Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 23 (2.6.1863)
- Date
- 1863-06-02
- Page
- Seite 348 (sequence 4)
- Language
- German
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348 Vorstand wiederum wird vor versammeltem Magistrate von sieben Wahlmännern (Electoren) gewählt, welche ihrerseits mit Zettelwahl direct von der ganzen Gemeinde erkoren werden. Dem Vorstande liegt neben der Leitung der eventuellen Wohlthätigkeits - Anstalten der Gottesdienstordnung, dem Schulwesen, der Kirchenbuchführung u. s. w. die Abschätzung der Gemeindemitglieder für die erforderlichen Kirchen-, Armen-, Begräbniß-, Schulrc. Steuern ob. Zu diesem Zwecke wählt die Gemeinde unter sich noch sechs resp. vier Deputirte, welche im Verein mit dem Vorstande eine Abschätzungs-Commission bilden. — Nicht unwichtig ist ferner hierbei die Bestimmung, welche den ausdrücklichen Fall vorsieht, daß, wenn ein Gemeindemitglied irgend einen Gegenstand von der gesammten Gemeinde in Berathung gezogen zu sehen wünscht, es vorher beim Vorstände Anzeige davon zu machen hat, welchem Letzteren es dann obliegt, spätestens innerhalb eines Monats die Gemeinde deshalb zusammen zu berufen, ihr die betreffenden Vorlagen zu machen und zugleich seine eigene Ansicht darüber auszufprechen. — Bei zweifelhaften Abstimmungen übrigens innerhalb des Vorstandes selbst ist nach der gleichen Verordnung die Stimme des Vorsitzenden die Ausschlag gebende. Neben dieser Ordnung der inneren Gemeinde-Angelegenheiten wurde im selben Jahre unterm 21. Septbr. eine Verordnung erlasien, die den Bekennern des mosaischen Glaubens, welche durch Geburt oder besondere Aufnahme in den Staatsverband schwedische Unterthanen seien, gestattet, außer in den 5 genannten Städten auch anderswo im Lande sich Niederzulassen — wenn sie vorher bei der Regierung um die Erlaubniß hierzu eingekommen und diese nach Anhörung der betreffenden Stadt¬ oder Landgemeinde nichts dagegen zu erinnern gefunden habe. Eine auf bei weitem freisinnigerer Basis ruhende Regelung dieser selben Angelegenheit war allerdings schon am 30. Juni 1838 von der Regierung erlassen worden, man hatte sich aber bald veranlaßt gesehen, dieselbe einer von reactionärer Seite ausgehenden Agitation, die für ihre Zwecke sich nicht scheute, die Leidenschaften des Pöbels anzufachen, zum Opfer zu bringen. So kam jene Abschwächung vom September zu Stande, welche im Weiteren festsetzt, daß die Nichtunterthanen, welche nur „mit Königl. Erlaubniß" für bestimmte Zeit im Lande verweilten, ihren Wohnsitz nur in den Frei-Städten zu nehmen gehalten bleiben sollten. Für die im Lande sich ansiedelnden Israeliten wurde übrigens noch besonders bestimmt, daß in Bezug auf das Betreiben von Gewerben, Handel rc. auf sie dieselben Gesetze Anwendung finden sollten, welche für ihre christlichen Mitbürger festgesetzt waren. — Von nun an legte die Regierung in dieser Sache die Hände in den Schooß und überließ es den Ständen, durch ihre vorzutragenden Wünsche die Initiative zn ergreifen. So dauerte es sechzehn volle Jahre, ehe im Jahre 1854 den Juden das Recht gegeben wurde, sich in allen Städten des Landes ohne vorherige Anfrage anzusiedeln, und schließlich brachte ihnen das Jahr 1860 noch die vollständige Erlaubniß, im ganzen Lande — in Städten sowohl wie in Dörfern — sich niederzulassen und überall Grundbesitz zu erwerben. Der Jude galt wenigstens in dieser einen Beziehung von nun an als Mensch und Mitbürger. Dies wären die Umrisse aller der staatsbürgerlichen Rechte, welche die Juden zur Zeit in Schweden genießen. — Siebenzig Jahre sind seit dem Verkünden der „Menschenrechte" verflossen und noch immer ist das Recht gebeugt, das über Israel gesprochen wird. Auch hier oben im Norden hat es den Anstrengungen eines freisinnigen Bürger- und Bauernstandes, der Zustimmung des Adels und einer den Ideen des Zeitgeistes offenen Regierung noch nicht gelingen wollen, das zähe Festhalten des wohlbepfründeten Priesterstandes an den abgelebten Grundsätzen inhumanster Intoleranz zu vernichten. — Sind auch die Zeiten der sinnigen Legende vorbei, in denen die Mauern Jerichos an einem Tage vor dem schmetternden Posaunentone Israels fielen —.dennoch wird der Riesenposaunenton der Gegenwart, die freie Presse, von Tag zu Tag starker in ihren Einwirkungen auf das Rechtsgefühl der Gesammtheit und freudig können wir mit dem Dichter das dem Zukunftsfrühling entgegenjauchzende, stolz erhebende Wort ausfprechen: Seht, schon graut es, und der Morgen Steigt hinab in jede Kluft. Lerchen im Gebüsch verborgen Fliegen jubelnd in die Luft! Freie Dichterherzen fingen Die kein Mondschein mehr besticht — Hört Ihr Memnons Säule klingen? Wachet aus! — Es werde Licht! —