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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-17 · Heft 12 (17.3.1863) · p. Seite 181

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 12 (17.3.1863)
Date
1863-03-17
Page
Seite 181 (sequence 9)
Language
German
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181 Pflege des konfessionellen Religions- und theologischen Unterrichts zu beseitigen." Der Abg. Schulz aus Borken entgegnete, die Budget^Commission habe zu diesem Anträge kein Recht gehabt. Abg. v. Sybel: Der Versuch, die Ansicht der Commission rechtlich zu bekämpfen, fei vollständig mißglückt. Es sei deshalb nicht nöthig darauf zurück zu kommen. Unsre höhern Lehranstalten ständen nicht im Besitze einer bestimmten Religionsgesellschast, sondern in dem des Staats. Sie seien nicht bestimmt für Zwecke bestimmter Religionsgesellschaften, sondern für die Pflege der Wissenschaft. Der Reichsdeputationsschluß habe die Fonds der einzelnen Lehranstalten dem Staate zur unbedingten Disposition gestellt. Er habe nicht die Verpflichtung, wegen dieser Fonds den konfessionellen Charakter der Gymnasien und Realschulen fest zu halten. Nicht aus dem Volke und von seiner Sympathie getragen sei der konfessionelle Charakter der Gymnasien erwachsen, sondern er sei künstlich geschaffen durch eine reaktionäre Regierung. Den Religionsunterricht behalte der Commissionsantrag bei, die übrigen Bildungsgegenstände confessionell zu trennen hielte er für falsch. Freilich habe man ein konfessionelles Einmaleins constatiren wollen. Wie dies möglich sei oder wie man Griechische und Lateinische Grammatik confessionell wünschen könne, begreife er nicht. — Wenn man ganz konfessionelle Schulen haben wolle, dann dürsten auch die Schüler nur einer Confession angehören. Wenn wirklich die Herzen der Väter und Mütter unter dem Anträge der Commission leiden sollten, dann hoffe er, daß durch die Ausführung dessen, was die Commission wünsche, „solche Borurthcilc" schwinden würden. — Cultusministcr v. Wühler: Cr verweise im Allgemeinen auf das, was er früher über die vorliegende Frage geäußert. Nur darin wolle er dem Abg. v. Sybel entgegen treten, daß der Staat über die Fonds, die ihm durch den Reichsdeputationsschluß überwiesen seien, unbedingt disponiren könne. Der Staat habe nach seiner Meinung wegen dieser Fonds die Pflicht, den konfessionellen Charakter der Lehranstalten da, wo er ihn gesunden, zu bewahren. Am nachdrücklichsten sprach der Abg. Reichensperger (Geldern — Führer der katholischen Fraktion —) gegen den Antrag, indem er zu deduciren suchte, daß Art. 15 der Verfassung ihn nicht zulasse. Als am folg. Tage die Debatte wieder ausgenommen wurde, war es insonders Waldeck, der den Antrag glänzend vertheidigte. (Schluß folgt.) Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 1. März. (Privatmitth.) Sie haben aus den öffentlichen Blättern den Beschluß des „Tyroler Landtages" ersehen, die Akatholiken, also die Juden und Protestanten von der freien Religionsübung und dem Erwerb von Grundstücken fort und fort auszuschließen, und sich so als ein Separatland in dem Bunde der österreichischen Staaten zu geriren, Ausnahmegesetze zu beanspruchen, die den allgemeinen Gesetzen des Kaiserstaates geradezu widersprechen. Hiergegen erhebt sich die gesammte Presse und daß auch die Staats-Regierung derartige Concessionen nicht gewähren werde, geht aus der heutigen ministeriellen Donauzeitung hervor, die unter Anderem sagt: „Wir bedauern den neulich gefaßten Beschluß des Landtages, als das Symptom einer Ausschließlichkeit und Unduldsamkeit, die im verjüngten Oesterreich nicht mehr anzntreffen sein sollte. Wenn in dem bezüglichen Berichte die „eigenthümlichen Verhältnisse" des Landes angerufen werden, so möchten wir diese Eigenthümlichkeit lieber Krankhaftigkeit nennen." Lemberg, 3. März. (Privatmitth.) Der Galizische Landtag wird erst am 1 6. d. Mts. wieder eröffnet. Das Gemeindegesetz und die Stellung der Juden in der Gemeinde dürften aber in der diesjährigen Session nicht zur Verhandlung kommen. Krakau, 3. März. (Privatmitth.) Bei den wichtigen und tief eingreifenden Vorgängen in unsrer Nähe, deren Rückschlag auch wir empfinden und wohl noch härter empfinden werden, sind Ihre Leser gewiß begierig zu erfahren, welche Stellung die Führer unsrer Gemeinde hierzu einnehmen und welche Maßnahme sie in ihrer Fürsorge zu Tage fördern. Sie können aber diese am besten aus einer eben erflossenen Bekanntmachung unseres Rabbinen entnehmen, die dahin geht: „Keine Semmeln bei einem Christen zu kaufen, zumal sie, wie er meint, einen Geruch von Butter hätten, weshalb nach talmudischer Vorschrift solche zu genießen verboten sei!" Dies möge Ihnen genügen, um das Bild des kraffesten Mittelalters vorzuführen, in welchem dem Verbote der Semmeln seitens der Rabbinen, das Verbot der christlichen Dienstboten seitens der Geistlichen eine sich balancirende Rolle spielen, nur daß beide Ber- 12

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