Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-28 · Heft 18 (28.4.1863) · p. Seite 278

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 18 (28.4.1863)
Date
1863-04-28
Page
Seite 278 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226364-3226383--21198-3301080
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

278 den als Geduldete zu behandeln. Sie hatten lein gesetzliches Recht der Niederlassung, sondern nur Aufenthaltsbewilligung und mußten die Gewerbsausübung durch Patente erkaufen. Grundbesitz dursten sie keinen erwerben. Einzelne Gemeinden wie Rapperschwhl, Lichtensteig, St. Gallen, Tablat hatten schweizerischen Israeliten die Niederlassung durch Gemeindsbeschluß ertheilt und so die gesetzliche Härte factisch gemildert. Der regierungsräthliche Vorschlag nun geht nicht weiter, als Dem, was die Gemeinden gethan, eine gesetzliche Livrse zu geben. Er setzt fest, daß die Niederlassung der Israeliten nur durch Gemeindebeschluß ertheilt werden könne — ohne Unterschied, ob die Israeliten Schweizerbürger oder Bürger vergegenrechter Staaten oder aber nicht vergegenrechtete Ausländer seien. Zudem verlangte der Gesetzesvorschlag noch die Genehmigung des Regierungsrathes in allen Fällen. Ebenso setzte er fest, daß der Erwerb von Grundbesitz durch Israeliten in allen Fällen an die Genehmigung des Regierungsrathes gebunden sei. Der Commissionalvorschlag ruht auf liberalerer Grundlage und stützt sich auf den einfachen Grundsatz, daß die Israeliten wie die Bekenner der christlichen Confession zu behandeln seien: Die israel. Schweizerbürger gleich den christl. Schweizerbürgern, die Israeliten vergegenrechteter Staaten gleich den Christen vergegenrechteter Staaten, die Israeliten nicht vergegenrechteter Staaten gleich den christlichen Angehörigen solcher Staaten. Demnach sollen die schweizerischen Israeliten das freie Niederlassungsrecht genießen wie jeder andere Schweizer und nicht an die Gemeinde gelangen müssen, um die Niederlassung zu erhalten, vorausgesetzt, daß sie in bürgerlichen Ehren und Rechten stehen; ebenso die Israeliten vergegenrechteter Staaten «Frankreich, England, Nordamerika, Italien)." Dem gegenüber heben wir hervor, daß der Art. 6 der St. Galler Verfassung ausspricht: „die Ausübung der bürgerlichen Rechte soll an keine Confession gebunbunden sein"!!! — Der vorzüglichste Redner in der zweitägigen Debatte war: Oberst Bernold. Ich weiß nicht, wie man's nennen soll: Ein Muttermal oder ein Brandmal oder sonst ein Mal, das uns Christen anklebt in der Art und Weise, wie wir das israelittsche Volk behandeln, wir Christen, die wir doch unsere Kirche secundum ordinem Melchisedech eingerichtet haben. Wir Christen, die wir uns bemühen, für unser Jntereffe HandelS- und Freundschastsverträge mit Türken und Heiden, mit den Bekennern aller möglichen Religionen, mtt den Anbetern des Buddah, des Manu, des Muhamed, deS Ahriman, des Guten und Bösen anzuschließen, wir finden, daß es eine Schande, ein Unglück, eine Gefahr für unsere Religion sei, wenn wir ein Volk, das den gleichen Gott mit uns verehrt, wie unsereins behandeln sollen, wir zaudern noch immer und schützen das eine Mal dies, das andere Mal etwas Anderes vor, fürchten uns vor diesem oder jenem Borurthelle. So kann es nicht immer gehen. Man muß einmal wollen und es nicht machen wie Landammann Hungerbühler. Er will, aber er will nicht. Es geht, aber es geht nicht. Er ist im Zweifel, aber er ist doch nicht im Zweifel. Heraus müssen wir einmal aus der Sache, oder wollen wir immer hinter Oesterreich Zurückbleiben? In dem gutkatholischen Oesterreich haben die Israeliten Bürgerrecht. Ein Jude sitzt im Ministerium, ein Jude im Reichsrath, ein Jude ist Platzcommandant von Venedig. Jüngst ernannte der Kaiser vor allem Doll einen Juden zum Hauptmann, und wir wollen chm nicht einmal die Niederlassung geben! Man redet von verschiedenen Standpunkten. Der einzige Standpunkt ist der, jedem rechten Menschen die Niederlassung zu gewähren. Man argumentirt mit dem Aargau. Ich lasse dieses Argument nicht gelten. Die Judenstage war dort nur das Mittel zum Zweck für die Bestrebungen eines gewissen finstern Wesens, das dort herumschleicht. Es ist Zett, daß einzelne Cantone aus dieser Finsterniß heraustreten — in ein milderes Licht der Humanität und einem ehrenwerchen Botte endlich Gerechttgkeit widerfahren lassen. Ja, dieses altorientalische Voll ist ein ehrenwerches, und wenn eS Schwächen hat, so mögen wir bedenken, daß die Juden das geworden sind, was sie sind, durch die Jahrhunderte andauernden Verfolgungen derselben von Seiten der Christen. Was würden wir in dieser Lage werden? Würden wir nicht auch hinten und vorn ausschlagen? Es giebt Ausnahmen unter jener ehrenwerthen Menschenklasse. Wir haben auch Ausnahmen. Aber dies Bott verdient ebenso große Achtung als jedes christliche Volk. Viel große Männer sind aus ihm hervorgegangen: große Dichter, große Philosophen, große Staats¬ und Finanzmänner. Sage man nicht: Es gehe nicht! ES geht, wenn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.