Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1863)
- Date
- 1863-04-07
- Page
- Seite 226 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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226 than Ab. 37: so vermiffen wir wiederum eine Regel: trmro die daselbst keine Aufnahme gefunden hat. 1"32 - niD 71273 ♦ 2721m bp : 'im b377 222 nra'i 2-127 bbo 2^27-72 -3727 28 z-32 ' 2N8 277-27 28 .73-33773 22277 222'2N8 3ip22 72 8237-2 .bb27 2227 Es scheint aber, daß Saadias Gaon dieser Lesart den Vorzug der Autentie eingeräumt hat. Bekanntlich hat die Zählung der 13 hermeneutischen Regeln des R. Jischmael (die sich in jedem Sidur befinden und also jedem Leser zugänglich sind) den Commentatoren viele Schwierigkeiten verursacht, da wir nach Rabed anstatt 13 Regeln deren 15 und nach R. Jesaias Horowitz (Scheloh eclit. Fürth folie 389 b) sogar deren 16 haben. Die Talmudisten suchten sich wohl dadurch zu helfen, indem sie mehrere gleichartige Regeln in eine Klasse zusammengezogen wissen wollten, um dadurch die Zahl 13 zu retten. Es herrscht in der Art und Weise dieser Reduction (die beiläufig bemerkt der Verfasser des Scheloh gänzlich verwirft) die größte Verschiedenheit, und wir werden vielleicht an einem andern Orte eine Zusammenstellung derselben versuchen, die so manches interessante Resultat zu liefern verspricht. R. David Abuderham führt erst die Meinung von Raschi au und schließt mit den Worten des R. Saadias Gaon: -'isf2 022b «777 738 77722 >"7 -,-3737 77273 Vs27 22273 2227 25273 773773 77-270 '2 328, .177273 -H72 727073 273377 2227 73-3773 273377 2227 ,77778 Saadias Gaon dürfte demnach bb27 2-27 33321 332 als eine Regel deswegen gezählt haben, weil auch Hillel die beiden Midoth zusammen als eins gerechnet hat; hingegen aber wird von Hillel 3:27 28 z-327 2778 27027 28 -pso als zwei Midoth angeführt, die nach Raschi's Meinung von R. Äischmael als eine Regel betrachtet wurde!! Wir müssen hier unsere Untersuchung abbrechen, die in einer besonderu Monographie eine eingehende Besprechung wohl verdient. Möge aber auch das Publicum durch innige Theilnahme und kräftige Unterstützung die Herren I. Schloßberg und I. H. Weiß in den Stand setzen, diesen allgemein gehegten ftommen Wunsch bald realisiren zu können. Rabbiner David Oppenheim. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Darmstadt, 24. März. (Privatmitth.) Verflossenen Sonntag den 22. d. hat auf Einladung des israel. Vorstandes zu Mainz daselbst eine Versammlung von inländischen Rabbinen, Vorstehern und andern hierzu Geladenen stattgefunden. Es soll mit Rücksicht auf den von der Regierung der Ständekammer vorgelegten Gesetzentwurf, wonach der katholischen und protestantischen Kirche Corporationsrechte verliehen werden, eine Petition an die Ständekammer gerichtet werden, worin man um Gleichstellung der jüdischen Religion mit den christlichen Religionen nachsucht. Der israel. Vorstand zu Mainz wurde mit Fertigung und Einreichung dieser Petition betraut. Auch wurde eine Commission ernannt, um über die Prüfung der Religionslehrer, verbesserte Stellung derselben, sowie einzuführende Shnodalverfassung der nächsten Versammlung Bericht zu erstatten. Frankfurt a/M., 24. März. (Privatmitth.) Das hiesige Rabbinatsdrama ist schon wieder um einen Act vermehrt worden und wird bald, wie die spanische „6ele8tin3" seine 21 (t;8 =) Acte erreicht haben. Geiger nämlich hat ernstlich abgeschrieben. Der hiesige Vorstand will chn nun nöthigen zu kommen. — Auf die in der Beilage zu voriger Nummer d. Ztg. mitgetheilten Actenstücke hat der Vorstand endlich den 262 Petenten geantwortet, zwar unter dem Siegel des Geheimnisses, doch ist es jetzt bekannt geworden. Seine Ablehnung gründet sich auf zwei Momente, eines so unstichhaltig wie das andere. Einmal sagt er, der Dr. Stein habe ja unterdessen einen neuen Beruf ergriffen — als wenn dieser etwa, brodlos, hätte warten sollen, bis es dem Vorstande gefällt, mit ihm neue Verhandlungen anzuknüpfen. Dann aber nur hauptsächlich sei die Zuziehung des Rabbiners bei Berathung religiöser Angelegenheiten gegen das Reglement! — Allein, da dieses Reglement von jeder solchen Zuziehung schweigt, warum hat sie der Vorstand dem Rabbiner früher wenigstens theilweise gestatten wollen? ist eine theilweise Verletzung eines Gesetzes keine Verletzung? — Uebrigens wäre ja eben das Einfachste, wenn der Vorstand auf Abänderung des längst unzeitgemäß gewordenen Reglements selber antrüge. So lange dieses nicht geschieht, und namentlich die Selbstergänzung des Vorstandes nicht aufhört, kann derselbe sich nicht als eine wahre Vertretung der Gemeinde bettachten, und so lange wird auch die antireligiöse Richtung iu der obersten Religionsbehörde der Gemeinde nicht aufhören. Das ist des Pudels Kern! —