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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-31 · Heft 14 (31.3.1863) · p. Seite 210

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 14 (31.3.1863)
Date
1863-03-31
Page
Seite 210 (sequence 6)
Language
German
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210 Zeitungsnachrichten. Deutschland. „geriebene" jüdische Eltern ihre Kinder schon praktisch" unterrichten würden. Pastor Versmann erwiderte dem Redner, welcher sich zugleich als Bannerträger „christlicher Gesinnung" gerirte, mit einigen kurzen würdigen Worten. Nachdem Professor Behn und Justizrach Wh- Itzehoe, 7. März. Der erste Gegenstand der Heu-! neken gegen die vom Ausschüsse beantragten Beschräntigen Tagesordnung war die Schlußverhandlung über > kungen, namentlich in Betreff der Anlage von Privatden Gesetzentwurf wegen bürgerlicher und communaler I schulen, sich ausgesprochen, nahm schließlich d'Aubert Gleichstellung der Juden. Der Ausschuß hatte zu dem I das Wort: Er begrüße den Tag mit Freuden, an welvon der Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe einige I chem die Holsteinische Landesvertretung endlich auch den Beschränkungen vorgeschlagen, so namentlich, daß Juden! jüdischen Mitbürgern Gerechttgkeit zu Theil werden laffe nicht Privatschulen oder Erziehungsanstalten für Chri- I und den Druck von Jahrhunderten beseittge; er habe stenkinder anlegen und nicht als Armenvorsteher oder I seit länger als 25 Jahren in diesem Kampfe sich der Armenpfleger fungiren sollen; da indeffen der königl. I Rechte der Juden angenommen und freue sich heute die Commiffar für den Fall, daß die letztere Besttmmung! Genugthuung zu erleben, daß die Mehrheit der Berin den Gesetzentwurf ausgenommen werden sollte, eine I sammlung chm beistimme. — Bei der Abstimmung am Bestätigung desselben durch die Regierung nicht in Aus-! Schluffe der Sitzung erheben sich für die Amendements sicht stellen zu können erklärte, nahm der Ausschuß die- I von Baudissin und Reventlow-Jersbeck nur einige weses Amendement wieder zurück. Die Debatte bewegte! nige Mitglieder; auch der Antrag des Ausschuffes wesich längere Zeit um untergeordnete Punkte, bis die! gen der Privatschulen u. s. w. wird abgelehnt und sobeiven Grafen Baudissin und Reventlow-Jersbeck durch I mit den Juden mit Ausnahme alles dessen, was mit Befürwortung ihrer respectiven Amendements derselben I der Bollsschule, welche eine „christliche" bleiben soll, in eine Wendung gaben, bei welcher die principielle Seite I Verbindung steht, so wie der Befähigung, an den somehr in den Vordergrund gebracht wurde. Der erstere I genannten geistlichen Gerichten Theil zu nehmen oder hatte nämlich folgendes Amendement gestellt: „Die I überhaupt in Ehesachen von Christen als Richter oder Aufnahme der Juden in eine ländliche Commune ist! Anwälte zu fungiren, die bürgerliche Gleichstellung in jedoch dem Beschlüsse in derselben eben so unterworfen,! vollem Umfange eingeräumt.*) wie die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Auf-! nähme von Ausländern in eine Commune dieses fest-! Mainz, im März. (Privatmitth.) Es ist in diesem setzen." Auf die Bemerkung des Berichterstatters (Pa- I Bl. bereits über die „Sttftung zu Gunsten verdienstvoller stör Versmann), daß eine solche Bestimmung mit dem I Lehrer, deren Wittwen und Waisen in der Provinz Geiste des ganzen Gesetzentwurfs in schneidendem Wi-! Rheinhessen", welche Herr Leopold Goldschmidt derspruche stehen würde, erwiderte Graf Baudissin, daß I durch ein bedeutendes Capital gegründet hat, berichtet er es in der That für das Beste halten würde, wenn I worden. Jetzt liegen uns die höheren Orts genehmigder Gesetzentwurf auf diese Weise hinfällig würde. Pa- I ten Statuten vor, aus denen wir §. 7, 9 und 12 herstor Versmann: „Dann wäre es räthlicher, ich meine I vorheben. „Der Ertrag der alljährig sich ergebenden räthlicher mit r—ä—t—h, nicht mit r—e—d, doch I Zinsen über Abzug der Verwaltungskosten soll vertheilt lieber auf die Verwerfung des Gesetzentwurfs anzutra- I werden zu der einen Hälfte an israelitische, zu der angen." — Einen eigenthümlichen Eindruck machte es,! dern Hälfte an christliche Lehrer, gleichviel von welcher als Graf Reventlow-Jersbeck bei Lertheidigung seines! Confession, und zwar vorzugsweise an solche, die als Amendements („an solchen Orten, wo keine besondere I israelitische Elementar- und Religionslehrer und als Schule für Juden besteht, ist es denselben gestattet, ihre I christliche Schullehrer auf dem Lande angestellt sind, Kinder die öffentlichen Ortsschulen besuchen zu lassen, I in anerkannt wirkungsvoller Weise auf Geist und Geso weit dieses nach dem Ermessen der Schulbehörden! _ °hn° Schade» für die christlich- Schulgeschehen tarn") Dies ist nicht ganz richtig, denn da» -eti-e -ad unter anderm die Aeußerung that, daß überhaupt ein 1 passive Wahlrecht zu den Landständen ist in diesem Ge» Schulzwang für Judenkinder nicht nöthig sei, indem > setze den Juden noch entzogen. Die Redactiou.

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