Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1863)
- Date
- 1863-03-24
- Page
- Seite 197 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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197 wo die Israeliten eigene Elementarschulen besitzen, ein Jsraelite Mitglied des Ortsschulvorstandes sein soll. Eine höchste Verordnung vom 25. Juni 1853 verfügt aus allerhöchstem Aufträge Seiner Königl. Hoheit des jetzigen Großherzogs Ludwig III. die Aufnahme jüdischer Elementarlehrer in die allgemeine Schullehrer- Wittwenkafse, eine Wohlthat, deren jetzt schon 12 theilhast sind. Ein anderer Beleg von der wie für das ganze Land so insonders für die Israeliten segensreichen Regierung unseres erhabenen Fürstenhauses ist das allerhöchste Publicandum des höchstseligen Großherzogs Ludwig II. vom 28. Octbr. 1845, wonach die allgemeine Waisen-Bersorgungs-Anstalt auch auf vermögenslose israelitische Waisen unter denselben Bestimmungen und Bedingungen ausgedehnt worden ist, welche für die Waisen christlicher Confession vorgeschrieben sind, eine unschätzbare Wohlthat, die allen armen israelitischen Waisen Pflege, Erziehung und Unterricht zufichert. Das desfalls an die Großherzogl. Bürgermeister unter dem 12. Decbr. 1845 erlassene Regulativ, welches die Abweichungen von der gewöhnlichen Instruction, welche die Verschiedenheit der Religion nöthig macht, zur Nachachtung bekannt macht, ist ein merkwürdiges Beispiel zarter Fürsorge für diese unglücklichen Geschöpfe, und eine wörtliche Veröffentlichung deffelben dürste, um die edle Gesinnung seiner Urheber zu ehren und um Andere zu gleicher Gesinnung zu erregen, von allgemein jüdischem Jntereffe sein, das zu befriedigen Einsender dieses auf Verlangen bereit ist. — Ueberhaupt würde die Darstellung aller von Weisheit und Humanität zeugenden Gesetze und Maßregeln, die seit 40 Jahren von unserer hohen Staatsregierung auögegangen sind, um das materielle und geistige Wohl der Israeliten unseres Landes zu heben und zu fördern, einen schönen ersteulichen Beitrag zur Geschichte Israels in der neuesten Zeit liefern. Möchte es ein Wahrheitsliebender und Sachkundiger recht bald unternehmen zur Freude aller Gutgesinnten! M.— Preußen. Berlin, 5. März. (Schluß.) Es sei die Competenz der Budget-Commission zur Stellung des vorliegenden Antrages bestritten worden. Mit Unrecht. Denn dieselbe sei zur Wiederholung des Antrages berechtigt gewesen, weil das Haus ihn bereits im vorigen Jahre angenommen, und die von ihr dafür gewählte Stelle sei gleichfalls die richtige, weil eS sich hier um die Gymnasien und Realschulen handle. Der Ausführung des Abgeordneten für Geldern halte er für nöthig entgegen zu treten, weil, wenn dessen Rechtsausführung begründet wäre, das Haus dem Anträge nicht zustimmen könnte. Der genannte Abgeordnete lege den Schwerpunkt auf Art. 15 der Verfassung. Der habe mit der Frage nichts zu thun, ob an einem Gymnasium katholische oder evangelische Lehrer angestellt werden, ob die Staats-Gymnasien einen confessionellen Charakter haben sollen. Der confessionelle Charakter, der unseren Gymnasien beigelegt werde, sei ein Mißbrauch. Die Partei, die ihm gegenüber sitze (die Katholiken), mache zu seinem großen Bedauern die religiöse Confession zum Schiboleth einer politischen Partei. (Unruhe und Widerspruch von den Katholiken.) Allerdings sei das der Fall! Wie komme es sonst, daß man von den Rednern dieser Partei Ansichten vertheidigen höre, die wenigstens in entschiedenem Widerspruch mit ihren Wählern stehen. lWiderspruch, Unterbrechung. Der Präsident macht den Redner daraus aufmerksam, daß diese Bemerkung nicht zur Sache gehöre.) Das System unserer Verfassung — er habe ein Recht, dies zu sagen, denn er sei bei deren Entstehung mit betheiligt gewesen —, wie dasselbe damals angenommen worden, beruhe auf der geschichtlichen Entwicklung von Jahrhunderten und berücksichtige gleichzeitig das Interesse aller Confessionen und Religions-Gesellschaften. Es beruhe darauf, daß die Kirche nicht unter dem Staate stehe. Wenn man dies Princip, die Eroberung von Jahrhunderten, anerkenne, wie in aller Welt könne man die Schule unter die Kirche bringen wollen? Er (Redner) habe sich damals, mit Aufgabe aller Popularität in seinen Wahlkreisen nicht gescheut, dafür zu reden und zu stimmen, daß die Schule von der Kirche zu trennen sei. (Bravo!) Denn die Schule gehöre nicht unter die Kirche; dieser Zustand sei mit der gegenwärtigen Ordnung der Welt unvereinbar. Am Ende einer nach dieser Richtung geleiteten Entwicklung würde unzweifelhaft die gegenseitige Unterdrückung der Religions-Gesellschaften stehen. (Beifall.) Man habe hier von der Bestimmung der Verfassung in Betreff der Volksschulen gesprochen, es handle sich aber um die Gymnasien und Realschulen. Es sei auch davon die Rede gewesen, daß die einzelnen Gymnasien für evangelisch oder katholisch erklärt werden mußten. Was habe das für einen Sinn? Etwa, daß katholische Schüler aus evangelischen Gymnasien nicht zugelaffen werden 13