Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1863)
- Date
- 1863-05-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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rr Jahrgang. Allgemeine 22. Zeitung des Iu-cntl-umS. Ein unparteiisches Organ Kr alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 26. Mai 1863. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. DienstazS, in 1*/, bi» 2 Bozen. Preis de» Iabrgangs 3 Tblr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22*/, Ngr. Inserate werden mit 1' r Ngr. sür die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Bcilagczebühren betragen für 1 Bozen 4 Thlr. für */a Bogen 3 Thlr., für */* Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zciiungs. Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptexpe» ditivu für beide Letztere hat sich da» Königs. Sachs. Haupt - Zeitung» - Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die drei Stadien des Emancipaticnskampfes. — Nekrolog Ricßer's. III. (Schluß.) — Die bürgerliche Stellung des Judenthums in Schweden. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Hamburg, Aus Württemberg. Oesterreichischer Kaiserstaat: Krakau, Lemberg, Wien. Schwei;: Lengcnau. Rußland: Warschau, Mitau. Schweden: Swekholm. Leitende Artikel. Bonn, 14. Mai. Die drei Stadien des Emancipationskampfcs. Das Hinscheiden Rießer's und das in diesem Blatte mehrfach besprochene Werk vr. Avö-Lalle mant's riesen in uns folgende Betrachtung hervor. Auch die Verhandlungen über die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden haben ihre Geschichte, deren Bedeutung und Inhalt einen tiefen und allgemeinen Gedanken umfaßt. Wir erkennen in derselben drei Stadien und Richtungen. Von dem Zeitpunkte an, in welchem in der zweiten Halste des vorigen Jahrhunderts die Emancipationsfrage zu Tage kam, bis Rießer, diesen einschließlich, wurde der Gegenstand vorzugsweise vom Standpunkte des allgemeinen Menschenrechts besprochen und die Forderung der Gleichberechtigung aus dem Gesichtspunkte des unveräußerlichen Menschenrechts gestellt. Hierin hat Rießer die Höhe erreicht und die Frage zum entschiedenem Siege, zur vollendeten Thatsache gebracht. Mit ebenso vielem Scharfsinn wie Gemüth führte er aus, daß der Staat nicht das Recht habe und haben könne, aus cvnfessionellen Gründen bürgerliche Beschränkungen und Ausschließungen irgend Wem aus seinen Angehörigen auszuerlegen und das heilige Recht der Gewissensfreiheit durch solche anzutasten. Mit der unerbittlichsten Logik und der Fülle der Empfindung zugleich widerlegte er alle hiergegen vorgebrachten Einwendungen, und hob immer hervor, daß die ganze Frage eine reine Rechtsfrage sei, von allen weiteren Elementen befreit bleiben müsse, und zeigte, nicht selten mit schneidender Ironie, die Widersprüche und Beschränktheit der Gegner. Man sieht leicht ein, daß hierdurch die obschwebende Frage ihres singulären Charakters entkleidet und zu einer allgemeinen menschheitlichen erhoben wurde. Er stritt einen schönen Streit sür das unveränderliche Recht aller Menschen. — Sein Kampf und sein Sieg ist ein dauernder und war von großem Erfolge. Demungeachtet ist es erklärlich, daß die Sache an sich hiermit noch nicht entschieden war. Für die Menschen der Wirklichkeit blieben noch mehrfache Fragen übrig, ohne deren Lösung eine reelle Entscheidung nicht zu hoffen war. Die nächste war die religiöse. Denn mochte auch Rießer noch so sehr darauf dringen, daß das religiöse Element auf die Rechtsfrage gar keinen Einfluß üben dürfe, beschuldigte