Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1863)
- Date
- 1863-05-12
- Page
- Seite 307 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226385--21235-3301119- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
307 erlitten. Die Romanischen Juden haben einen ihrer Vorkämpfer, Romanien einen seiner tüchttgsten und geachtesten Gelehrten, das ganze Judenthum eine seiner Zierden verloren. Am 12. April ist hier Dr. Julius Barasch nach mehrwöchentlichem Krankenlager im 47. Lebensjahre gestorben. Am 14. April begleitete ihn ein Zug mehrerer Tausenden von Leidtragenden zu seiner letzten Ruhestätte. Dort wurden von einem Studirenden, im 'Namen der studirenden Jugend, von einem hiesigen gefeierten Poeten und Journalisten, Herrn C. A. Arczescu und von Herrn 1)r. Fels, Leichenreden gehalten, von denen wir die des Letzteren Ihnen, geehrter Herr Rabbiner, zum Drucke überschicken, da selbe in einem engen Rahmen ein Bild von dem Leben des Dahingeschiedenen giebt, der auch, wie wir glauben, in früheren Jahren Mitarbeiter an Ihrem geschätzten Blatte war.*) Die Unterzeichnete Loeietatea hat am 19. d. M. zur Erinnerung an ihren verstorbenen Präsidenten einen Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger jüdischer Schüler gestiftet und denselben den Namen „Barasch- Sttftung" gegeben. Für die Loeietatea de cultura Israelite. Der Vice-Präfident Dav. Popper. Holland. Aus den Niederlanden, 28. April. (Privatmitth.) Die Constituante hat ihr Werk mit überraschender Schnelligkeit vollbracht. Am 22. d. Mts. hatte die Schluß-Sitzung Statt. Ich schließe nun an meine letzten Mittheilungen noch das Wichtigste aus den gefaßten Beschlüssen. Alle gottesdienstlichen Fragen werden entschieden durch ein Rabbiner-Collegium, bestehend aus drei Mitgliedern. Behufs gutachtlicher Aeußerung, über Dinge nicht gottesdienstlicher Art, wird — wenn es dem Centralorgan nöthig scheint — ein eben solches Collegium einberufen, und zwar zwei Niederländ. Israelit, und *) S. die Beilage zu dieser No. — Herr Dr. Barasch ist Verfasser der „Reise durch Krakau, Galizien, die Bukowina und sofort", sowie der ausführlichen Abhandlung über den Chassidismus in den verstosienen Jahrgängen dieser Zeitung. — Die Redaction. ein Niedert. Portug. Israelit. Geistlicher. Handelt es sich aber um eine ausschließlich die Portug. Gemeinden angehende Sache, dann nehmen in dem geistlichen Collegium zwei Portug. Oberrabbinen Sitz und nur ein Mederländ. Israelit. Veränderungen im Plan des ReligionS- und theologischen Unterrichts können nur in einer Versammlung sämmtlicher Oberrabbinen des Landes festgestellt werden. Das Centralorgan führt den Namen: „Centraal- Israelietiscli Kerkelyk Bestuur in iNederland (Central- Jsraelitisch-kirchliche Verwaltung in den Niederlanden)". Dieses Centraal-Besluur besteht aus 22 Mitgliedern. Die Mitglieder für jede Provinz werden von dem betreffenden Kirchenrath der Haupt-Synagoge und je einem Abgeordneten aus den dazu gehörigen provinzialen Gemeinden gewählt. In das Centraal-Bestuur können auch die Oberrabbinen gewählt werden. Das Centraal-Bestuur wählt aus seiner Mitte eine permanente Commission von drei Mttgliedern, deren Sitz Amsterdam ist (nicht der Haag, wo die Haupt- Commission ihren Sitz hatte». Die Versammlungen des Centraal - Bestuur (alljährlich zwei obligatorische) werden an dem Sitze der perm. Commission gehalten. Das Centraal-Bestuur kann die Perm. Commission ermächtigen, von einzelnen auswärtigen Abgeordneten sich Gutachten, Rapporte rc. über Sachen, die die Gemeinden angehen, erstatten zu lassen. (Also eine Art! Ableger von „coi-responderende leden!)“ Die in meinem vorletzten Schreiben ausgesprochene Befürchtung war also nicht ohne Grund. Wir verweisen hiermit nochmals nachdrücklich darauf. Merkt es Euch, Ihr großen und Ihr kleinen Gemeinden; vor Allen Ihr Kirchenräthe. Wollt Ihr anders die Autonomie der Gemeinden nicht auf einen bloßen Schall reducirt, Euere Thatkraft nicht von Neuem gelähmt sehen, so gebet — Ihr Kirchenräthe — bei Zeiten dem Centraal- Bestuur zu erkennen, daß Ihr diese neu zu schaffenden „corresponderemle leden“ nicht geschaffen sehen wollet; sondern in allen Fällen direct mit der Perm. Commission zu verhandeln, selbst alle Gutachten, Rapporte rc. über Euere Angelegenheiten zu ertheilen wünschet. (Sicherlich wird das Centraal-Bestuur dann auf Euere Wünsche Rücksicht nehmen.) Bei diesem Art. ist der Umstand sehr bemerkenswerth, daß bei der ersten Abstimmung über diese Frage, 20