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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-04-14 · Heft 16 (14.4.1863) · p. Seite 239

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 16 (14.4.1863)
Date
1863-04-14
Page
Seite 239 (sequence 3)
Language
German
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239 Hr. Van Humbeek und Hr. Bara (beide liberal) bringen zur Sprache, daß die Schweiz also inquisitorische Mittel anwenden werde, um sich der Religion eines belgischen Bürgers zu vergewisiern. Hr. Fröre-Orban, Finanzminister. Mit der Doctrin dieser Herren könnten wir also weder mit Rom, noch mit Frankreich, überhaupt mit keinem Staat, der nicht unsere constitutionellen Principien hat, einen Vertrag schließen. Ich betrachte es als sehr gesährlich, in unserem Parlament über die Institutionen anderer Völker zu discutiren; denn man könnte sich vereinigen, wie schon früher, und dann finden, daß unsere Institutionen viel zu liberal sür Europa sind. Der Belgier hat das Recht, eine Religion oder keine zu haben. Wenn man in der Fremde sich darnach erkundigt, so dars er nur den Schutz des belgischen Gesetzes anrusen. Der Berichterstatter, Graf Goblet, bemerkt, es werde doch wohl noch erlaubt sein, über die Behandlung unserer Angehörigen in der Fremde, über die natürlichen Rechte zu discutiren, da man doch über Zucker und Kassie auch discutire. Bei der Abstimmung wird der Handelsvertrag mit 66 Stimmen gegen eine und eine Stimmenthaltung (die des Hrn. Hymans, des jungen talentvollen Deputirten) angenommen. (Das Resultat ist also: daß die belgische Regierung sich aus die in dieser Angelegenheit von Frankreich zu erwartenden Bestimmungen verläßt, um diese dann der Schweiz gegenüber auch sür sich zu fordern. Die Redact.) Paris, 30. Marz. Tie Pariser „Patrie" bespricht in einem Leitartikel den französischen Handelsvertrag mit der Schweiz und kommt schließlich auch die Judenfrage an die Reihe. Sie verlangt selbstverständlich, daß die in mehreren Cantonen noch bestehenden Beschränkungen und Judengesetze, als dem Geiste des 19. Jahrhunderts und einem freien Lande wie die Schweiz durchaus widersprechend, aufgehoben und die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Consession ausgesprochen werde. Endingen, 29. März. Während einerseits jeder Vernünftige weiß, daß die Bundesbehörden verpsiichtet sind, die Israeliten in ihren durch Volksvertreter und Großrathsbeschluß bedrohten Rechten zu schützen, und überzeugt ist, daß der Kampf der Mannlipartei gegen uns mit einer völligen Gleichstellung der Israeliten endigen muß, strebt der Ultramontanismus mit Hülfe seiner Mannli die Judensiage über den Canton hinaus in die Gauen sämmtlicher Eidsgenoffenschaft hinüber zu verpflanzen. Schon beginnt das Rabengekrächs sich gegen die in den schwersten Zeiten bewährten Bundesinstitutionen zu erheben und soll auch die „Judensiage" zu diesem Zwecke herhalten. Der Mann mit den drei schwarzen Fingern erhebt seine Drohungen auch gegen die Bundesbehörden mit der Zahl 50000, (so viel Bürger können eine Abstimmung über die Frage verlangen, ob die Bundesversasiung revidirt werden solle oder nicht). Es wird ihm wohl nicht so leicht sein, die Eidsgenossenschaft aus den Fugen zu bringen. Aber die Liberalen haben die Ausgabe wach zu sein. Possierlich nimmt sich das diesjährige Fastenmandat des Bischofsverwesers gegenüber dem Benehmen und Treiben der Ultramontanen aus, die ja vorgeben, allein gute Katholiken zu sein. Er erklärt nämlich, daß das Christenthum die Verbrüderung mit den Juden fordere. Sr. Bei dem Schlüsse dieses Artikels erhalten wir ein Referat über die „Außerordentliche Sitzung des Großen Rathes zu St. Gallen," in welcher am 27. u. 28. März über die Rechte der Juden debattirt und in sehr günstiger Weise Beschluß gefaßt ward. Wir heben das Wichtigste aus dem Berichte hervor. Hr. Canlonsrichter Höfliger referirt als Berichterstatter der Commission über den Gesetzesvorschlag betreffend Aufenthalt und Niederlassung der Juden. Es wird die Botschaft des Kleinen Rathes (von 1859/61) verlesen. Hr. Höfliger zöge vor, daß das Gesetz, so lange verschoben, noch weiter zurückgelegt worden wäre, weil entweder auf dem Concordats- oder auf dem Bundesversassungsrevisionswege allgemein eine Aenderung in Aussicht stehe. Spricht sich für Gewährung der Niederlassung aus und glaubt, sie werde namentlich auch im finanziellen Interesse des Cantons liegen; da eine Anzahl Juden in St. Gallen seien, welche einen ausgedehnten Großhandel treiben, aber Dank den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen dem Staate Nichts versteuern. Auch komme man mit Verweigerung der Niederlassung gegenüber den Juden nur in Conflict mit anderen Cantonen und befreundeten Staaten, wie Frankreich, England, Nordamerika. Auch sei der Gemeinderath stets die Stelle, welche füglicher über solche Dinge entscheiden könne als die Gemeinden, wo die Sache in der Regel von der momentanen Laune abhänge. Gefährde sei nirgends für den Canton. 16*

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