Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 16 (14.4.1863)
- Date
- 1863-04-14
- Page
- Seite 248 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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248 nister in den Fachern, in Welchen das Gesetz von 1847 die Anstellung der Juden erlaubt, in einem so dringenden Falle nach, während er eine dessallsige Statutenveränderung der Königsberger Universität abschlägt. Von der Verfassung ist dabei gar nicht die Rede. Die Redaction.) Smyrna, 26. März. Die Veranlassung zu dem Pöbelexceß gegen die hiesigen Juden erzählt die „Wiener Generalcorrespondenz" in ähnlicher Weise, wie wir in vor. Nr. thaten. * Pesth, im April. (Privatmitth.) Kaum hatte sich das Gerede über das Memorandum des Dr. Meisel gelegt, als sich schon ein neuer Sturm über sein Haupt ergoß. Er hatte auf die Anfrage eines Advocaten folgendes kurze Gutachten gegeben: „Auf Verlangen wird hierdurch bestätigt, daß kein Israelit einen Eid vor Gericht leisten darf, wenn nicht ein Rabbiner vorher eine Verwarnung an den Schwörenden gehalten hat und ihm auch den Eid selbst abnimmt unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen". — Mit einer fessellosen Wuth fiel nun, als dieses Gutachten in der jüngsten Zeit bekannt geworden, die österreichische jüdische Presse über Meisel her, und beschuldigte ihn den Eid more judaico wieder heraufbeschwören und überhaupt die alten aufgedrängten Eidesbelästigungen rechtfertigen zu wollen. Sie fluthete von einem Geifer über, der unter keinen Umständen zu entschuldigen ist, und erwies abermals, daß es ihr nur um Skandal, nicht aber um die heilige Sache des Judenthums zu thun ist, weil sie aus jenem Vortheile zu ergattern glaubt. Jetzt erklärt Meisel in dir. 75 der „Ungarischen Nachrichten", daß er nur von einem an einem Procefie Betheiligten befragt worden sei, ob das noch zu Recht bestehende „Landesgesetz" durchaus die erwähnten Formalitäten fordere? und er habe nur antworten wollen, daß noch kein neueres zeitgemäßes Gesetz jene Formalitäten aufgehoben habe, daß vom mosaisch-rabbinischen Rechte gar nicht die Rede gewesen und er selbst ein Gegner dieser die Juden beschimpfenden Eidesformen sei. Wir geben dies hier als nackte Thatsache ohne in eine weitere Beurthellung einzugehen. Aus Ungarn, 1. April. (Privatmitth.) Das Meisel'sche Memorandum, welches bekanntlich auf die immermehr und mehr überhand nehmende Entsittlichung der Israeliten Ungarns seinen Hauptschwerpunkt legte und so wett es in die Oeffentlichkett drang nicht nur höheren Orts ein Landrabbinat befürwortete, sondern auch die Gemeindeverwaltung zum Gegenstand einer Erörterung machte, hat die Wiedereinsetzung des 1860er Vorstandes der Pesther Cultusgemeinde und die Zurücktretung des rühmlichst bekannten Vorstehers Dr. med. Hirschler in seinem Gefolge. Wie wir aus competenter Quelle wissen, ist hiermit der sehnlichste Wunsch des Herrn Rabbinen I)r. Meisel in Erfüllung gegangen, nachdem bei Einführung des Provisoriums Hr. Dr. M. einen ähnlichen Wunsch bei dem Königl. Commissär v. Capy äußerte und die Erfüllung seiner Wünsche bis vor Kurzem nur an der Energie Sr. Excellenz des Hofkanzlers schetterte. Die Orthodoxie Ungarns hat pro forma eine Schwenkung nach links gemacht und in der Person des Hrn. Rabbinen Fischmann in Klausenburg*) einen Prediger (Magid) in Preßburg ernannt. Ob durch Anstellung eines hyperorthodoxen Mannes, der, wenn auch noch nicht ein ganzer Robbe, doch ein Liebling sämmtlicher Chassidim Ungarns, der Intelligenz Preßburgs genügen wird, müssen wir der Zukunft überlasten. Da der gewesene Vorstand in Pesth mit dem Plane umging, einen magyarischen Prediger in der Hauptstadt des Landes anzustellen, die Orthodoxie jedoch sich in der jüngsten Zeit mit Herrn Dr. Meisel ausgesöhnt zu haben scheint, so dürfte der neue Vorstand dem Beispiele Preßburgs folgend uns bald in der Hauptstadt des Landes mit einem der neuorthodoxen Schule angehörenden Manne beehren, und sind diesesmal die Blicke nach Eisenstadt gerichtet. — Die in dieser Woche erschienene Nr. des Magyar Israel ita ist polizeilich confiscirt worden. — Seit dem Provisorium haben die judenfteundlichen Beziehungen im Magyarenlande noch keine sonderlichen Fortschritte gemacht, wenn auch nicht in Abrede gestellt werden kann, daß bei der jüngsten Conferenz unter dem Vorsitze des Landesrichters Hrn. v. Abony 4 Israeliten (*/« der Versammlung) zugezogen waren. So hatten wir vor Kurzem in der Hauptstadt eines nördlichen Comitates ein Schauspiel eigenthümlicher Art, welches die Israeliten in nicht geringe Angst versetzt. Wenn wir einestheils das Fangen, so nennt man bei uns das gewaltsame Wegsühren heimathsloser Individuen zum Assentplatze, für ungerecht und nicht in der Gesetzgebung als begründend erachten, so muß es andererseits den Vaterlandsfteund empören, wenn er diese Ungerechttgkeit theils auf Jünglinge und Männer ausgedehnt sieht, die bereits schon vor *) Rebbe Feisch.