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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-05-19 · Heft 21 (19.5.1863) · p. Seite 321

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 21 (19.5.1863)
Date
1863-05-19
Page
Seite 321 (sequence 9)
Language
German
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gerne." *) Daß hierin gegen den offenbaren Sinn der Schrift, welche die grausame Behandlung der Israeliten als eine ungerechte Härte darstellt, gefehlt wird, darf in dem Munde eines solchen Mannes nicht Wunder nehmen, wenn es gilt, die Juden zu schmähen, aber ebenso wenig, daß der jüdische Religionsunterricht deS trefflichen Rüben in Gütersloh hauptsächlich einen polemischen Charakter hat, da er sich mit Recht die Aufgabe stellt, die Lehren des christlichen Pastors durch die entgegenstehenden unserer heiligen Religion möglichst zu paralysiren. Vorstellungen um Abhülfe Seitens der betreffenden jüdischen Eltern beim Directorium des Gymnasiums sind fruchtlos geblieben; ob von ihnen höhern Ortes weitere dahin zielende Versuche gemacht sind, ist mir unbekannt.**) Jedenfalls werden Ihre Leser sich mit mir fragen, ob sie sich mehr zu wundern haben über solche Einrichtungen des „christlich-germanischen Gymnasiums", oder über jüdische Eltern, die ihre Kinder solchen Anstalten anvertrauen. B. Posen, im Mai. (Eingesandt.) Während die kleinste an Mitteln oft sehr schwache Gemeinde in dankbarer Anerkennung die größten, manchmal ihre Kräfte übersteigenden Opfer für das Gedeihen ihrer Schule bringt, — sehen wir z. B. auf die schon sich zu bessern anfangenden Gehälter der Lchrer — macht Posen eine ebenso frappante als unrühmliche und ungünstige Ausnahme. Eine Gemeinde, wie Posen, bei einer Seelenanzahl von beiläufig 8000 hat nur eine vierklassige (sonst nur dreiklassige) jüdische Elementarschule aufzuweisen. Liegt die Schuld dieser stiefmütterlichen Behandlung am hiesigen Magistrat resp. Stadtverordneten, *) Und dies anzuhören, zwingt man die Judenkinder! Ob übrigens durch solche Jnvectiveu der Hr. Pastor seine Bekehrungszwecke erreichen werde, ist ftaglich — denn Kränkung und Verhöhnung pstegen abzustoßen, nicht avzuziehen. Die Red actio n. **) Es ist gesetzliche Bestimmung, daß die jüdischen Kinder von der Theilnahme an dem christlichen Religionsunterrichte zu dispensiren seien. Gesetz vom 23. Juli 1847, §. 62. Es ist demnach eine unverantwortliche Nachlässigkeit der Eltern, sich mit Berufung auf das Gesetz höheren Orts sich nicht zu beschweren, da hierdurch Abhülse erfolgen muß. Die Redaction. oder an der Gemeinde und deren Vertretern selbst? Meine Ueberzeugung möchte sich mehr für Letzteres aussprechen. Der Magistrat und die Repräsentauten der Stadt, meistens aus liberalen Elementen zusammengesetzt, würde, wenn nur von unserer Seite eine Anregung stattfände, sich ohne Sträuben zur Erweiterung unseres jüdischen Elementarschulwesens verstehen; denn ein fühlbares Bedürfnis nach Vermehrung der Lehrkräfte und Ausbau des ganzen Elementar-Schulwesens springt klar in die Augen, wenn man einerseits die Ueberfüllung der Klassen, andererseits den Widerwillen in Bettacht zieht, mit welchem die Eltern eben wegen der Ueberfüllung und daher, auch wegen der beim besten Willen und der angestrengtesten Thatkraft der Lehrer nur mittelmäßigen Leistungen der Schule, ihre Kinder dorthin schicken. Ahmen wir doch Berlin — einem in dieser Beziehung wahrhaft musterhaften Beispiele — nach! Dort existirt, wenn ich nicht irre, eine zwölfklassige in angemeffenem Berhältniß zur Stärke der jüdischen Bevölkerung stehende Gemeindeschule, welche nicht nur eine sogenannte Frei- (Armen-), sondern eine Gemeindeschule ist, und welche nicht nur dem Bedürfniß der untersten, sondern auch dem der mittleren Stände entspricht. Aber Berlin hat Männer aufzuweisen, die sich für das Schulfach, für die geistige und religiös-sittliche Entwickelung auch der untersten Schichten der Gemeinde lebhaft interessiren, die mit edlem Willen und wahrer Selbswerleugnung für den wirklichen Fortschritt des jungen Nachwuchses in Erziehung und Unterricht unablässig besorgt und wirkliche Repräsentanten der Gemeinde sind. Leider mangelt es unserer Gemeinde an solchen, dem allgemeinen Besten sich hingebenden Männern, sonst vegetirte unsere Elementarschule nicht so kümmerlich, sondern sie prangte in glänzender Blüthe, sonst wäre sie auch für die ganze Provinz eine Musterschule. Lapienti sst. — Werfen wir einen Blick auf andere Gemeinden des DepattementS, wie Rawitsch. Lissa, Krotoschin, wo in letzterer sogar bei einer nicht zu wohlhabenden, ich möchte eher behaupten armen Gemeinde, eine fünfklassige Elementarschule mit 7 angestellten Lehrern (nicht zu vergessen neben einem städtischen Gymnasium) blüht und den Zöglingen eine Erziehung und einen Unterricht angedeihen läßt, deren manche höhere Bürgerschule sich nicht zu schämen hätte. Möchte Posen doch nicht länger, wie in anderer, so auch in dieser Beziehung hinter anderen Gemeinden 21

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