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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-21 · Heft 17 (21.4.1863) · p. Seite 255

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 17 (21.4.1863)
Date
1863-04-21
Page
Seite 255 (sequence 3)
Language
German
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255 Verfassers ein doppeltes. Man wird es von jetzt ab de» Inden nicht verübeln, wenn sie dem Iüdischdeutschen als einem rein geschichtlichen Gegenstände ihre Aufmerksamkeit zuwenden und das in ihm gelegene historische Moment in immer helleres Licht zu stellen suchen werden — ohne daß hiermit die Bemühung, jenes Idiom immer mehr aus der lebenden Welt zu schaffen und durch Unterricht, Erziehung und Beispiel seine Kenntniß aus der jüdischen Jugend zu verdrängen, sich mindern darf. Zur Geschichte Des jüdischen Gemeindewesens in Prag. Von G. Wolf in Wien. Im Jahrbuche von Wertheimer und Kompert 1862/3 berichtete ich einiges über diesen Gegenstand und schloß, daß Kaiser Rudolf auf der Einstimmigkeit bei der Wahl der Rabbinen und Eltesten in Prag bestand. Ich bemerkte ferner, daß in Folge eines Beschlusses hervorragender Rabbiner die directen Wahlen in indirecte umgewandelt wurden. Es sollte jedoch noch ärger kommen. Die Streitigkeiten in der Gemeinde horten nicht auf. Alles drängte sich zum Amte eines Vorstehers und zwar ging dieses Drängen öfters aus den unlautersten Motiven hervor und wurden auch die unlautersten Mittel angewandt, um zum Ziele zu gelangen. Es bildet überhaupt die Verwaltung des jüdischen Gemeindewesens von Seiten der jüdischen Vorsteher eine schmachvolle Partie der Geschichte unseres Volkes. Man opferte die Privatehre und die Ehre des Volkes, um die Ehre zu haben Gemeindevorsteher zu sein. Freilich war mit dieser Ehre auch gewissermaßen ein materielles Einkommen verbunden. Die Gemeindevorsteher erhielten zwar keine Besoldung, da die Vorsteher aber die Steuern zu bemessen und sie einzukassiren hatten, so war es ihnen leicht, ihren Säckel und den ihrer Verwandten und Freunde zu schonen, die eingegangenen Gelder bis zur Zeit der Ablieferung zu Privatzwecken zu verwenden rc. Manche gingen so weit und vergriffen sich an dem Gelde und mästeten sich von dem Schweiße ihrer Brüder. Die Klagen der Gcmeindemitglieder gegen die Vorsteher nahmen von Jahr zu Jahr zu und im Jahre 1703 sah sich Kaiser Leopold genöthigt eine neue Ordnung festzustellen. Der Vorstand der Gemeinde, aus 27 Personen bestehend — 5 Elteste, 5 Gemeindeelteste und 17 Beisitzer (letzere waren zur Beförderung der Gerichtspflege) — sollte nicht mehr aus freier Wahl der Gemeindemitglieder hervorgehen, wie es das jüdische Gesetz fordert und wie es bis dahin üblich war; sondern derselbe sollte als beständiger und perpetuirlicher Magistrat bestehen. Wenn ein Mitglied starb oder freiwillig austrat, so konnte sich der Vorstand ergänzen, d. h. der Vorstand schlug der böhmischen Kammer drei Individuen vor und diese wählte eines derselben. (Einen ähnlichen Vorgang fetzt den Vertrag zwischen den Juden und dem Bischof Emerich von Worms vom Jahre 1312 fest. S. unter: Zur Geschichte der Juden in Worms. S. 4.) Die böhmische Kammer wurde überdies beauftragt, alle drei Jahre eine Untersuchung über das Gebühren des Vorstandes zu pflegen. In solcher Weise wurde die Autonomie der jüdischen Gemeindemitglieder zu Grabe getragen. Indem wir das betreffende Document folgen lassen, können wir uns nicht enthalten folgende Bemerkung zu machen. Die neuere Zeit hat uns nicht blos ganz oder theilweise von äußerem Drucke befreit; sie hat uns auch von dem innern Drucke, der auf uns lastete, erlöst, und wenn auch da und dort Vergewaltigungen von Seiten eines jüdischen Gemeindevorstandes Vorkommen, so weit gehen sie doch nicht wie früher, und die Neuwahlen und die Oeffentlichkeit sind ein Correctiv gegen übermäßige Ausschreitungen. Das Document lautet: Leopold. Liebe Getreue, in waß für langwiehrige Strittigkeiten, Zanck und Unordnungen die Pragersche Judenschafft hierüber von wegen ihrer Anlaag und Classification verfallen sehe und welcher gestalten selbte deßwegen von einem Jahre ins andere verschiedene große Steuer- und Contributionsresten zu Unßern und des Publici Verdrieß erwachsen lassen, auch dann mehere vielfältige Executiones zu ihren selbsteigenen Schaden über den Halß gezogen, mithin« sich jemehr und mehr in die Schulden und zwar fast ohne Hoffnung jemahlen herauß eluctiren zu können vertieffet habe, solches ist nun auch ohnehin schon zur genüge gehorsamst (?) bekandt, gleich wie nun aber Ließen bey der Pragerischen Judenschafft eingerissenen übell durch die zwischen unßerer k. Hofkammer dann denen Pragerischen Juden Prims8 Samuel Jsac Sachsel und Wolf Frankel, den 6. Apr. des nächst abgerückten 1702t. Jahres auf 3 I. lang höchst ersprißlichen ge- 17*

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