Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 16 (14.4.1863)
- Date
- 1863-04-14
- Page
- Seite 245 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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245 am 11. December 1860 Ihre Habilitation auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847, so wie des Beschlusses des Generalconcils vom 31. Januar 1848 und endlich deS Ministerialerlasses vom 14. Juli 1848 bei dem Herrn Curator beantragt. Sie hat hierauf, da sie abschläglich beschieden wurde, von neuem eine Modification des §. 105 der allgemeinen Universitätsstatuten beantragt, welche auch in den Sitzungen vom 10. Januar und 12. Mai 1862 mit großer Majorität angenommen wurde, jedoch von Sr. Excellenz dem Hrn. Minister v. Mühler unter dem 6. März 1863 abgelehnt worden ist. Der Herr Minister sagt in dem vorerwähnten Schreiben: „er habe diese Anträge (vom 10. Januar und 12. Mai 1862) einer sorgfältigen Prüfung unterworfen und alle dabei in Betracht zu ziehenden Verhältnisse reiflich erwogen, dabei aber die Ueberzeugung gewonnen, daß nach keiner Seite hin ein Bedürfniß zu der vom Generalconcil befürworteten Aufhebung der angeführten Bestimmung der Universitätsstatuten anzuerkennen sei; er es sich daher versagen müsse, den Anträgen des Generalconcils Folge zu geben" u. s. w. — Königsberg, den 26. März 1863. Die medicinische Facultät. v. Wittich, z. Z. Decan. Oesterreichischer Kaiserstaat. Bonn, 27. März. (Privatmitth.) Soeben kommt uns als Druckschrift der „Generalbericht, erstattet in der am 6. Jänner 1863 abgehaltenen Generalversammlung der Pesther israelitischen Cultusgemeinde von dem Präses des Gemeindevorstandes Di*. Ignatz Hirschler" zu, welcher Bericht wohl verdient, eine ausführliche Besprechung hier zu erhalten. Es sind in der That die edelsten und richtigsten Grundsätze, von welchen dieser Bericht basirt und durchdmngen wird, und daß es hier auch eine Verwirklichung der besten Ansichten galt, beweisen die angeführten Thatsachen. Wie nothwendig aber auch ein solcher Vorstand für die Gemeinde in Pesth war, geben die Hinweisungen auf den bisherigen Zustand der Gemeindeanstalten zu erkennen, die zu beseitigen einer einjährigen Wirksamkeit unmöglich war, deren Besserung aber energisch angebahnt worden. — Zum Beginn hebt der Bericht hervor: „Von allen Veränderungen, welche vor bald anderthalb Jahren in dieser Cultusgemeinde stattgefunden haben, ist die bedeutendste und bildet den eigentlichen Kern derselben die festgestellte Norm, daß der leitende Ausschuß wenigstens ein Mal des Jahres Rechenschaft zu legen hat vor den gewählten Vertretern der Genossenschaft. Nicht mehr sind es Wille und Einsicht des Einzelnen oder weniger Personen, welche endgiltig entscheiden, wo es sich um Vermögen und Ansehen, um materielle und sittliche Interessen der Gemeinde handelt; diese selbst durch das Organ der General-Versammlung prüft und beschließt und setzt jedem denkbaren Uebergreifen von Personen oder Koterien heilsame Schranken." Den gottesdienstlichen Anstalten räumt der Bericht die erste Stelle in der Fürsorge einer Cultusgemeinde ein und sagt hier: „Von dem Grundsätze geleitet, daß das Rabbinat vorzüglich berufen ist, in allen Fragen aus diesem Gebiete nicht nur den Impuls sondern auch für alle Unternehmungen die maßgebende Richtung zu bieten, waren wir stets darauf bedacht, jedwede, wenn auch noch so unbedeutend scheinende Einrichtung nur in völliger Uebereinstimmung mit dem genannten Collegium ins Werk zu setzen. — Vermöge ihrer Bestimmung sind gottesdienstliche Anstalten keiner häufigen oder eingreifenden Umgestaltungen fähig, und war es auch nur unsere Ausgabe, die Ordnung auf diesem Gebiete zu festigen, die Würde der Gotteshäuser durch äußeres Zuchun nach Kräften zu erhöhen." In Pesth giebt es bekanntlich jüdische Gotteshäuser des alten und eines verbesserten Ritus. Der Vorstand sagt hierüber: „Wir zählen es zu den befriedigendsten Ergebnissen unserer Bestrebungen, daß es uns gelungen ist, die brüderliche Eintracht zwischen den Besuchern von Tempel und Synagoge, die so lange Zeit ernstlich bedroht, wo nicht gestört war, und wie wir hoffen, für immer herzustellen. Nicht eine größere oder geringere Zahl von Neuerungen giebt nach unserem Dafürhalten den rechten Maßstab für den Grad der Ausilärung eines Gemeinde-Vorstandes; wir erblicken ihn aber in der Herstellung des Friedens, im Wecken und Erhallen wahrer Duldsamkeit und Verträglichkell unter den Glaubensbrüdern bezüglich ihrer Ansichten über äußere Anstalten der Gottesverehrung." — Einzelheiten übergehend, heben wir die Klage des Berichts über die schlechte Beschaffenhett der Schulgebäude und die Unmöglichkeit, schon jetzt Abhülfe zu schaffen, hervor, und fährt der Vorstand fort: „Der jämmerliche äußere Zustand unserer Unterrichts-Anstalten hat aber die bei denselben wirkenden Lehrer nicht 16