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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-06-02 · Heft 23 (2.6.1863) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 23 (2.6.1863)
Date
1863-06-02
Page
Seite 347 (sequence 3)
Language
German
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347 Die Antwort, die er mir auf meine Frage ertheilte, ob er denn wirklich Hoffnung auf eine dereinstige nationale Selbftandigkeit der Israeliten im heiligen Lande hege, charakterisirt den Mann auf's Treffendste. Mit einem Lächeln, das seine Züge verklärte, antwortete er mir: „ich bin dessen ganz gewiß, es war dies mein be- „ständiger Traum, und ich hoffe, er tritt noch dereinst „ins Leben, wenn ich auch nicht mehr darin bin." — Und auf meine Einwendung, wie es denn möglich wäre, die in allen Welttheilen zerstreuten Glaubensbrüder unter eine Fahne zu sammeln, entgegnete er mir: „ich verlange nicht, daß sämmtliche Israeliten ihre Wohn- „sitze verlaffen sollen, wo sie sich behaglich fühlen, gleichwie es ja Engländer in Ungarn, Deutschland, Amerika „und Japan giebt. Aber Palästina soll den Juden ge- „hören und in Jerusalem sei der Sitz eines jüdischen „Reichs." Und er ergoß sich in einer beredten Schilderung des heiligen Landes, das, wie er sagte, in der That von Milch und Honig überfließe. — Seine Augen sprühten Feuer, wie er dies sprach, und ich glaubte einen gottbegeisterten Propheten vor mir zu sehen. Ich gehe hier nicht auf den Werth und die Ausführbarkeit dieser Idee ein, aber das Vorhandensein dieser Idee, gepflegt und genährt in den Wechselsällen eines langen Lebens, spricht für das Her; des Mannes. Auch in diesem Zuge glaubte ich den Engländer zu erkennen, in welchem sich bei aller praktischen Richtung in reellen Lebensfragen ein gewisser schwarmerisch-abslracter Zug, besonders in den ans Religiöse streifenden Fragen paart. In seinen Anschauungen über die durchzuführende Emancipation in den verschiedenen Ländern äußerte sich der Baronet in einer Weise, worin sich der conservative Sinn des Greisenalters mit der methodischen Regelmäßigkeit des englischen politischen Lebens auf's Innigste verschmolz: „Ich bin ein Feind aller schroffen Ueber- ,,gärige, der Jude darf in seinen Ansprüchen und Wünschen nicht der Zeit vorauseilen, langsam aber sicher „schreite er vorwärts, gewöbne seine christlichen Mitbür- „ger an seine allmälizen Fortschritte und Erfolge im „öffenrlichen Leben, und was jetzt nicht einmal durch „schwere Kampfe erreichbar wäre, fällt ihm nach einer „gewissen Zeitdauer wie eine reife Frucht in den Schooß!" — Er sprach dabei natürlich nicht zunächst von seinem Vaterlande, sondern meinte die osteuropäischen und (soll ich es hinzusügen?) auch die germanischen Länder. Derselbe conservative und methodische Sinn offenbart sich auch in seinen politischen Ansichten. Als das Gespräch zufällig die ungarischen Verhältnisse berührte und ihm Düak geschildert wurde und sein consequentes Beharren aus der Bahn der Gesetzlichkeit, sagte er: „Das „ist mein Mann, dieser Weg gefällt mir, der Andere „aber (er meinte Kossuth) hat nie meine Sympathie be- „seffen." (Schluß folgt.) Oie bürgerliche Stellung des Zudenthmns in Schweden. Beitrag zur Geschichte Israels von Arthur Levysohn in Stockholm. (Schluß.) Der dritte Factor in der Gesetzgebung mit dem eigentlich unübersetzbaren Titel: „Ökonomiska-Lagstifiniug“, die in vom Könige aus eigener Machtvollkommenheit erlassenen Verordnungen besteht, bei denen es den Ständen nur gestattet ist, ihre Wünsche zu erkennen zu geben, beschäftigt sich verhältnißmäßig noch am eingehendsten mit den Pflichten und Rechten der Juden. Nachdem das Reglement vom 17. Mai 1782 den Juden die drei Städte Stockholm, Gothenburg und Norköping zu Wohnsitzen eingeräumt — drei Städte, zu denen später noch Carlskrona und Cernika als vierte und fünfte hinzutraten — wurde ihnen auch gestattet, christliche Dienstboten in ihren Häusern zu beschäftigen. Zunächst bestimmt nun die Cabinets-Ordre vom 13. August 1838 über die „Gottesdienstordnung" israelitischer Versammlungen, so wie über die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten. Neben dem Paragraphen, der eine event. Gottesdienststörung in den Synagogen mit denselben Strafen belegt, welche für solchen Fall in der Staatskirche gesetzlich festgesetzt sind — und der Bestimmung, welche dem Religionslehrer resp. Prediger gestattet, seine Vorträge in schwedischer, dänischer, deutscher oder französischer Sprache zu halten, — ist besonders Das bemerkenswerth, was über die Leitung der inneren Angelegenheiten der einzelnen Gemeinden gesagt wird. Diese „Angelegenheiten der Versammlung" werden von einem aus 5 Personen bestehenden Vorstand besorgt (in kleineren Gemeinden nur aus drei.'-, die unter sich einen Vorsitzenden wählen und zwei (beziehentlich eines) Mitglieder zur „Kirchen-Deputation" einsetzen. Dieser

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