Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1863)
- Date
- 1863-04-21
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
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256 schlossenen perdons Verpachtung dergestalteu begegnet worden, daß die jüdische Steuer und andere Contribuenda publica nunmehro richtig und zwar anticipando in Unßer k. Obersieuerawbt abgesühret und die Umbstände und dahero resultirte kostbahre executiones evitiret werden, folgsam auch die Juden querelen, woraus wir sonst in viel weegen und fast continuirlich vor angeregter Anlag und Classtficalion halben behelligt worden, dermahlen zu Unseren allergrofien Vergnügen gänzlichen cessiren thuen, alßo find wir bewogen worden, obgedachte jüdische PerdonSverpachtung und darüber aufgerichtete Contract mit allem, wie hiermit beschicht, in allen darinne enthaltenen Punkten und Clausulen sambt denen von Unßerer kays. Hoskammer auß ex post biß den 20. Juni currentis anni hierinsalß ergangenen Verordnungen v. h. k. und k. gnaden zu confirmiren, sondern auch noch auf andere 3 Jahre id est nach außgang des ersten iriennv alß den 6. Apr. 1705 wieder anzufangen zu bestätigen gestalten wir daun auch zu dem Ende durch unßere böhm. Hoffkanzley das behörige au unßer k. Governo zu Prag haben ergehen lassen, daß vorberichte Pachter Samuel Jsac Sachsel und Wolf Frankel mit ihren Mit-Consorten darbey kräftigst geschützet und ihnen auf ihr beschehendes Anmelden von denen Pragerischen Magistralen zu Einbringung des Perdons und Verhütung derer Uuterschleiffungen und Collusionen mit denen christl. Kaufleuten alle verlangende Assistenz und schleunige Außhülfe contra quoscunque unweigerlich geleistet werden solle; Und zumahlen wir auch unß annebst erinnern, daß sie schädliche facliones, und reclami bey denen hiebevor 8ingulis triennis wiederholten Wahl Actibus unter der Pragerischen Judenschaft sich erregt haben und alßo zwar, daß wegen deren von einigen Unruhigen Juden nicht so wohl ex wotivo denn gemeinschaftlichen Nutzen zu befördern als vielmehr auß feindhässigen Gemüth und hegender privat passion fast bey allen vorgegangenen jüdischen Wahlen impugnirter qualilritentam Eligenlium quam Electorum nicht nur unßern Camera!, sondern auch jegliche Stellen vielfältig angegangen, dieße jüdische Strittigkeiten auf lange Zeit hinaus protractiret und inmittelst die Pragerische Judenschafft ob ambitiosam Emulationem ihrer etlich weniger Uernbrorum in die größeste Eonkusiones gestürzt worden und nun aber unßer kays. Hofkammer bey denen mit unßer böhm. Hoffkanzley v. 12. März umstehenden Jahres wegen verschiedener die Prager Judenschafft concernireuder passuum gepflogenen Concessio auf die gedanken gerathen und nach reiffer der Sachen Ueberlegung für gut befunden hat, daß gleich wie die ehemalige wegen der Anlaag und Classification derer Prager Juden entstandene Zankereyen und häuffige Klagen durch dar saluberrimum medium ver PerdonSverpachtung gänzlich kassiret worden, Alßo auch die ratione der Prager Jüdischen wähl sich gemeinlich erhebende Eactiones Zwistigkeiten und gravamina gedrücket und eine beharliche tranquilitSt sowohl zu ihrer der Judenschafft selbsteigenen alß auch der gemein weesen Nutzen stabiliret mithin um Lessen Zweck zu erreichen die Jüdische wähl Aufgehebl und wie bey denen Christen treulich ein beständig und perpetuirlicher Magistrat constituirt werden könte und dieses zwar principaliter darumben, weilen mehr besagte Wahl ohne dem schon durch die Perdonsverpachtung und derentwegen immermehr cessirender Classification der Prager Juden, welche sonsten jedesmal als ein necessarium Antecedens vor der Election tractiret und umgerichtet werden missen, in praecipuis substaniialibus eine große Veränderung bekommen und dahero alß eine Consequenz auch gar füglich zu kassirea stunde, zugeschweigen, daß auf solche weisse nicht allein die hierbei, und bey denen durch etliche Wochen lang gedauerte wähl actibus auf die geschwohren Schreiber, Jüdische Ruffer, Soldaten und sonst aufgewendete große doch dabey unnöthige sumptus ins künfftige zur Erspahrung kommen, sondern auch die Juden, wann sie seheten, daß sie singulis trienniis nicht zu deren Ambteru durch die vormahls bey ihnen in zwung (?) gegangene factiones und feindliche Colludirungen gelangen konten; sondern entweder den Todesfall eines auß den Jüdischen Eltesten und anderen Beamten oder aber die in andere weisse sich ereignete Erledigung dieses oder jenes jüdischen officy erwarthen und solches durch eigenes wolverhalten meritiren müsse von selbsten schon acquiesciren unßere Cameral und Justizmittel vor dem vielfältigen Anlauf der Juden entübriget mithin bey der Pragerischen Judenschafft aller in behöriger Ruhe und Tranquilität, als welche wir gnädigst intendiren, verbleiben werde. Alß verordnen setzen und wollen ein vor allemal hiermit gnädigst, daß hinfüro die sonst gebräuchlich gewesen Prager Jüdischen Wahl nicht mehr vorgeuohmen, sondern ein beständig und perpetuirlicher jüdischer Magistrat constituiret, folgsam zu diesem Ende die dermalen in deren Ambtern sitzende und zugleich bey nächst voriger wähl rechtmässig und ordentlich elegirte Elteste, Beysitzern, und geringe Bediente, in soweith solche durch