Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1863)
- Date
- 1863-04-07
- Page
- Seite 231 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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231 chen Unsinn zu sprechen. Jehle sagte z. B. es sei noch der Beweis zu leisten, daß die Juden Ortsbürger seien, ja sie seien nicht einmal Schweizerbürger. Fremde (!) dürfen nicht als Schweizerbürger angenommen werden, sie seien denn aus ihrem früher« Staatsverbande entlassen worden. Die Juden aber können keine Entlassung aus ihrem srühern Staatsverbande Nachweisen. Baldinger, der am 15. Mai für Emancipation gesprochen, opfert seine Ueberzeugung dem Volksveto, glaubt aber, die Juden werden sich an dieBundesbehörde wenden und sie werden Recht bekommen und dann werde der Große Rath doch keine Bundesrevolution machen. Nur in einer Behörde, deren Mehrzahl auf's Commando der „Botschaft" horcht, kann solches Gewäsch den Sieg davon tragen. Doch das ist ein trauriger Sieg, wo nur die Maffe über die Intelligenz herrscht. Wahrlich es spricht genug für unsere Sache, wenn man weiß, daß Männer, wie Herr Herzog, Landammann Schwarz und Landammann Welti mit allen ihren Gesinnungsgenossen sammt und sonders für uns stehen. Ihre herrlichen und gediegenen Reden fanden keinen Anklang. Denn die Botschastlerpartei bildete seit jüngster Zeit Lei allen Principiensragen eine gegen alle Vernunstgründe undurchdringliche und darum unüberwindliche Phalanx. Eben so wenig wurde den Weisungen des BundeSrathes Gehör gegeben. Dieser erklärte mehrmals durch das Organ der aargauischen Regierung, er werde nie zugeben, daß die den Juden von den Bundesbehörden zugesprochenen Rechte verletzt werden. Und die Stimmfahigkeit ist ein durch den Bundesbeschluß vom 24. Sept. 1856 den Israeliten, ich möchte sagen verbrieftes, Recht, das sie seither bei den eidsgenössischen Wahlen und seit dem 15. Mai 1862 auch bei cantonalen ausüben. Auch die Erllärung des Bundesrathes gegenüber der aargauischen Regierung, nachdem diese den hier in Rede stehenden Gesetzesvorschlag präsentirte, es sei dieser Vorschlag das Minimum, was den aarg. Israeliten zu Theil werden müsse, fand bei den Botschastlern keine Rücksicht. Es ist der Beschluß von dem 12. März für den Aargau um so schmachvoller, als es eine Auflehnung gegen einen Bundesbeschluß ist, den der Aargau seiner Zeit selber hervorgerufen und erwirkt hat. Doch wo und wann hat die Pfaffenpartei nach der Ehre des Vaterlandes gefragt?! Dreifus. Italien. Aus Oberitalien, 15. März. (Privatmitth.) Daß die Angelegenheit in Ferrara noch lange nicht so günstig geordnet ist, wie in den Zeitungen, auch in der Ihrigen, gemeldet worden, ersehen Sie aus einem eindringlichen Leitartikel in der gestrigen Gazz. deJ Popolo von Turin. Darin wird berichtet: Bedrängte Umstände bestimmten eine arme Frau von Lugo, mit ihren beiden unmündigen Knaben in die Catechumenen von Ferrara zu treten. Nach einigen Wochen wurde die Sache ruchbar und der Rabbiner von Ferrara sammt Gemeindevorstehern verlangten mit der Frau sprechen zu dürfen, um sich zu überzeugen, ob denn wirllich Ueberzeugung oder bloße Armuth sie zu dem Schritte bewogen, ihrem Glauben abtrünnig zu werden. Dem Gesuche wurde nicht willfahrt. Man wendete sich an den königl. Procurator, welcher vorgab, kein Gesetz berechtige die geistliche Obrigkeit zur Herausgabe der betreffenden Personen zu zwingen. Der Quästor, welcher hierauf angegangen wurde, verordnete, die Frau mit den Knaben in eine weltliche Bersorgungsanstalt zu bringen. Die Frau erllärte ihre Reue und kehrte in ihre Heimach zurück. Ihre Forderung, auch die Knaben mitnehmen zu dürfen, wurde abschlägig beantwortet. Unterdessen verkehrten die Knaben unaufhörlich mit den Geistlichen und wurden trotz auderweitiger Verfügung des königl. General-Procurators von Bologna wieder in die Katechumenen gebracht. Anfangs Februar erhielt die Mutter ein sehr liebevolles Schreiben von ihren Kindern, worin sie ersucht wird, sich zu ihnen nach Ferrara zu begeben, ihr Wiedersehen werde durch Regierungsorgane geschützt und durch Gegenwart eines Rabbiners vor allen Nachstellungen gesichert werden. Die arme Frau ging in die Falle; in Ferrara angelangt, ward der Rabbiner von ihr entfernt; sie allein ward ins Sprechzimmer ausgenommen und seit damals ist von ihrem Erscheinen keine Spur. Erwähntes Volksblatt schließt nun seinen Artikel mit einer energischen Aufforderung an die Minister des Innern und der Justiz, es möge diesem constitutionswidrigen, ungesetzlichen Scandal ein Ende gesetzt, und von den gesetzgebenden Gewalten durch eine eigene Erllärung die Autorität der Eltern über ihre unmündigen Kinder und die freie Religionsübung und Gewissensfreiheit über allen Zweifel erhoben werden, damit doch auch die israe- 1b**