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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-05-26 · Heft 22 (26.5.1863) · p. Seite 339

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 22 (26.5.1863)
Date
1863-05-26
Page
Seite 339 (sequence 11)
Language
German
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339 Wir hoffen, daß diese Brochüre den Gemeinde-Mitgliedern die Augen öffnen werde. Jedenfalls ist es eigenthümlich, daß man eine Besteuerung, die von den meisten Gemeinden beseitigt worden ist, in Lemberg einführen will. Auf den letzten Umstand, die Veröffentlichung eines Jahresberichtes, legen wir großes Gewicht, und haben Sie, Herr Redacteur, einmal mit Recht bemerkt, daß gerade die directen Steuern, weil sie dem Steuernden merkbarer sind, ihn auf die Verwendung seiner Steuern um so aufmerksamer machen. Wien, im Mai. Eine Frau Emilie Vigdor hat den Waisenkindern Wiens 40,000 fl. vermacht, von denen die katholischen 15,000 fl., die israelitischen 15,000 fl., die protestantischen 10,000 fl. erhalten sollen — ein schönes Beispiel der Toleranz. Schweiz. Lengenau, im Mai. (Privatmitth.) Samstag den 2. Mai schloß unser verehrter Rabbiner Herr Io-. Kayserling den diesjährigen Cursus an unserer hiesigen Gemeindeschule mit der Prüfung im hebräischen Fache im Religionsunterrichte, nachdem er im Morgengottesdienste einen ausgezeichneten Vortrag über die Nächstenliebe nach dem Wochenabschnitte 's gehalten hatte. In seiner Schlußrede im Schullocale an die austretenden Zöglinge blieb bei den vielen Anwesenden kein Auge thränenleer. Als der würdige Seelenhirte die scheidenden Kinder zur Dankbarkeit gegen ihre Lehrer ermahnte, zerflossen sie laut schluchzend in Thränen, so daß der Oberlehrer sie beruhigen und aufmuntern mußte. Nicht minder anerkennenswerch ist die unumwundene Würdigung der Leistungen der Schule von Seiten der verehrren Geistlichen. Nachdem der vom Staate angestellte christliche Schulinspector seine Zufriedenheit im Allgemeinen aussprach, ist es besonders erhebend für Lehrer und Gemeinde aus dem Munde ihres Seelenhirten zu vernehmen, daß auch in religiös-sittlicher Beziehung recht Befriedigendes geleistet wird. Schließlich fei hier noch bemerkt, daß nach dem Aargauischen Schulgesetze die Schüler zwar nicht unter der Gesetzlichkeit als solcher stehen, daß im Weltlichen die Schulen durchaus der directen Aufsicht eines Schulinspectors anverttaut, in religiöser Beziehung aber kraft des gleichen Gesetzes der obersten Leitung des jeweiligen Ortsgeiftlichen unterstellt sind, was wir ganz am Platze und ganz natürlich finden. Soweit ist auch der Rabbiner in religiöser Beziehung der oberste Aufseher der Schule und kann derselbe G. s. d. durch keinen Privatvertrag, wie es in einer großen Gemeide Israels schon geschehen, auf die Seite geschoben werden. — Das ist von der einen Seite Trennung von Kirche und Schule und von der anderen wohlthuende Vereinigung. Eine Collision kann nur dann eintteten, wenn irgend eine Persönlichkeit, sei es Lehrer oder Geistlicher, sich durch Eigensinn oder Dünkel bestimmen läßt, was Gottlob bei uns zu den Seltenheiten gehött und am allerwenigsten unter der Aegide unseres würdigen Rabbiners. Wir halten diese Momente für werth genug, sie in Ihrem geschätzten Blatte notitt zu sehen und bitten Sie darum. M. I. Bornheim. Rußland. Warschau, im April. Aus Brzesc Litewski wird der „Dossischen Zeitung" folgende Thatsache gemeldet: „Die Soldaten, die zur Bewachung der Stadt außerhalb der Festung untergebracht werden sollten, wurden aus Mangel an Verttauen zu den Privat-Ouartieren in die jüdischen Synagogen und Lehrhäuser gelegt. Ist diese Thatsache an und für sich ein Beweis der hohen Achtung russischer Eommandeure vor den Heiligthümern der Religion, so thaten die Soldaten das Ihrige, um ihre Liebe zur Lehre Moses zu bekunden. Sie zerschnitten nämlich die in den Gotteshäusern unter Schloß und Riegel bewahrten heiligen Pergamenttollen und benutzten sie zur Ausbesserung ihrer Tornister, Stiefel und anderer militärischer Ritualien!" — In Konin wurde am 19. d. ein jüdischer Handwerker Abends um 7 Uhr, als er eben aus der Synagoge nach Hause ging, von einem russischen Soldaten ohne jede Veranlassung auf offener Sttaße angegriffen und mit dem Bayonnette (bekanntlich trägt die Infanterie das Bayonnet in einem Bandelier anstatt eines Seitengewehrs) dergestalt in die Brust verwundet, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. Der Soldat war Tags vorher erst aus dem Lazareth entlassen worden, wo er wegen einiger bei Binisccwo erhaltenen Wunden mehrere Wochen zugebracht hatte. So der Bericht der Kreuzzeitung. 22**

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