Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 18 (28.4.1863)
- Date
- 1863-04-28
- Page
- Seite 277 (sequence 9)
- Language
- German
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277 canonischen Rechtes aufzustellen, wie der Bischof dies mit dem jüdischen Recht sich erlaubt — nein! dazu hat der alte polnische Rabbi zu wenig Anmaßung und zu viel Gerechtigkeitsgefühl! Das jüdische Gesetz war niemals so dunkel, jedes sociale Verhältniß zwischen Juden und Andersgläubigen verbieten und bestrafen zu wollen, und es bedurfte keiner Reform, dergleichen Gesetze aufzuheben, da sie niemals existirt haben. Eine solche Proscription Andersgläubiger überließ das Judenthum stets anderen Religionen. — Die Redaction.) Prag, 12. April. Betreffs der in No. 15 d. Bl. geschilderten Exceffe, welche in Hermanmiestetz gegen die Juden verübt worden, berichtet die „Presse": Der löbliche Stadtrath von Hermanmiestetz nahm hievon Veranlassung, sämmtlichen Blättern, welche der Exceffe erwähnt hatten, fulminante Entgegnungen zuzusenden, in welchen er alles, was über die Vorgänge in Hermanmiestetz erzählt wurde, als eitel Lüge und Verleumdung erklärte. Ein Arttkel des Stadtrathes in den Nar. Lisch erklärte die ganze Nachricht über den Judenkrawall als eine böswillige Erfindung und als eine Hetzerei gegen die Czechen. Die Behörde scheint den Betheuerungen des Stadtraches von Hermanmiestetz aber dennoch einigermaßen mißtraut zu haben, und der dortige Pfarrer und Schuldirector G. Krsta, sowie der Pater Hulata, der Katechet der Schule ist, wurden in gerichtliche Untersuchung gezogen, weil sie in jene Vorfälle verwickelt erschienen. Zugleich wurden beide Herren von ihren Functionen an der Hauptschule in Hermanmiestetz suspendirt. — Pesth, 15. April. (Privatmitth.) Der Rücktritt des auch in Ihrem Blatte rühmlichst anerkannten Vor standes ist dadurch bewirkt worden, daß an denselben durch den Oberbürgermeister ein Schreiben des k. ungarischen Statthaltereirathes am 21. März c. erfloß, durch welches sein Bestand für ungesetzmäßig und die vorgelegten Statuten als der Bestätigung unfähig erklätt wurden, dagegen besohlen ward, daß der frühere Vorstand in Verbindung mit zehn namhaft gemachten Männern aus dem gegenwärtigen Ausschüsse neue Statuten ausarbeiten sollten. Hierdurch sah sich der Vorstand bewogen, zurückzutteten und nur aus seiner Mitte eine Commission zu wählen, welche die Verwaltung bis zur Reacttvirung des frühern Vorstandes zu leiten habe. Diesen Beschluß legte der Vorstand dem k. Statthaltereirathe in einem ebenso männlich wie respectvoll abgesaßten Schreiben vor, in welchem er darauf hinwies, daß sowohl der Wahlmodus, nach welchem er gewählt worden, obrigkeitlich genehmigt, als auch die Wahl selbst unter obrigkeitlicher Aufsicht vorgenommen war, so daß ihn die nunmehrige Erklärung als ungesetzmäßig völlig unbegreiflich sei. Es leuchtet einem Jeden ein, daß hinter dieser Angelegenheit noch andere Dinge liegen müssen. Die Thatsachen erwiesen, daß der nunmehr zurückgettetene Vorstand, den Dr. Hirschler an seiner Spitze, die ungeheure Mehrheit der Gemeinde, und zwar aus allen religiösen Richtungen, unbedingt für sich hatte. Daß aber gerade darum einzelne Elemente offen und ins Geheim gegen ihn conspirirten, ist um so erklärlicher und deshalb um so bedauerlicher, daß diese die Oberhand gewonnen; der Frieden der Gemeinde ist bedroht und der nachtheilige Einfluß wird sich auf alle Gemeinden Ungarns ausbreiten. Die Zerwürfniffe, durch die Schritte des Dr. Meisel genährt, werden lange Zeit unheilbar andauern. Vergebens sucht er sein berüchtigtes Gutachten über den Eid zu entschuldigen. Denn es ist unwahr, daß das Landesgesetz die Anwesenheit eines Rabbinen bei dem Eide eines Israeliten fordere; nach ungarischen Gesetzen ist jene gar nicht gesetzlich begründet, sondern blos usuell, und nach österreichischen nur „da, wo es thunlich". Wie konnte daher Meisel behaupten, daß kein Jsraeltt einen Eid leisten dürfe, wenn nicht ein Rabbiner die Verwarnung an ihn gerichtet habe und ihm denselben abnehme! Frellich beuteten seine Gegner diese unüberlegte Auslastung in ungehörigem Maße aus, und die jüdische Presse in Oesterreich führte eine histoire scandaleuse aus, welche ihr die Verachtung aller Gebildeten zuziehen muß — aber nichtsdestoweniger trifft die Verantwortlichkeit vieler dieser bedauernswerthen Vorgänge den Dr. M., dessen Stellung ihn zu so schönem, verdienstvollem Wirken befähigt! Schweiz. St. Gallen, im April. (Privatmitth.) Lassen Sie mich aus die Verhandlungen des Großen Rathes noch einmal zurückkommen. Um den bisherigen Stand der Dinge in St. Gallen, einem für die Israeliten sehr wichttgen Cantone, zu kennzeichnen, führen wir die Worte der „St. Galler-Ztg." vom I. April an: „Bisher beschränkte sich unsere Gesetzgebung daraus, die Ju- 18