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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-05-19 · Heft 21 (19.5.1863) · p. Seite 320

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 21 (19.5.1863)
Date
1863-05-19
Page
Seite 320 (sequence 8)
Language
German
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32« von den Lehren des Talmud abführenden Hypothesen" gestellt hätte. Mit dem Religions-Unterrichte stehe es nun so, daß zwei Abtheilungen desselben, nämlich alttestamentische Geschichte und Sittenlehre, im Lections-Plane verzeichnet ständen, drei andere aber, nämlich hebräische Sprache, religiöse Gebräuche und Talmudlehre demselben fremd blieben, auf diesen letzteren Gebieten werde denn auch nicht geprüft. In dem Gerichte, welchen die Regierung zu Posen in Betreff dieser Beschwerde cingesandt, komme die Mittheilung vor, daß Lehrer und Schulvorstände in den öffentlichen jüdischen Schulen es besonders gern sähen,*) wenn der Revisor die Religion nicht überginge, sondern in seinen beiden Unterrichtsgegenständen die Prüfung leitete, und selber Fragen stellte. Unterm 17. März 1862 habe nun das Ministerium in seiner Rückäußerung an die königl. Regierung zwar einerseits ausgesprochen, daß es den Simon Levy zu Beschwerden der Art nicht für legitimirt halte,**) indem der Vorstand das Organ sei, durch welches (laut §. 44 des Gesetzes vom 23. Juli 1847) Anträge und Beschwerden der Shnagogen-Gemeinde an die Staatsbehörde gelangen — andererseits aber Folgendes angeordnet : „Im Allgemeinen wird den christlichen Schulinspectoren in dieser Hinsicht, auch wenn sie nur in alttestamentlicher Geschichte und in der Sittenlehre prüfen, Vorsicht anzuempfehlen, und wird diese Prüfung, sobald sich Widerspruch***) geltend macht, zu unterlassen sein." dern ein rein christliches Bibelwerk wird in der hiesigen und noch vielen anderen Schulen für den Unterricht in Religionsgeschichte benutzt. Levy. *) Gern sähen? Was der Schulvorstand, der theilweise aus dem maßgebenden christlichen Bürgermeister des Orts besteht, gerne sieht, wird doch etwa nicht die religiöse Anschauung der Gemeinde repräsentiren. Levy. **) Warum denn nicht? Zumal da seine eigene Kinder diese Schule besuchen, und dann, wie kommt das Gesetz vom 23. Juli zum Unterrichtswesen. Levy. ***) Also nur, wenn wir Widerspruch erheben, soll das Unrechtgegen uns ausgehoben werden! Hieraus geht hervor, daß, wenn die zahlreichen Israeliten in der diesseitigen Provinz nicht die geeigneten Schritte für die Verbesserung ihrer Lage thun und in ihrer Lethargie beharren, dieselben niemals aus dem gesetzlosen Zustande herauskommen würden. Levy. Es sei wohl anznnehmen, daß praktische Erfolge dieser Ministerial-Berfügung in der, seit Erlaß derselben, verstoffenen Zeit dem Petenten nicht ersichtlich geworden seien, zumal nur Eine Schulprüfung, nämlich zu Ostern 1862, zwischen dem März v. I. und dem Datum seiner Petition liege. Wenn endlich der Bittsteller darauf Hinweise, daß „bei öffentlichen Schulprüfungen der jüdische Geistliche des Orts nicht zugezogen" werde, so könne das wohl nur bedeuten, daß er dabei nicht amtlich fungire, eine Klage hierüber stehe ihm als Prediger aber nicht zu, da er bei den Schulprüfungen nur dann mitwirke, wenn er gewähltes Mitglied des Schulvorstandes, oder wenn er Lehrer sei.*) Die Commission erkannte an, daß durch Veröffentlichung der eben angeführten Stelle aus dem Ministerial-Crlaß vom 17. März v. I. den Beschwerden, soweit sie begründet, würde begegnet werden. Der Herr Regierungs-Commissar hatte gegen die Ueberweisung zu diesem Zwecke nichts einzuwenden. Es wurde beschlossen: Die Petition des Simon Levy zu Birnbaum in ihrem ersten Theile der königlichen Staats- Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Aus Westphalen, im Mai. In dem Städtchen Gütersloh, berühmt durch seinen Pumpernickel und seine Pietisten, wurde vor etwa 12 Jahren ein sogenanntes „christlich-germanisches" Gymnasium gegründet, welches Anfangs, seinen Namen entsprechend, jüdische Schüler ausschloß, diese aber später auf vielfachen Wunsch zuließ, jedoch nur solche aus dem Orte selbst. Diese jüdischen Gymnasiasten werden nun, obgleich eine jüdische Schule in G. besteht, zur Theilnahme an dem christlichen Religionsunterricht im Gymnasium, welcher von dem durch seinen Bekehrungseiser bekannten Pastor B. ertheilt wird, gezwungen. Daß dieser Herr mit Juden und Judenthum in seinen Borträgen nicht gar zu glimpflich verfährt, ist wohl erklärlich und werden gar eigenthümliche Dinge davon erzählt. So hat der Herr Pastor kürzlich bei Gelegenhett der Geschichte von der Juden- Sclaverei (sic!) in Aegypten bemerkt, „die Juden hätten nicht gerne arbeiten wollen und arbetteten auch jetzt noch nicht *) Als Religionslehrer ist derselbe geprüft und coucessionirt. Levy.

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