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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-05-12 · Heft 20 (12.5.1863) · p. Seite 305

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 20 (12.5.1863)
Date
1863-05-12
Page
Seite 305 (sequence 7)
Language
German
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305 Preußen. Berlin, im April. Dem Vernehmen nach hat die Preußische Hypotheken-Bersicherungs-Actien-Gesellschaft mit der jüdischen Gemeinde in Berlin eine 4'/2procentige Anleihe von 100,000 Thlrn. zum Ausbaue der neuen Synagoge abgeschlossen, und wird dieselbe daraus hin einen gleichen Betrag in 3*2- und 4procentigen Hypotheken-Certisicaten emittiren. Berlin, im April. (Privatmitth.- Es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß in dem Decennium, während dessen vom preußischen König Orden auch an Juden verliehen werden, schon eine so überaus große Zahl decorirt worden ist. Es ist dies abermals der Beweis, daß, wenn einmal erst den Juden principiell der Weg geöffnet worden ist, sich so viele Kräfte unter ihnen auszeichnen, daß ihr numerisches Verhältniß weit übertroffen wird, zugleich ein Umstand, der den Gegnern der Juden wohl bekannt ist, und zum großen Theil das eigentliche Motiv ihres Widerstandes bildet. Wir wissen nicht, wie viele Juden bereits preußische Orden besitzen, allein ein kleiner Maßstab bot sich uns in diesen Tagen dar. Es liegt uns das Berzeichniß der Mitglieder der zu Berlin bestehenden „Gesellschaft der Freunde" vor. Es ist dies eine sehr achtbare, bereits 71 Jahre bestehende, aus den höheren Gesellschaftsklassen sich recrutirende Gesellschaft zur Unterstützung in Rothfällen. Sie zählt 437 Mitglieder, und darunter befinden sich nicht weniger als — 43 Ritter; nämlich 30 rothe Adler, 1 eisernes Kreuz, i Hohenzollern, 1 Kronen und ein ,>«rur le mente: von deutschen Orden 1 badischer zähringer Löwen, 1 sächsischer Albrecht, 1 sächsisch-weim arischer Falken; von ausländischen 1 schwedischer Nordstern, 1 dänischer Danebrog, 1 spanischer Karl III., 1 russischer Stanislaus, 1 niederländische Eichenkrone, 1 Osficier der Ehrenlegion. Man bemerkte, daß hierunter lange noch nicht alle in Berlin lebenden Ritter gehören, und von allen in den Provinzen wohnenden nur einer. Berlin, 28. April. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 27. April. Petitionsbericht. Der jüdische Eorporationsprediger Simon Levy zu Birnbaum beschwert sich, daß in vielen öffentlichen jüdischen Schulen der Provinz Posen evangelische Geistliche als (Local-) Schulinspectoren thätig seien, welche auch in jüdischer Religion und Religionsgeschichte, und zwar ohne Zuziehung der jüdischen Geistlichen, die öffentlichen Schulprüsungen abzuhalten pflegen. Der Petent hat beantragt, seine Petition der Staats-Regierung mit der Aufforderung zu überweisen: den evangelischen Geistlichen die Jnspection über jüdische Schulen nicht mehr zu gestatten und die Wahl dieser Beamten ganz der Autonomie der Gemeinden anheim zu geben. In Betreff des zweiten Theils deS Antrages der Petenten beantragt die Commission Tagesordnung, hinsichtlich des ersten Theils dagegen Ueberweisung an die Staats- Regierung zur Berücksichtigung. Abg. Krause (Magdeburg! beantragt auch hinsichtlich des ersten Theils der Petenten Uebergang zur Tagesordnung. Abg. Senff hat den Präjudicialantrag gestellt: die ganze Petition an die Unterrichtscommission zur Berichterstattung zu verweisen. Ueber diesen Antrag wird zuerst discutirt. Abg. Senfs motivirt sein Amendement: die Frage greise ties in das Unterrichtswesen ein, in so sern sie die Jnspection der jüdischen Schulen ganz der Autonomie der Gemeinde überlassen wolle. Auch die Petitionscommission habe anerkannt, daß man diese Frage nicht beiläufig bei Gelegenheit einer Petition discutiren könne: Er bitte deshalb, seinem Anträge aus Ueberweisung an die Unterrichtscommission beizutreten. Abg. Krause (Magdeburg) erklärt sich gegen den Commissions- und gegen den Sensf'schen Antrag. Der Antrag, den evangelischen Geistlichen die Jnspection jüdischer Schulen nicht mehr zu gestatten, führe — dem Cultusminister gewiß sehr erwünscht — zur Confessionalisirung der Schulen. Deshalb sei die Zustimmung des Regierungscommissars zu der beabsichtigten Ueberweisung sehr begreiflich. Es sei vielmehr Act zu nehmen von dieser Haltung der Regierung. Deshalb sei auch die Ueberweisung an die Unterrichtscommission überflüssig. Auch diese würde, so lange ein Unterrichtsgesetz nicht vorhanden, nur die Tagesordnung beantragen können.*) Referent (Abg. l)r. v. Bunsen) er- *) Das Raisonnement des Abgeordneten Krause (Redacteur der „protestantischen Kirchenzeitung") gleicht der gewöhnlichen ArgumentirungSweise seines Führers, Hrn. v. Vincke, auf's Haar. Der Consessionalismus der Schulen soll dadurch befördert werden, daß man den jüdischen Schulen, die doch bekanntlich Confessionsschulen sind, keine evangelischen Schulinspectoren geben wolle.' Das Abgeordnetenhaus hat diesen Sophismus und die darin

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