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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-31 · Heft 14 (31.3.1863) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 14 (31.3.1863)
Date
1863-03-31
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German
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3. Novbr. und 14. Decbr. d. I., beziehen uns auch auf die anliegenden 4 Beilagen zur Zeitung des Judenthums No. 37, 38, 41 und 45. Die eingegangencn Gelder von ca. 2000 Thlr. hat die Vorsteherin Nathan nicht an die Kasse des Waisenhauses abgeliefert und obschon vom Landrath Herrn Grasso aufgcfordcrt, die Gelder gehörigen Orts abzugeben, antwortet sie in dem beifolgenden Schreiben vom 26. November d. I., daß ste nach Vollendung der inneren Einrichtung des Waisenhauses Rechnung legen wolle. Auf diese Weise werben uns die Mittel zur Ernährung und Erziehung der Waisenkinder entzogen und wenn dem Treiben des Fräulein Nathan kein Ziel gesetzt wird, so werden wir noch nachgerade in die traurige Lage versetzt, die vorhandenen wenigen Waisenkinder entlassen zu müssen. Beiläufig müssen wir Ew. Erccllen; noch bemerken, daß bereits in beiden Provinzen die Kunde von der maßlosen Verschwendung des Fräulein Nathan an das Spenden gebende Publicum theilwcise gelangt ist, — wie aus der Anlage 2 hervorgcht, — und wenn dasselbe nicht auf die eine oder andere Weise beruhigt wird, so laufen wir Gefahr, unsere Jahresbeiträge zu verlieren. Tic Vorsteherin Fanny Nathan hat sich so weit vergessen , daß sie jede Korrespondenz des Curarorii ablehnt, seine Beschlüsse nicht anerkennt, wie aus dem anliegenden Schreiben an den Mitcurator A. Rosenrhal hervorgcht, um ganz nach Willkür handeln zu können. Sic wiegelt die Waisenknaben gegen einzelne Curatoren auf und verfolgt dieselben auf alle mögliche Weise, kurzum, wir halten sie völlig untauglich, der Anstalt ferner vorzustehen. Ordnung ist die erste Pflicht einer Verwaltungsbehörde und wenn erst einmal mit Willkür vorgeschritten wird, so hört die Eristcnz derselben auf; unter allen Umständen mußte Fräulein Nathan die eingenommenen Gelder »ach § 24 des Statuts an die Waiscnhauskassc sofort abliefern, gleichviel, ob solche zur inneren Einrichtung oder zu einem anderen Zwecke bestimmt waren. Euer Ercellcn; legen wir es dringend ans Her;, dem Uebelstande, so weit cs Noth thut, hochgeneigtcst abzuhclfen, vor allem Anderen aber uns zu autorisircn: gegen die Vorsteherin Fanny Nathan auf Rechnungslage und Ablieferung der eingenommenen Gelder Klage zu erheben. In dieser Erwartung verharren wir als Ew. Erccllen; ganz unterthänigste. Das Euratorium des jüdischen Waisenhauses für Westfalen und Rheinland. Paderborn, im Decbr. 1862. Inzwischen empfing das Euratorium folgendes Schreibeu des Landraths Grasso: Die Vorsteherin des israelitischen Waisenhauses, Fräulein Nathan, hat mir das Schreiben des Curatoriums vom 15. d. M. vorgelegt, worin dasselbe verlangt, daß die Waisenkinder, welche bisher unter der Obhut der Vorsteherin gestanden haben, am 1. Januar k. I. dem Curatorio übergeben werden sollen. Ich erachte diesen Entschluß dem Endzwecke der Anstalt nicht entsprechend, suspendire denselben also kraft der mir durch Ministerial-Rcscript vom 23. Juni er. erthciltcn Autorisation und ersuche Sie, dieses den übrigen Mitgliedern des Curatoriums mitzutheilen. Sodann habe ich die Ucbcrzcugung gewonnen, daß die jetzigen Zerwürfnisse zwischen dem Curatorio und der Vorsteherin sich in Güte nicht mehr beseitigen lassen, daß aber die Fortdauer derselben der Anstalt und ihren statutenmäßigen Zwecken im hohen Grade nachthcilig ist. Ich halte es daher für nothwcndig, daß solche zur Kcnntniß und Entscheidung des Herrn Obcrpräsidenten gebracht werde und ersuche Sic, mir zur Einleitung des deshalb vorzunchmcnden Verfahrens, die Beschwerden des Curatoriums gegen Fräulein Nathan binnen 8 Tagen vorzulcgcn. — Eine gleiche Aufforderung ist von mir an Fräulein Nathan erlassen und werde ich sodann das Erforderliche zur Untersuchung der gegenseitigen Beschwerden veranlassen. Sollte die geforderte Anzeige binnen der vorgesagten Frist nicht cingchcn, so nehme ich an, daß das Curatorium keine spcciellcn Beschwerden gegen Fräulein Nathan vorzubringcn habe, mir vielmehr die Anzeige über die bisherigen Zerwürfnisse und die Vorschläge zu deren Beseitigung beim Königl. Oberpräfidio lediglich anheim stellen wolle. Paderborn, den 19. Dccember 1862. Der Landrath. gez. Grasso. An den Vorsitzenden des Curatoriums des jüdischen Waisenhauses Herrn Kaufmann Löwcnbach Wohlgcb. No. 5580. Hier. Dieses Schreiben beantwortete das Euratorium wie folgt : ,,Eucr Hochwohlgcborcn thcilcn uns im verehrlichen Schreiben vom 19. d. mit, daß die Vorsteherin des Waisenhauses rc. Fräulein Nathan Ihnen das diesseitige Schreiben vom 15. d., worin wir das Verlangen aussprcchcn, daß uns die bisher unter Obhut der rc. Nathan befindlichen Waisenkinder übergeben werden sollen, vorgclcgt habe und nehmen zugleich Veranlassung, diesen Beschluß des Curatoriums zu suspendircn. Es würde vielleicht im Interesse des von uns verwalteten Instituts gewesen sein, wenn Euer Hochwohlgcboren vor Ausspruch der Suspension unseres reiflich durchdachten Beschlusses die Motive, welche uns geleitet haben, geprüft hätten. Um Euer Hochwohlgcborcn zu dieser Prüfung nachträglich noch Gelegenheit zu geben, beehren wir uns. Ihnen Abschrift folgender Schriftstücke ergebenst vorzulegen.

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