Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1863)
- Date
- 1863-03-24
- Page
- Seite 198 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226378--21105-3300982- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
198 sollen und umgekehrt? Eine solche Einführung würde mit der Verfassung im Widerspruche stehen. Wie in aller Welt könne die in der Minderheit befindliche Confession einen solchen Antrag verantworten? Seien die katholischen Gymnasien etwa in der Mehrheit? Wenn ein derartiger Antrag durchgesetzt werde, so würde die Folge sein, daß man an evangelischen Gymnasien keine katholischen Lehrer mehr anstellen, daß der Confessionszwist auch in den jugendlichen Gemüthern angefacht werde. Gebe es dagegen keine confessionellen Gymnasien, so sage der Staat, der die Oberaufsicht führt: Ihr sollt den Glauben respectiren (lebhafter Beifall), weder im speciell katholischen, noch im speciell evangelischen Sinne lehren. Gerade aus evangelischen Gymnasien seien, wie er hiermit öffentlich signalisiren wolle, Verletzungen dieses Grundgesetzes vorgekommen. Mißbräuche auf evangelischen Gymnasien, die nicht minder Mißbrauche auf katholischen Gymnasien sein würden. Der Commissions- Antrag verlange nur, daß kein Unterschied nach Confessionen beim Unterrichte ftattfinde. Es gebe eigentlich nur eine Disciplin, in der ein solcher Unterschied hervortreten könne: die Geschichte. Insbesondere die Geschichte der Reformation. Es scheine ihm aber, daß die Behandlung derselben ohne specifisch consessionelle Färbung sehr wohl möglich sei. — Die paritätische Schule sei das einzig Richtige und Mögliche. — Es sei gesagt worden, der Commissions-Antrag werde keinen Erfolg haben. Art. 15 der Verfassung sage nichts weiter, als daß den Kirchengemeinden die unbedingte Verwaltung ihres Eigenthums ohne Einmischung des Staates zustehen solle. Das sei ein so enormer Bortheil auch für die katholische Kirche, wie dieselbe sich dessen in keinem anderen Staate zu erfreuen habe. Bon einer Beziehung des Art. 15 der Verfassung auf die Staats- Gymnasien und Staats-Realschulen, um die es sich hier handle, könne danach gar nicht die Rede sein. Es gereiche ja gerade zum wesentlichsten Vortheile der Katholiken, weil dieselben in der Minorität, wenn dem Ministerium gesagt werde, es solle tüchtige Leute anstellen ohne Unterschied der Consession. Damit werde nicht gegen die Verfassung, ganz der Verfassung gemäß gehandelt. Die Wurzel der Opposition gegen den Commissions-Antrag liege wohl in der allerdings bedeutenden Vergewaltigung, die den Katholiken in früherer Zeit widerfahren und denselben noch in Gedächtniß sei. Dieselben dächten noch an eine protestantische Propaganda. Aus diesen Gedanken habe man aber doch nur kommen können, so lange von einem protestantischen Staate die Rede gewesen. (Zustimmung.) Wenn auch nur das geringste Recht der Katholiken verletzt werden sollte, würde er sich gewiß dagegen setzen. Man solle sich aber nicht des früheren Unrechts erinnern, wo man jetzt volle Gerechtigkeit erhalte. Der Antrag laffe die Confessionen in dem Zusammenhänge und der Stellung, die sie seit Jahrhunderten eingenommen. Von einem erheblichen Proselytismus könne jetzt nicht mehr die Rede sein, weil eben die Welt für diese Differenzen keine Jntereffen mehr habe. Darum sei es nöthig, dahin zu streben, daß der Staat die eine Consession nicht vor der anderen begünstige. Werde der Commissions-Antrag in diesem Sinne aufgefaßt, so werde man die katholische Sache nicht fördern, wenn man dagegen stimme. (Beifall.) — Es wurde trotzdem der Antrag gestellt, den Antrag der Unterrichts-Commission zu eingehender Berathung zu überweisen, und das Haus ging, um jeden Borwurf der Einseitigkeit und Uebereilung zu vermeiden, in diesen Antrag ein. Schweiz. Baden (Schweiz), im Februar. (Privatmitth.) Als Zeichen des guten Einverständniffes zwischen den christlichen und jüdischen Glaubensgenoffen, eines Eiuverständniffes, das unter den jetzigen Berhältniffen im Aargau von Bedeutung fft, mögen die folgenden Thatsachen Erwähnung finden. In wenigen Wochen wurden hier mehrere jüdische Hochzeiten gefeiert. Während des Actes der Trauung war die Theilnahme von Seiten der christlichen Einwohner jedesmal so groß, daß die Synagoge immer dicht angefüllt war. Die gediegene Predigt unseres geehrten Rabbiners, des Herrn Di*. Kayserling, machte stets den günstigsten Eindruck auf die Anwesenden. Ferner verdient erwähnt zu werden, daß im Schulgebäude ein Local mit allen Utensilien nebst freier Heizung eingeräumt wurde, um der israel. Schuljugend den Religionsunterricht selbst an den Sonn- und christlichen Feiertagen erchellen zu können. — Auch wurde jüngst einer unserer Glaubensgenoffen, Herr Daniel Guggenheim, in das Somit« der neuerrichteten „Bank in Baden" gewählt. — Mögen daher auch unsere Glaubensgenossen im Aargau immer mehr den rechten Weg gehen, um sich die Sympathien ihrer christlichen Mitbürger zu erwerben. 8.