Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-05-26 · Heft 22 (26.5.1863) · p. Seite 330

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 22 (26.5.1863)
Date
1863-05-26
Page
Seite 330 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226364-3226387--21264-3301156
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

330 man doch von gegnerischer Seite immer wieder das Judenthnm, daß es antisociale Lehre» und Grundsätze enthalte nnd dadurch seine Bekenner unfähig zu ganzen und patriotischen Bürgern mache. Den Gegenbeweis zu liefern, war die Aufgabe besonders der Zeit vom Beginne der dreißiger Jahre an. Die Einführung rein deutscher Predigten in fast alle Synagogen des Vaterlandes gab das Mittel, vor den Ohren alles Volkes die reinen Lehren des Judenthums immer wieder und wieder zu verkündigen; die Herstellung eines verbesserten Gottesdienstes zeigte durch Entfernung der rohen Unruhe und veralteter Mißbräuche und durch Einführung edlerer Formen, daß das Judenthum wohl fähig sei, den Bedürfnissen der Zeit und den Forderungen des gebildeten Geistes Rechnung zu tragen und in einer neuen Phase seiner stetigen Entwickelung den höchsten Begriffen der Religion auch in ihrer äußern Erscheinung zu entsprechen; endlich die wiedererwachte und schnell wachsende jüdische Literatur, welche sich auch außerhalb des Judenthums den Eingang immermehr eroberte, z. B. die vielen Religionsbücher, welche, mögen sie formell und methodisch, größere oder geringere Vorzüge besitzen, doch den Lehrinhalt des Judenthums aller Welt vorlegten — alle diese Momente lösten in entscheidender und siegreicher Weise die religiöse Frage vom socialen Gesichtspunkte. Nicht allein, daß sie zeigten und erwiesen, das Judenthum enthalte keine antisocialen Grundsätze, sondern man gelangte noch weiter, man erwies, daß das Zudenthum vom Mosaismus die höchsten und lautersten Principien des gesellschaftlichen Rechtes empfangen habe, die, wenn auch auf nationalem Boden gepflanzt, doch in ihrem Wachsthume über die ganze menschliche Gesellschaft hinragev, daß ferner die Glaubenslehren des Judenthumes in ihren höchsten Spitzen die religiöse Erkenntniß in ihrer größten Allgemeinheit für die gesammte Menschheit enthalten, und daß es die providentielle Mission des Judenthums, vorgezeichnet schon von den Propheten, fei, diese Erkenntniß der gesammten Menschheit zu übergeben und aufzubewahren. Möchte man nun von nichtjüdischer Seite dies letztere als wahr oder nicht wahr annehmeu, so war doch der Beweis, daß den Juden aus ihrer Religion heraus die Gleichberechtigung nicht versagt werden könne, glänzend geführt. Alle Einwendungen hiergegen zerstoben wie Spreu, und die aufgehäuften Schmutzkörner eines Eisenmengers, Wagenseils u. s. w. erwiesen nichts weiter, als daß sie einentheils von einer halben und absichtlichen Verdrehung sich schuldig machenden Gelehrsamkeit ausgespürt, andererseits nur Aussprüche Einzelner in der Zeit der trübsten Verfolgungen und deS Fanatismus seien, von denen während des Mittelalters keine Religion frei und ungetrübt geblieben. — Von keinem Belang hingegen ist es, wenn aus dem reactionärsten Winkel gerade im entgegengesetztesten Sinne allen Juden, die nicht in der Weihe des Mittelalters denken und leben, ein religionsloses, revolutionäres Streben insinuirt, ihnen der gemeinschaftliche Name von „Reformjuden" gegeben, und darum die Gleichberechtigung durch Ausschluß vom Staatsdienste verkümmert wird. Die Juden der Neuzeit haben bei allen den eben gezeichneten Bestrebungen erwiesen, daß sie auf dem historischen Boden des Judenthums verbleiben, und selbst die Gebetbücher der wenigen eigentlichen „Reformgemeinden" enthalten mehr Positivität als in den meisten nichtjüdischen Schriften gefunden wird. Es ist dies bei den Haaren herbeigezogenes Parteigeschwätz, das ernstlicher Widerlegung nicht werth ist. Es blieb aber noch ein drittes Moment übrig, zu welchem die Gegner griffen, und das ihnen aus der Hand gerungen werden mußte. Was Menschenrecht und Religion fordern, kümmert dieses letzte Häuflein wenig. Sie steifen sich auf ein sogenanntes historisches Recht, das freilich schwer zu definiren ist, da die Geschichte den häufigen Wandel des geltenden Rechtes so sehr nachweist, und daß alles jetzt Gültige vor noch nicht langer Zeit als neu ein früheres verdrängte, um irgend etwas Anderem eine wahre Dauerhaftigkeit zuschreiben zu können, als dem Menschenrechte, welches die Anhänger dieses fingirten historischen Rechts als bloße Theorie verschmähen. Sie sagen aber, die Juden seien auch inmitten der anderen Völker eine abgesonderte Nation geblieben, sie seien Fremde, der deutschen Race Fremde, und könnten als solche nur eine gesonderte Rechtsstellung beanspruchen. Es ist nun eigenthümlich, daß diejenigen, welche den Juden gegenüber die aus dem Volksstaate auszuscheidende Nationalität geltend machen, gerade dieselben sind, welche jeder wirklichen Nationalität die Berechtigung zur natio-- nalen Selbständigkeit absprechen und in dem gemeinsamen Staat aufgegangen haben wollen, wie z. B. die preußischen Reactionäre den Italienern gegenüber immer nur vom „Nationalitätsschwindel" sprechen. Diesen entgegen gilt es nun, in einem dritten Stadium der Emancipationsverhandlung die Waffe umzudrehen und nachzuweisen: erstens, daß die Juden schon vor und bald nach der Zeit des Ursprungs der christlichen Religion in Deutsch-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.