Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1863)
- Date
- 1863-03-31
- Page
- Seite 207 (sequence 3)
- Language
- German
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307 einer größeren Gesammtheit und daS Bewußtsein, vorkommenden Falles irgend wohin seine Zuflucht nehmen zu können, sowie das Borhrndenseiu einer religiösen Autorität ist von großer Wichtigkeit, und Sie, Herr Redacteur, der auf diesem Gebiete sicherlich die vorurtheilsfreieste unparteiischste Stellung einnimmt, haben selbst früher wiederholt über die geistliche Berlassenheit zahlloser kleinerer preußischen Gemeinden und deren traurige Folgen sich ausgesprochen. Was folgt wohl nun aus diesen sich entgegenstehenven Interessen? Nach unserer Meinung nichts Anderes als 1) die Kreisrabbinate zu erhalten, 2) die Zahl derselben aber zu vermehren, d. h. ihre Sprengel zu verkleineren und 3) jeder Gemeinde, welche einen Localrabbiner anstellen will, dieses Recht vorzubehalten. Die Fragen secundärer Art, die hieraus entspringen würden, lassen sich nach Grundsätzen der Billigkeit leicht ordnen. Die Thäligkeit des israelitischen Central- Consiftoriums von Frankreich. Die „Arch, isr.“ veröffentlichen in Nr. 6 ein Circularschreiben des Central-Consistoriums an die Departemental-Consistorien vom 27. October 1862, dessen Analyse wir hier geben wollen. Ausgesordert nämlich von den Consistorien der östlichen Departements, die im März 1862 eine Versammlung in Straßburg hielten, eine Darstellung seiner Arbeiten zu geben, will das Central-Consistorium, das bis dahin sich in den Mantel des Schweigens gehüllt, diesem Verlangen durch das vorliegende Circular genügen, und zählt deshalb das, was es gethan, auf. Wir unsererseits folgen ihm hierin mit den einfachen Thatsachen, ohne Bemerkungen hinzuzufügen, da sich Jedermann das Urtheil selbst bilden kann. Das Central-Consistorium will nur bis zum Mai 1844 zurückgehen, weil durch das damals promulgirte Reglement seiner Organisation seine Stellung und Ausgabe bestimmt worden sei. Aus diesen 18 Jahren zählt es nun folgende Facta aus: Es organisirte den Cultus in Algerien, schuf 1846 das Consistorium von Bayonne, erhielt die Zulassung israelitischer Cultusbeamte in die Militärhospitäler, beschäftigte sich mit der Schweizerfrage, schuf 1857 das Consistorium von Lyon, führte die Versetzung der Rabbiuerschule von Metz nach Paris durch. Der Presse und de» öfters darin besindlichen Angriffen auf das Judenthum gegenüber, habe eS bisweilen Stillschweigen beobachtet, wo ihm die Sache von keiner Bedeutung erschien, bisweilen mit Erfolg reclamirt. Durch seine Bemühungen sei das israelitische Cultus-Budget von 110,000 bis auf 207,000 Frcs. erhöht worden, und oft habe es Streitigkeiten zwischen Cultusbeamten und Gemeinden geschlichtet. Dies sind die Thatsachen, welche den Inhalt seiner Thatigkeit ausmachten. Es fügt hinzu, daß zwei Gegenstände seine Aufmerksamkeit gegenwärtig fesselten, die Gründung einer BesserungScolonie für junge Sträflinge jüdischen Glaubens und die Förderung des Ackerbaues unter den französischen Israeliten. (Warum ist die Rabbinerversammlung zu Paris, welche das Central-Consistorium vor einigen Jahren veranlaßt, gänzlich mit Stillschweigen übergangen worden?) . Aus Rußland, im März. Die „N.-Z." berichtet aus Rußland vom 14. d.: „Wie aus Bessarabien gemeldet wird, hat die dortige Adels-Versammlung es nicht über sich bringen können, Juden, welche adeligen Grundbesitz haben und eine höhere Bildung besitzen, in die Versammlung aufzunehmen; selbst die Zulassung von Adeligen, welche der Moldauischen Sprache unkundig, wurde verweigert. Beide Vorschläge konnten kaum ein Fünftel der anwesenden Mitglieder für sich gewinnen. Hingegen bringt heute das „Journal de St. Peiersbourg“ in seiner Revue der Russischen Blätter einen warmen Artikel für die vollständige Emancipation der Juden in Rußland. — „Diese Aeußerung trifft bei uns mit einer ziemlichen Sendung von russischen Zeitungen zusammen, in welchen die Judenfrage eine sehr beregte Polemik hervorgerufen. Es ist ein entschieden günstiges Zeichen, wenn über die Gleichstellung der Juden in der Presse eines Landes frei discutirt wird, besonders, wenn in diesem Lande noch die Censur vorhanden ist. Denn es ist dies der Beweis, daß die Regierung die Emancipation der Juden bereits mindestens als eine offene Frage ansieht. Aus diesen uns vorliegenden Blättern heben wir zunächst einen trefflich geschriebenen Artikel in der St. Petersb. Zeitz. Nr. 30, von einem Israeliten, Rob. Äljisch, verfaßt, über den bereits von uns bemelveten Gesetzentwurf hervor, der allen russischen Juden das Niederlassungsrecht in ganz 14*