochzeiten, sogenannte „Schenkhochzeiterck"—man könnte sie auch Bettelhochzeiten nennen. Bei jeder Hochzeit gingen nämlich, nachdem der dritte Gang aufgetragen worden, Becken von Tisch zu Tisch, in welche die Gäste ein Geldgeschenk warfen. Dasselbe galt als ein Beilrag nicht zu der Hauseinrichtuug des neuen Paares, sondern zu den Hochzeitskosten, war also eigentlich den Eltern der Braut geschenkt. Gesondert davon wurde die „Haussteuer", bestehend in allerlei Hausrath u. dgl. am Tische der Braut niedergelegt. Arme Leute suchten nun ihre Hochzeit in der Art einzurichtcn, daß sie dieselbe mit den Spenden in den Becken vollständig bezahlen konnten. — Wir brauchen wohl nicht erst daran zu erinnern, daß das sogenannte Derascha-Geschenk, das auch gewöhnlich vom Volke „Haussteuer" genannt wird, in vielen jüdischen Gemeinden noch jetzt üblich ist. Auch für die „Schenkhochzeiten" hat die Sitte ein wohl viel passenderes Aequivalent gesunden, um sie nicht zu Bettelhochzeiten zu machen — und zwar in den Geschenken, die man vornämlich in der sogenannten Mästwoche den Eltern der Braut präsentirt, um es auch den Armen möglich zu machen, ein gehöriges Hochzeitsmahl seinen Gästen zu bereiten. Bei weitem zartfühlender ist aber darum der jüdische Brauch, daß zwischen Armen und Reichen kein Unterschied gemacht wird, da diese Geschenke bei Bemittelten wie bei Unbemittelten gemacht werden. Hier wie bei ähnlichen Fällen liegt der edle Grundsatz, der frühzeitig in das jüdische Volksbewußtsein übergegangen ist, zu Grunde: diejenigen nicht zu beschämen, welche nichts haben. S. Mischna Thaanith 4. 8: "n rs cnb rrbw ob -, srw — Ebenso bilden die Kleiderordnungen und Beschränkungen des Aufwandes bei Hochzeiten u. dergl. stehende Artikel in den alten Gemeindeordnungen — und selbst an einer Hochzeitsordnung fehlte es richt. Der Catalogus der Bibliothek von R. David Oppenheim, Hamburg 1785, erwähnt ein in Frankfurt a/M. 'b scri 1701 gedrucktes 7ih££n m:nn zn:» und bei Schudt, Jüdische Merkwürdigkeiten IV. ist die neue frankfurter jüdiscbe Kleiderordnung :c. :c. vom I. 1715 abgedruckt, deren Paragraphe vielfach in den alten Statutenbüchern fs:*H72 m:pn und nbrrp“ mrpn wiederkehren. (Vergl. Wolf: Geschichte der Juden in Worms S. 100. Tie Conföderation der Juden vom I. 1603 — und Wolf: Biblioth. Ilebraea II. 1741.) — Wir lassen es dahingestellt, ob die Juden von den Deutschen, oder umgekehrt die Deutschen von den Juden die bemeldeten Hochzcilsgebräuche adcptirt haben. Es haben die Juden stets einen nicht unbedeutenden Einfluß auf die Bewohner ausgeübt, in deren Mitte sie eine längere Zeit gelebt haben und die Spuren derselben haben stch fortwährend erhalten, nachdem sie selbst längst die Gegend verlaffen mußten. Schon bei Luther (T. 8 Jenens. f. 116 a angeführt bei Schudt II. 26!) finden wir diesen Gedanken in den folgenden Worten ausgesprochen: „Es sind vor Zeiten sehr viel Juden in diesen Landen (Wittenberg' gewest, das beweisen die Namen der Flecken, Dörfer, auch Bürger und Bauern, die ebräisch sind, noch heutiges Tages." — Jedenfalls dürfte folgende von Riehl angeführte Sitte jüdischen Ursprungs sein, die überhaupt für den Charakter der Deutschen und der Juden höchst bezeichnend und bemerkenswerth ist. „In dem Hausgarten pflanzt der Bauersmann ein junges Bäumchen in dem Jahre oder wo möglich an dem Tage, wenn ihm ein Kind geboren wird. So wachst ihm das „Haus" im Garten gleichsam noch einmal im Bilde der Bäume auf. Stirbt ein solcher Baum ab, dann fürchtet man böse Vorbedeutung für das Leben des Kindes, an

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