Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1863)
- Date
- 1863-05-26
- Page
- Seite 336 (sequence 8)
- Language
- German
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336 symbolische Bedeutung der Beschneidung kennen, sollen wir dieses Gesetz aufgeben? So müßten wir auch die Heiligkeit des Tempels und andere Religionsgebräuche aufgeben, wenn wir nur die geistige Bedeutung gelten lasten wollen. Man müsse vielmehr beides, die höhere Wahrheit eines Gesetzes unv das Gesetz selbst gleich schätzen, jene als die Seele, diese als den Leib. So wie wir den Leib als den Sinn der Seele pflegen, so müssen wir auch den Buchstaben des Gesetzes beachten. Ja gerade durch die Gesetzesbeobachtung können wir der Gesetze liefern Sinn besser begreifen und entgehen zugleich den Vorwürfen und Beschuldigungen der Menge." (Vgl. Grätz' Geschichte HI. 32l). — Maimuni hat also hier, möchte man sagen. Philo aus der Seele gesprochen! Beide sprechen sich für den allegorischen und symbolischen Sinn der Religiousgesetze aus, aber mit dem Vorbehalte, daß die Beobachtung nicht darunter das Mindeste leiden darf. Was die Auslegung des angeführten Schriftverses ö. B. M. 29. 28 betrifft, so müssen wir Bechai ben Ascher beistimmen, der wohl die Idee des Maimuni als eine kostbare Perle betrachtet und lobt, aber dennoch erklärt, daß der Inhalt des ganzen Capitels gegen diese exegetische Auslegung des aus dem Contexte herausgerissenen Verses ist. — Bechai versucht nun das vielgedeutete Capitel im Zusammenhänge zu erklären, und er glaubt hierin, gegen die christliche Lehre von der Abrogation der mosaischen Gesetze, den ewigen Fortbestand der biblischen Gebote zu allen Zeiten und Epochen am besten Nachweisen zu können — und man muß gestehen, daß dessen Exegese ebenso geistreich wie ansprechend ist. Rabbiner D. Oppenheim. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, 11. Mai. (N.-Z.) Der Bürgerausschuß hat sich gegen die Jnbetrachtnahme der durch einen Antrag des Dr. Röe im Aufträge des Vereins zur Förderung der Gewissensfreiheit unterstützten Petition, rcsp. Beschwerde des I)r. phil. Wohlwill wegen der in Folge seiner Erklärung, keiner Religion angehören zu wollen, erfolgten Nichtzulassung zum Bürgerwerden erklärt. — Aus Württemberg, im Mai. (Privatmitth.) Es hat sich in der jüngsten Zeit ein gewisses Klatschblatt 'ehr viel mit den religiösen Zuständen Württembergs, mit der israel. Ober-Kirchen-Behörde und dem Gemeindewesen Stuttgarts zu schaffen gemacht. Nach der Art dieses Parteiblattes ist in den betreffenden Darstellungen Wahres und Falsches bunt durcheinander gemischt. Insbesondere erließ es jüngst einen förmlichen Ausruf zum Sturme gegen die israel. O.-K.-B., so daß, wer mit den religiösen Verhältnissen Württembergs nicht genauer bekannt ist, allen Ernstes meinen dürste, die Tage des Judenthums seien in unserem Lande gezählt. Diesen Uebertteibungen gegenüber gilt es denn doch einmal das Schweigen zu brechen und zur Herstellung der Wahrheit die Feder zu ergreifen. Ohne der Lobredner der israel. O.-K.-B. wie der Stuttg. Gemeinde und des religiösen Lebens der Württb. Israeliten sein zu wollen, muß auf die übertriebene Darstellung, als ob die Gemeinden unseres Landes mit wenigen Ausnahmen um ihrer Gottlosigkeit willen einzig daständen in der Jetztzeit, die Behauptung entgegengestellt werden, daß es mit der Religiösität in Württemberg überhaupt, in ihrer Abhängigkeit von der Zeitströmung, wenn nicht besser, so doch auch nicht schlechter als überall in den deutschen Landen bestellt ist. Die meisten Rabbinen halten sich an die sogenannte mittlere Richtung der Theologie und geben derselben sowohl in ihren regelmäßigen Kanzelvorttägen und Katechisattonen beredten Ausdruck, als auch in dem Religionsunterricht, welchen sie den Schülern von 12—14 Jahren zu ertheilen haben. Es läßt sich ferner ohne Selbstüberhebung behaupten, daß in keinem anderen Lande das Synagogenwesen sich einer gleichmäßigeren Ordnung erstellt. Und wenn im vorigen Jahrgang des jüdischen Volksblattes die geistreiche Feder E. Breslaur's eine Schilderung des jüdischen Gemeindelebens Posens brachte, in welcher die Mitthellung zu lesen war, daß in dieser großen, stommen Gemeinde die meisten jüdischen Frauen über das Tragen des famosen Haarscheitels längst hinaus seien, so muß von den Gemeinden Württembergs gesagt werden, daß sie der Mehrheit nach bei dieser Reform noch nicht angelangt sind, die also auch in Posen schon, wie in so vielen Gemeinden Oesterreichs Platz gegriffen hat, die in früheren Zeiten im Rufe besonderer Heiligkeit gestanden haben. Was speciell die Gemeinde Stuttgarts anbelangt, so muß allerdings bedauert werden, daß in ihrem Innern Manches nicht so bestellt ist, wie es sein sollte, und daß sie auch nach Außen zu wenig Interesse für das Judenthum mani-