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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-05-19 · Heft 21 (19.5.1863) · p. Seite 323

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 21 (19.5.1863)
Date
1863-05-19
Page
Seite 323 (sequence 11)
Language
German
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m den, um mit diesem Volke einen Freundschaftsvertrag zu schließen. Unsere Bundesbehörden bitten dort um Niederlassung für ihre schweizerischen Angehörigen. Würden sie sich wohl beklagen können, wenn ein Taikum oder ein Mikado seinen Zeigefinger auf Art. 41 unserer Bundesverfassung legen und ausrufen würde: „Wie, bis ans Ende der Welt kommt ihr gelaufen, um andere Völker auszubeuteu und Ihr selber gebt nur denjenigen Obdach, welche das Kreuz machen? Geht und versieht erst das Wort eueres Lehrers: Was du nicht willst das dir geschehe, das thue auch andern nicht." Aus derartigen Aeußerungen der Presse, die nunmehr die Religionsfreiheit mit Wärme bespricht, erkennt man, daß die Liberalconservativen, Liberalen und Radicalen vor einer etwelchen Agitation im Bunde nicht zurück schrecken und davon nur einen Sieg der steien Principien erwarten. Aus diesem Siege dann kann für die Israeliten nur Heil erwachsen und wäre es dann sehr wohl möglich, daß wir den Ultramontanen mehr zu verdanken haben als den Liberalen. Dr. Italien. Ferrara, 1. Mai. Der Verwaltungsrath der hiesigen israelitischen Gemeinde hat unter dem 15. April ein Circularschreiben an alle italienischen Gemeinden gerichtet, welches der Lckuc. Isi. mittheilt, und worin jener alle Gemeinden der Halbinsel auffordert, zum zwölften Mai mit genügender Vollmacht versehene Abgeordnete nach Ferrara zu senden, um Berachungen über gemeinsame Interessen und Fragen zu pflegen. Er legt zugleich ein Programm vor, aus welchem wir die wichtigsten Punkte hervorheben. 1) Ueber Regierungssubsidien, ob und in welcher Weise sie zu fordern, und ob ein Gesetz zu erwirken sei, welches das Princip der städtischen Subsidien für den Elementarunterricht, die Gottesacker und Tempel der Israeliten feststelle. — 2) Sicherere Garantien von der italienischen Gesetzgebung zu fordern, daß minorenne Kinder ihren Elter» oder Vormündern unter irgend einem Vorwände nicht entzogen würden. — 3) Der Religionsunterricht für die israelitischen Zöglinge der öffentlichen Schulen, und ob dieser, wie der christliche Seitens der Regierung als ein integrirender Theil des Schulunterrichts behandelt werden müsse. — 4) Ob das Gesetz von 1857 über die israelitische Gemeinde-Verwaltung Modification bedürfe. — 6) Ob noch eine italienische Rabbinerschule außer der zu Padua zu errichten sei. — 8) Die Schöpfung einer Central-Repräsentanz der Israeliten in der Weise des Loarä o5 veputies, mit möglichster Wahrung der Freiheit der Localvorstände. — 9) Ueber die Wahrung des jüdischen Eherechtes im neuen italienischen Codex. — 10) Ob ein italienisches Rabbinerconcilium zu schaffen sei. — 11) Ueber eine uniforme Feier der Nationalfeste in den israelitischen Tempeln u. s. w. Inwieweit die beabsichtigte Versammlung beschickt werden und die aufgestellten Fragen beantworten wird, werden wir seiner Zeit berichten. Rußland. St. Petersburg, 26. April. Das „Journal de St.-Petersburg" erinnert den europäischen Journalen gegenüber summarisch an die Maßnahmen, die für das Königreich Polen seit der Thronbesteigung Alexander II. bis zum 1. Jan. 1863 getroffen sind. Hier heißt es: 8) „Ausdehnung des gemeinen Rechts auf die Israeliten: durch Ukas vom 5. Juli 1862 find alle Beschränkungen der alten Polnischen Gesetzgebung aufgehoben; es ist den Israeliten erlaubt, Grundbesitz zu erwerben, in jeder Stadt oder Flecken des Königreichs zu wohnen, gerichtliches Zeugniß abzulegen in Civil- und Criminalsachen." St. Petersburg, 30. April. Am gestrigen Geburtstage des Kaisers ist ein Ukas erschienen, der die körperliche Züchtigung vermindert. Wir heben daraus folgende Stelle hervor: 7) Die Exception von körperlichen Strafen wird ausgedehnt: a) auf die Kirchendiener aller christlichen Glaubensbekenntniffe und chre Kinder, b) auf alle Geistlichen nicht christlicher Glaubensbekenntnisse und ihre Kinder, c) auf die Lehrer der Volksschulen, 6) auf die Personen, welche das Zeugniß über die erfolgreiche Beendigung des Curses in den Districtsschulen erhalten haben. Mitau, 1. April. (Privatmitth.) Es ist ein höchst erfteuliches Zeichen, daß selbst unsere hiesigen deutschen Zeitungen anfangen, sich der Gleichstellung der Juden nach allen Richtungen hin anzunehmen. Besonders zeichnet sich hierin das „Inland" aus; aber selbst die „Rigaische Zeitung", obschon sie wegen des in Rigg 21**

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