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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-21 · Heft 17 (21.4.1863) · p. Seite 257

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 17 (21.4.1863)
Date
1863-04-21
Page
Seite 257 (sequence 5)
Language
German
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257 die Periions Verpachtung mit (?) restringiret worden sind, bey ihren oflicijs beharlich gelassen, der Numerus des jüdischen Raths nit alterirt sondern nach derselben hiebevorigen Sistemate inn 27 Personen als 5 Eltesten 5 Gemeivdeeltesten nnd 17 Beisitzer beständig erhalten, da aber jemand ans gemeldeten Eltesten, Beisitzeren oder andern jüdischen Bedienten mit Tods abgehen und dessen Stellnng quocunque alio modo vacant werden mochte alßdann von ihren Eltesten dreh Subjecta zu der erledigten Function uns. kön. böhm. Kammer ad raiificandum eingereichet und auf einen derselben Competenten positive eingeraten; In übrigen aber und damit sich der Jüdische Magistrat und sonderlich die Beysitzer, alß welche nur zur Beförderung der Justiz gewidmet hegend (?) in denen schranken ihrerPflicht und derJnstruction gemäß verhalten, mithin sich keiner über selben so leichtlich zu beklagen ursach haben möge, daß alle 3 Äahre durch die ex gremio unserer k. böhm. Kammer Veputirte Commissarios gleichsam eine Visitation der Jüdischen Eltesten, gemeinen Eltesten, Beisitzern und andere Bediente jedoch quam brevissime und mit geringen Kosten, alß es immer geschehen kann, vorgenommen und solche alda entweder vermittelst uns. k. Hofkammer in ihre Ambier bestätigt und eonkirmirt oder aber da sich besindele, daß sich jemandt auß ihnen seiner Pflicht und Instruction gemäß nit verhalten, sondern dawider ex cedirt halte, ein solcher als dann condigne abgestrasfet oder nach bcfund der Sache plane ab officio amovirt und ein ander an statt praemisso modo surrogirl und eing esetzt werden kann. Befehlen Euch dem nach hier mit gnädigst, daß ihr so eins als andere gehörig ad notam nehmet und diesen unfern so wohl wegen der Confirmation und prolongirung der Perdons Verpachtung alß auch des Jüdischen Magistrat perpetuität halber geschöpfsten gnädigsten Willen und resolulion debito loco publiciren lassen, solcher in allem gehorsamst nachleben und die Pragerische Judenschaft zu denen punctualien in allerunterthLnigsten observanz anhalten, die dawider strepitiremle gänzlich ab und zur Ruhe zu verweisen, mithin denen Juden wieder die unßer gnädigste Verordnung und Intention ganz und gar keine Conventicula »erstattet, sondern solche allerdings und zwar sub poena perpetuae inhabilitalis ad officia verbethea und darob sesiiglich und alles Ernst Hallen sollet. Daran rc. Wien, 10. Nov. 1703. An die köuigl. böhm. Kammer. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 2. April. Angekommen: „Männer der Zeit. Biographisches Lepicon der Gegenwart. Mit Supplement: Frauen der Zeit. Leipzig (Carl B. Lorck). 1862." In bündigen, die Haupterlebnisse jedes in unserer Zeit durch öffentliches Wirken bekannter gewordenen Menschen prägnant hervorhebenden Biographien bringt uns das vorliegende Lexicon den reichsten und nützlichsten Stoff heran, um uns über Stellung und Wirksamkeit jedes hervorragenden Zeitgenossen zu belehren. Wie man sich leicht überzeugen kann, sind diese Skizzen mit Sorgfalt und historischer Treue redigirt, und namentlich bei den Schriftstellern ein genaues Berzeichniß ihrer Werke gegeben. Wir können daher dieses schön ausgestattete Werk als ein wichtiges Handbuch empfehlen. Von Juden befinden sich (mit Ausschluß der getauften) in diesem Lepicon die Biographien folgender: Berthold Auerbach, Theodor Benfey, H. W. Ernst, Achill Fould, Julius Fürst, Abraham Geiger, Hermann Goldschmidt, Halevy, Johann Jacoby, Meyerbeer, Julius Oppert, Ludwig Philippson. Unrer den Frauen der Zeit nur die eine: Rachel. — „Verhältniß Albert des Großen zu Moses Maimonides von Pr. M. Joel. Breslau 1863." Daß der, ein Jahr nach dem Tode des Maimonides, 1205 geborene Dominicaner, dessen sämmtliche Schriften 21 Folianten füllen, den naore nebuchim, der bereits damals in einer lateinischen Uebersetzung unter dem Titel: dux neutrorum bekannt und verbreitet gewesen, an unzähligen Stellen namentlich und ohne Nennung des Namens anführt und benutzt, ja daß er ganze Abhandlungen des maimonidischen Werkes reproducirt hat, und welches Verhältniß sich hieraus zwischen Albert und Maimonides ergiebt, wird in dieser gelehrten Abhandlung mit Fleiß und Sachkenntniß besprochen. Es geht aus dieser Untersuchung als Resultat hervor, daß Maimonides es war, der in den christlichen Lehrern den Wetteifer entzündete, auch ihrerseits der Zeitphilosophie Rechnung zu tragen, des Aristotelismus sich zu bemächtigen und ihn in ein ähnliches Verhältniß zur christlichen Lehre, wie es Mai-

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