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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-14 · Heft 16 (14.4.1863) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 16 (14.4.1863)
Date
1863-04-14
Page
Seite 247 (sequence 11)
Language
German
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247 Es war somit das schöne Resultat, wie der Vorstand sagt, „daß ohne Beihilfe der executiven Behörden, ohne Drohung, ohne ernstlichen Streit, blos durch unser freiwilliges Handeln die große Summe der Cultusbeiträge erzielt worden ist." Nicht minder vernünftig ist die Ansicht des Vorstandes über die Ausgaben. Er sagt: „Es muß jedem, der nur halbwegs mit den Bedürfnissen einer jährlich an Seelenzahl wachsenden Cultusgemeinde vertraut ist, einleuchten, daß die Ausgaben für die verschiedenen Anstalten in einer steten Zunahme begriffen sind. Aufgabe der Verwaltung kann es demnach auch nicht sein, die Berechtigung einer solchen Zunahme zu negiren, denn das käme den Negiren der anzustrebenden Zwecke gleich; allerdings aber mit Aufgebot aller Wachsamkeit dahin zu streben, daß jeder unnöthige Aufwand vermieden, eingerissene Mißbräuche abgeschafft und vor allem keinerlei Verschwendung von Gemeindegeldern geduldet werde." Der Pesther Vorstand blickt aber auch über das Weichbild seiner Gemeinde hinaus. Er spricht sich hierüber folgendermaßen aus: „Bei dem gänzlichen Mangel eines gesetzlich begründeten Ausdruckes für die unleugbare Zusammengehörigkeit und Solidarität der Gemeinden des Vaterlandes, ist der Verband unter ihnen derzeit nur ein äußerst lockerer, der sich höchstens in gelegenheitlichen amtlichen Dienftfreundlichkeiten, in Anfragen und seltenen Mittheilungen kund giebt. Als dahin einschlägige Beispiele dienen die oben erwähnten von uns geleisteten Beiträge zum Aufbau von abgebrannten Bechäusern, dahin gehört die Versendung unserer Rechnungsausweise und Budgetvorlagen, anderer von uns erbetenen Actenstücke, sowie etwaige Aufklärungen behufs zu erledigender Stipendien oder anzustellender Beamten." Seine Stellung zu den Staatsbehörden kennzeichnet er in folgender Weise: „Die Thatsache, daß die gegenwärtige Gemeinde-Verwaltung seit bald anderthalb Jahren in ungestörter Ruhe an die Lösung ihrer schwierigen Aufgaben gehen konnte, beweiset mehr als alles Andere, daß unser Verhalten die Zufriedenheit der hohen Behörden erworben haben muß. In der Thal war die stete Beobachtung der bestehenden Landesgesetze, so wie jeder an uns ergangenen Weisung die fortwährende Richtschnur unseres Vorgehens. Der Berührungspunkte mit den Behörden selbst waren übrigens nur äußerst wenige. Was die Würde der Religionsgemeindc stets verlangt hätte, was aber leider bisher von unseren Glaubensgenossen so häufig über die scheinbaren Vortheile des Augenblickes vergessen worden ist, das haben wir uns vor Allem angelegen sein lassen: nämlich jeden Anlaß vermieden, den weltlichen Arm der Vorgesetzten Behörde zur. Schlichtung innerer Angelegenheiten in Anspruch zu nehmen. Der nur zu gerechte Vorwurf, den man so oft aussprechen hört, daß alle Aemter mit specifisch jüdischen Beschwerden und Streitigkeiten überbelästiget sind, er kann uns nicht treffen; — wenn Ordnung und Friede unter uns herrschen, so ist es unser eigenes Verdienst; wenn wir über reiche Einnahmsquellen verfügen, so sind es Frömmigkeit und Einigkeitssinn, die sie uns öffnen; wenn wir die Hoffnung hegen, edle Ziele zu erreichen, so stützt sie sich nicht auf eine äußere Macht, sondern auf das Vertrauen und die Gesinnungsgleichheit der Gemeinde." Alles Dieses vollbrachte der Vorstand ohne ein von der Staatsregierung bestätigtes Statut, da dieses noch immer von der Oberbehörde nicht herabgelangt ist. — Hier haben wir einmal ein Actenstück, das nach allen Seiten hin auch der schärfsten Kritik keine Blöße zeigt, sondern von dem wir nur wünschen können, daß es dauernd die Richtschnur für die Pesther Gemeinde bleibe und von allen Gemeinde-Borständen beherzigt werde. 9t a t v a Berlin, l. April. (Privatmitth.) An die hiesige Universität ist für den seit langer Zeit unbesetzten Lehrstuhl für Geschichte der Medicin jetzt ein Arzt aus Danzig, Dr. Hirsch, als ordentlicher Professor berufen worden. Hirsch, welcher gleich zum ordentlichen Professor ernannt wird, ist jüdischer Religion. Diese Ernennung liegt noch innerhalb der Gränzen des 8. 2 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden, vom 23. Juli 1847, ist also kein dem Art. 12 der Verfassungs- Urkunde gemachtes Zugeständniß des Hrn. v. Mühler. — (Das heißt: da die Statuten der Berliner Universität keinen Paragraphen enthalten, welcher die Berufung jüdischer Professoren verbietet, so giebt der Mi- 16**

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