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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-14 · Heft 16 (14.4.1863) · p. Seite 240

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 16 (14.4.1863)
Date
1863-04-14
Page
Seite 240 (sequence 4)
Language
German
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240 Herr Reg.-Rath Hungerbuhler ist auch dafür und stellt sogar den Antrag, nicht einzutreten, trotz vorgängigem gegentheiligem Beschluß. Der Hauptgrund sei der im Werden begriffene Handelsvertrag mit Frankreich. Die Abgeordneten in Paris haben die Conditio sine qua non des Kaisers, „freie Niederlaffung der Juden", unbedingt concedirt, und seien von allerhöchster (!) Seite unterstützt und autorisirt worden. (Die allerhöchste Seite ist wahrscheinlich beim Bundespalaft in Bern.) Wenn die Bundesversammlung so etwas beschließt, was wollen wir dann machen? — Wir können dem Volke dann wenigstens sagen: wir müssen — gehorsamen — der Bundesgewalt. Jetzt aber, wenn wir es von uns aus thun, was wird dann? Jetzt müssen wir nicht. Und das Volk — ist wahrscheinlich dagegen! Wozu soll also ein Vorgehen jetzt dienen? Denn man muß nicht vergessen, daß an der Niederlassung der schweizerischen Juden die Niederlaffung auch der französischen, italienischen und nordamerikanischen Juden hangt und mit der Niederlassung der schweizerischen Juden auch ihr politisches Stimmrecht in cantonaleu und schweizerischen Angelegenheiten gegeben ist, und — die freie Religionsausübung der niedergelassenen Juden. Er stimmt dann aber nicht für den Commissionalantrag, sondern für den Vorschlag des Regierungsrathes, welcher mit der Niederlassung noch nicht auch den Erwerb des Grundbesitzes u. s. w. gewahrt. Hr. Oberst Bernold sagt: Da trete er immer ein. Diese Frage müsse von den Christen einmal erledigt werden, wir sollen sie erledigen, wenigstens bei uns. Wir Christen suchen alle Völker auf, um Freundschaftsverträge abzuschließen, bei allen Nationen und Religionen. Und wir sollen den Juden nicht einmal freie Luft gewähren! Wir, die wir die Kirche nach der Ordnung Melchisedechs haben, ein Pfropfreis sind auf ihrem alttestamentlichen Baum. Würde man uns so zurückstoßen, wie wir Christen die Juden zurückgestoßen, so würden wir auch curios. Für Eintreten. Hr. Baumgartner erklärt, der Canton St. Gallen sei einer der ersten gewesen, welcher die Juden tolerant behandelt. Auch habe der Berfaffungsentwurf von 1860 die Toleranz-Bestimmungen ebenfalls enthalten. Der Kleine Rath von 1859/61 habe die Sache auf dem Gesetzgebungswege frisch zur Hand genommen, wahrend es früher nie geschehen. Aber der wesentliche Unterschied bestehe, daß der Regierungsrath, resp. Kleine Rath nicht so weit gehe wie die Commission, in Beziehung nämlich auf den freien Verkehr und auf die Consequenz des Stimmrechts. Mit den schweizerischen Juden nehmen wir alle Juden von Frankreich, Italien, Amerika auf; die Christen von ganz Deutschland und der ganzen Welt bleiben ausgeschlossen! So lange die Gesetzgebung gegen die Christen nicht abgeändert wird, soll man diejenige wegen der Juden wenigstens nicht im Sinne der Commission ändern. Hr. Kmdt. Kirchhofer verlangt, daß man den Juden die Möglichkeit gebe, Bürger zu werden. Hr. Gmdam. Kuhn von Degersheim will sogar das Erziehungsdepartement einem Juden übergeben. Hr. RR. Müller erklärt: Toleranzpredigten bedürfe es nicht. Es sei ein Unterschied zwischen den Verhältnissen in Aargau und St. Gallen. Wenn man wolle, daß das Volk nicht zum Veto getrieben werde, so solle man den Gemeinden keinen Zwang auflegeu. Stimmt für den regierungsräthlichen Antrag. In der Abstimmung werden die Anträge des Kleinen Rathes im Wesentlichen angenommen. Auch der Erwerb von Grundbesitz, Hausern und Liegenschaften wird den Juden gestattet. Die Niederlaffung von schweizerischen Israeliten soll keiner Bekräftigung durch den Regierungsrath unterliegen, und das Gesetz wird mit 103 gegen 6 Stimmen angenommen. — Dcr jüdisch - deutsche Dialect vom cutturhifiorischen Standpunkte. Hi.*) Mag es auch durch die Geschicke des Hebraerstammes gefördert worden sein, sicher muß es doch in dem ursprünglichen Geiste desselben angelegt gewesen sein, daß er, wie sonst keine Völkerschaft des Alterthums, befähigt war, sich fremder Sprachen zu bemächtigen, sie volksthümlich sich anzueignen und mit seiner Sprache zu amalgamiren und dadurch ganz eigenthümliche Sprachproducte hervorzubringen, die zwar der Correctheit ermangeln, aber desto origineller sind. Wir sprechen hier natürlich nicht von den Studien der Gelehrten und deren Schöpfungen, sondern vom Leben des wirklichen Volkes und was aus demselben hervorgetrieben ward. Im Alterthume waren es die Römer allein, welche sich spater in allen geistigen Strebungen dem griechischen Genius un- *) S. Jahrg. 1862 S. 734, 1863 S. 4. 17.

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