Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1863)
- Date
- 1863-05-19
- Page
- Seite 322 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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* 32L zurückstehen und eine niederschlagende und unerfreuliche Ausnahme machen! Oesterreichischer Kaiserstaat. Triest, im April. Bei einem israelitischen Leichen- . begangnifse, welches letzter Tage in Trieft stattfand, wurden die Theilnehmer in einer von der niedrigeren Bolksklafse bewohnten Straße insultirt und beworfen. Die Polizeibehörde schritt sogleich ein, verhaftete drei der Ruhestörer (Burschen von 18 — 20 Jahren) und übergab dieselben dem k. k. LandeS-Criminalgerichte zur Bestrafung. (Presse.) Pefih, 3. Mai. (Privatmitth.) Der reactivirte alte Dorstand ist nunmehr obrigkeitlich in das Amt wieder eingefuhrt worden. AuH Mahre», 2b. April. (O. D. P.) Bekanntlich bestimmt die Gesetzgebung, daß den Arrestanten der österreichischen Strafhauser der Religionsunterricht zu ertheilen sei. Diese Verordnung fand — wenigstens bezüglich der Sträflinge in dem nahegelegenen Walachisch-Meseritsch — bis jetzt nur auf die christlichen Häftlinge Anwendung, während die jüdischen des Religionsunterrichtes entbehren mußten. Der Bezirksvorsteher in Walachisch-Meseritsch, ein humaner und freisinniger Mann, hat nun vor einiger Zeit beim Staats- Ministerium eine Vorstellung dahin gemacht, daß auch den letztgenannten Arrestanten der Unterricht in ihrer Religion ertheilt werden möge. Wie ich aus ganz sicherer Quelle vernehme, hat das Staats-Ministerium diesem Ansuchen Folge gegeben und durch die Statthalterei angeordnet, daß der dem Straforte zunächst domicilirende Rabbiner der Stadt Weißkirchen das Amt des Lehrers zu übernehmen habe. Die demselben gebührenden Diäten sollen aus dem Straffond gedeckt werden. Diese im Sinne der Gleichberechtigung erlaffene Maßregel findet allgemein dankbare Anerkennung. Schweiz. Eudiugeu, 20. April. (Privatmitth.) Die Drohung Schleuniger's, mit 50,000 Stimmen die Frage der Bundesrevision vor das Schweizervolk zu bringen, bewirkt bei den liberalen Blättern keinen allzu großen Schrecken, viel mehr das Gegentheil von dem, was die Ultramontanen zu erzielen bestreben. Gleich, unmittelbar nach dem ersten Schreckschuß, also vor mehr denn einem Monate, antwortete das conservative Journal de Geneve, wenn das schweizerische Volk die Frage der Bundesrevision mit Ja beantwortet, so wird es hauptsächlich auch darum sein, um den §. 41 heraus zu mustern und statt der Garantte der christlichen Confession Religionsfteiheit zu setzen. In diesem Sinne sprechen sich nun die angesehensten Schweizerblätter aus, so auch die radicale Berner Zeitung, und man sagt, letztere Anregung komme vom Bundesrath Stämpfli her, welche als Deranlaffung zur Bundesreform auch die Judenftage bezeichnet, und glaubt nur auf diesem Wege können die Israeliten in der Schweiz zur Gleichberechttgung gelangen, welche von andern Staaten längst als selbstverständlich anerkannt und als die natürliche Folge des Verkehrs auch von den Schweizern verlangt werde. Auch die Gazette de Lausanne sagt: Man muß sich nur wundern, daß ein Princip, das schon längstens im schweizerischen Staatsrecht anerkannt sein sollte, erst auf dem Wege einer Revision eingeführt werden muß. Die Neue Züricher Zeitung sagt: Ueber Sein und Geist unseres neuen Bundes erlauben wir uns einige Fragen: Haben die Gründer deffelben wirklich mit Wissen und Willen den christlichen Confessionen einen Vorzug vor anderen Religionen aussprechen wollen? Gewiß nicht! Sie dachten nicht an die letztere und hatten nur den Frieden des ersteren im Auge, als sie in Artikel 4 erklärten: Es giebt in der Schweiz keine Unterthanenverhältniffe, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, der Familien oder Personen. Dieser Artikel wird zur leeren Phrase, wenn später im Art. 41 bei der Garantte freier Niederlaffung die chttstl. Religion als unerläßliche Bedingung aufgestellt wird rc. Weiter unten sagt sie: Laut dem Art. 8 und 10 „steht dem Bunde allein das Recht zu, Bündniffe und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen", und „der amtliche Verkehr mit dem Auslande geht durch den Bundesrath" und im gleichen Augenblick soll es in der Hand eines oder einiger judenfeindlicher Cantone liegen, einen für die Schweiz anerkannter Maßen wichttgen Handelsvertrag zu verhindern. Noch mehr: In der nächsten Zeit wird eine außerordenttiche schweizerische Gesandtschaft in Japan lan-