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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-21 · Heft 17 (21.4.1863) · p. Seite 262

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 17 (21.4.1863)
Date
1863-04-21
Page
Seite 262 (sequence 10)
Language
German
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262 gierung an die elf kurländischen Stadt-Magistrate ein Circulair ergangen, sich gutachtlich zu erklären, ob und wie nach den gegenwärtigen Berhältnissen und den sowohl im Auslande als auch von der russischen Staats-Regierung in neuester Zeit zur Emancipation und Gleichstellung der Juden mit den Christen unternommenen Schritte auch für dieses Gouvernement als gerechtfertigt erscheinen würden. Wie wir vernehmen, haben sich 6 Magistrate bereits für die vollständige Emancipation, die anderen aber mit und ohne Bedingungen dagegen erklärt. ES bietet die auffallende Erscheinung, daß gerade diejenigen Städte mir dem kleinsten Verhältnisse der Juden f 13—14°/o) zur ganzen Einwohnerschaft (darunter Libau und Grobin sogar in nächster Nähe der Grenze des civilisirten Preußen) die stärkste Opposition gegen die Gleichstellung erhoben, während Städte von 52— 70°/o Juden (aber auch das ganze Oberland längst der liefländischen Grenze, wo bekanntlich Juden weder wohnen, noch sich aufhalten dürfen) sich dafür ausgesprochen. — Don den beiden sprüchwörtlich gewordenen „judenfeindlichen Städten" Mitau uno Libau war keine Zustimmung zur Gleichberechtigung der Juden, aber ein der Würde einer Gemeinde angemessenes Urtheil zu erwarten, aber eine ohne alle Logik 28 Folioseiten starke, im mittelalterlichsten Tone mit auffallender Erbitterung gegen das ganze Judenthum abgefaßte Acte, wie die aus Libau, kann bei einer gerechten und weisen Gouvernements-Regierung, wie die in Kurland ist, nur eine für die Juden günstige Stimmung Hervorrufen und werden die Wächter des Rechts und der Gerechtigkeit einsehen, wie man solche erbitterte Gegner als Richter über das Wohl und Wehe der Juden für die Folge ohne Vertreter aus ihrer Confession nicht belassen darf, wie man bereits für den Bauernstand bedacht war, und sie einen Richter aus ihrer Mitte stellen. Die vielen Gutachten für die Gleichstellung sind dem Inhalte nach fast dieselben, und lautet das aus der Stadt Hasenpoth wie folgt: „In Hasenpoth haben Hebräer zu Anfang dieses Jahrhunderts städtische Richter- und Communalämter bekleidet, ohne daß dadurch für die Stadt ein Nachtheil erwachsen wäre. Die Hebräer tragen mtt den christlichen Einwohnern gleiche Staats- und Communallasten, und es ist ein Postulat der Gerechttgkeit, den Hebräern auch gleiche Rechte mit den Christen einzuräumen. Abstrahirt aber auch vom Principe der Gerechtigkeit, so läßt sich nicht verkennen, daß solche Gleichberechtigung nur dazu führen kann, die sittliche Würde der einzelnen Hebräer wie der Gesammtheit derselben zu heben und dem Staate tüchtige Bürger zu schaffen; den christlichen Ständen kann aus solcher Gleichstellung kein Nachtheil, sondern nur Bortheil erwachsen. Längst hat man erkannt, daß Gleichberechttgung und freie Concurrenz der beste Sporn und die stärkste Triebfeder für materiellen und geistigen Fortschritt sind, und dürste auch dabei nicht verkannt werden, daß die Hebräer der Regel nach geistig ungemein befähigt und ungewöhnlich betriebsam sind. — Die den Hebräern vorgeworfenen Fehler des Eigennutzes, des Hanges zu Betrügereien, zu Schacher, Wucher, wie zu mißachtenden Gewerben haben doch ihre einzige Wurzel in dem Umstande, daß dies Volk seit einem Jahrtausend in jeglicher Rücksicht von den Christen bedrückt, die Parias-Klaffe gebildet hat. Ausgeschlossen von allen Aemtern, von allen anständigen Gewerben, warfen sich die Hebräer auf diejenigen Erwerbszweige, die man ihnen offen ließ und waren Jahrhunderte hindurch nur Schacherer und Wucherer. In neuerer Zeit hat man den Hebräern die Kaufmannschaft und die Gewerbe, letztere besonders in neuester Zeit, mehr stei gegeben. Die Erfolge sind keine ungünstigen; die Hebräer sind achtungswerche Kausleute, betriebsame Handwerker geworden. Dabei zeichnet den Hebräer Gemeinsinn, Opferfähigkeit für ihre Standesgenoffen fast vor den Christen aus. — Vorwerfen könnte man ihnen zu exclusiven Sinn den Christen gegenüber, aber eben dieses entspringt aus der Zurücksetzung: giebt man den Hebräern Gleichberechttgung, macht sie zu wirklichen Staats- und Gemeindebürgern, so wird sich wohl voraussichtlich Herausstellen, daß die gerügten nur durch Zurücksetzung und Verachtung bedingten Mängel schwinden und tüchtige Bürger sich bilden werden. — Diese Momente sind lange erkannt und ernstliche Einwendungen aus diesen Gesichtspunkten nicht gemacht worden, wohl aber hat die Theorie vom christlichen Staate stets das Emancipattonswerk nicht ins Leben treten lassen, eine Theorie, nach der die christliche Religion den Vollgenuß bürgerlicher Rechte bedingen soll. Mit dem Christenthum, der Religion der Liebe und Milde, steht diese Auffaffung wohl in gröbstem Widerspruche, und diese Theorie hat meist zum Deckmantel engherziger Zwecke der christlichen Stände dienen müffen. Im Namen der Religion sind Tausende geopfert und verweigert man noch heute einer ganzen Nation, um ihres

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